Rechtliche Sicht auf konkreten Fall

  • Hallo Leute,


    bei uns hat sich möglicherweise etwas aufgetan, mal schauen wie ihr das seht.


    Also wir könnten eine kleine Wohnung auf einem abseits gelegenen, ehemaligen Bauernhof (Bayern) für wenig Geld mieten (wäre also unser Erstwohnsitz).
    Die Besitzerin des Hofes hat kein Problem, wenn wir uns ein THoW (unter 50qm2, über 75m3) dort aufstellen, es ist für sie voll OK, wenn wir uns an ihren Strom, Wasser (Quelle an dem sie auch angeschlossen ist) und Abwasser andocken. Wir kommen für die Kosten auf.


    So jetzt zum rechtlichen Teil, bei dem ich mir unsicher bin.


    Also ich würde mit dem Bauamt mal ein Beratungsgespräch machen, oder sollte das die Besitzerin machen.?
    Wie ist das mit einem "Bauantrag" muss der gemacht werden?
    Was ist die Grenze, die 50m2 oder 75m3?
    Aussenbereich geht nicht,oder? Es ginge nur im Innenbereich,oder? ^^


    Wie sollte ich bei meinem Fall am besten Vorgehen?


    Wäre froh um eure Meinung, Blick rechtlich trotz der vielen Berichte hier im Forum nicht wirklich durch.


    Danke und Grüße


    Bastian


  • Hi.


    Geht doch zusammen zum Bauamt, dann können doch alle Fragen sofort beantwortet werden.


    Mein Bauamt hat mir in einem ähnlichen Fall geraten, mal eine unverbindliche Bauvoranfrage zu stellen. Also male ein Rechteck von der Größe deines TH auf eine Kopie des Lageplanes und frag damit an. Dann bekommst du auch eine verbindliche Antwort. Alles andere ist Schall und Rauch. Den Antrag muss natürlich der Besitzer des Grundstückes stellen. Aber du kannst das ja fertigmachen, damit deine Vermieter keine Arbeit haben.

    Liebe Grüße ... Rainer
    (aus Bochum)


  • Mein Bauamt hat mir in einem ähnlichen Fall geraten, mal eine unverbindliche Bauvoranfrage zu stellen. Also male ein Rechteck von der Größe deines TH auf eine Kopie des Lageplanes und frag damit an. Dann bekommst du auch eine verbindliche Antwort. Alles andere ist Schall und Rauch. Den Antrag muss natürlich der Besitzer des Grundstückes stellen. Aber du kannst das ja fertigmachen, damit deine Vermieter keine Arbeit haben.

    Ich würde an eurer Stelle einfach mal in die LBO Bundeslandes schauen. Das ist in jedem Land anders (qm, cbm, ...)
    Bauantrag / -voranfrage könnte auch ihr stellen, mit Unterschrift des Eigentümers.

  • Hallo modfrey,
    der Fall ist ziemlich eindeutig. Zitat aus der Bayrischen Bauordnung:


    Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben ...
    (1) Verfahrensfrei sind
    1. folgende Gebäude:
    a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,


    ... was im Umkehrschluss bedeutet, dass im Außenbereich (entlegener Bauernhof) immer mit Baugenehmigung gebaut werden muss.
    Der Außenbereichsstatus ist bei den Behörden allerdings "heilig" - da hilft erst recht kein Reden! Leider darfst du im Außenbereich noch nicht einmal einen Stellplatz für dein Tiny-House ohne Genehmigung errichten. Also geht erst einmal in euch und überlegt euch genau, wen ihr in eure Planungen einbezieht. ... der Bayer an sich schein ja eher tolerant zu sein.

  • Hallo Leute,


    danke euch für die Rückmeldung, wir werden Mal schauen wie wir vorgehen
    Echt nicht so einfach, das ganze


    Grüße u. Euch ne schöne Zeit


    Grüße

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