Campingplatzregelungen BW

  • Hallo zusammen,


    ich schreibe gerade eine Seminararbeit über Tiny-Houses und die baurechtlichen Probleme. Da ich gerade ein bisschen am verzweifeln bin habe ich gedacht, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könntet.


    Ich möchte in meiner Arbeit gerne das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz in eine Tiny-House in Baden-Württemberg behandeln, was ja an sich durch den §12 BauGB möglich ist, wenn die Gemeinde das zulässt. Jetzt gibt es in BW die Campingplatzverordnung, die sich aber nur auf das temporäre campen und nicht auf das dauerhafte bezieht. Die CWVO von Mecklenburg-Vorpommern hat das ja alles geregelt, auch die Höhe von den Gebäuden. Wie ist das denn jetzt in BW. Ich finde keine Vorschriften für Wochenendhäusern auf Campingplätzen. Weiß irgendjemand, wo sowas geregelt ist wie Höhe und so oder kann das der Campingplatzbetreiber selber aussuchen oder wird das von der Gemeinde individuell festgelegt?


    Wenn ich jetzt ein Tiny-House als Wohnwagen auf den Stellplatz stellen möchte ist das ja ein verfahrensfreies Vorhaben aber wie ist das jetzt, wenn ich das Tiny-House dort als Gebäude hinstellen möchte? Brauche ich da eine extra Baugenehmigung von der Gemeinde oder hat der Stellplatz dort schon eine Baugenehmigung?


    Ich hoffe irgendjemand hat sich schon mit den baurechtlichen Angelegenheiten in BW befasst und kann mir weiterhelfen.


    Liebe Grüße


    Sarah

  • Liebe Sarah,


    du wirst ein bisschen stöbern müssen im Forum.
    Einen Ausgangspunkt findest du z.B. unter
    Tiny House Park Projekt


    unter Regionalgruppen BW.


    Aber auch anderer Stelle.


    Grundsätzlich wird man in dem Moment einen Bauantrag stellen und die örtlichen Regeln respektieren müssen, wenn man vorhat, in dem Haus den Lebensmittelpunkt einzurichten, eine Adresse anzumelden.


    Gruss


    Thomas

  • HalloSarah,



    ich habe noch etwas gefunden- Isabella Bosler- : (in diesem hervorragenden Forum!)



    "Denn in Deutschland kann man sein Tiny House nicht einfach hinstellen, wo es einem gefällt. Es gibt Campingplätze, auf denen Betreiber und Gemeinde die Anmeldung eines Wohnsitzes zulassen, sagt Beraterin Isabella Bosler. Wer sein Häuschen auf einem anderen Grundstück aufstellen und dauerhaft bewohnen möchte, müsse in jedem Fall einen Bauantrag stellen.
    Bosler hat sich im bayerischen Schleching auf die Beratung rund um Tiny Houses spezialisiert. Sie weiß: Der geplante Stellplatz muss voll erschlossen sein, mit Wasser- und Abwasserentsorgung, Strom und verkehrsgerechter Anbindung an eine Straße. Es genüge nicht, dass bereits ein Wohngebäude auf dem Grundstück steht - auch dann brauche es eine Genehmigung. Weil der Trend noch jung ist, sei vieles noch nicht abschließend geregelt. Auch Kommunen fragten bei ihr an, was zu beachten sei."


    https://www.dnn.de/Mehr/Bauen-…trifft-deutsche-Realitaet



    Gruss


    Thomas

  • Hallo Sarah,



    tja, Baden-Württemberg, das Land der engstirnigen Häuslebauer...wo selbst fahrende Hühnerställe eine Baugenehmigung brauchen.



    Zunächst einmal, ein Tiny House als Wohnwagen auf einen Standplatz (nicht Stellplatz, das wäre ein Parkplatz) zu stellen, unterliegt überhaupt keinem Verfahren, da der Platzbetreiber des Campingplatzes durch die Campingplatzverordnung automatisch die Berechtigung hat, auf seinem Platz Wohnwagen abzustellen.



    Du hast ganz richtig erkannt, BW hat „nur“ eine Campingplatzverordnung. Somit gibt es in BW auch rechtlich nur Campingplätze und keine Wochenendplätze (Dauercamping). Und in der steht: „Camping- und Zeltplätze sind Plätze, die zum Aufstellen von mehr als drei Wohnwagen, Zelten oder ähnlichen Anlagen zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind. … die so beschaffen und aufgestellt sind, daß sie jederzeit ortsveränderlich sind.“


    Also nur jederzeit ortveränderliche Wohnwagen oder THoW sind dort erlaubt, keine dauerhaften Wochenendhäuser oder Tiny Houses ohne Räder. Wochenendplätze (Dauercamping), wie es sie in anderen Bundesländern gibt, existieren "offiziell" in BW nicht. Selbst mit §12 BauGB Abs. 7 wird man in BW wohl kaum eine Gemeinde finden, die dauerhaftes Wohnen auf einem Campingplatz zulässt, weil Dauercamping auf Campingplätzen in BW nicht erwünscht ist.



    In BW gibt es nur Wochenendgebiete, das sind nach der BauNVO Sondergebiete speziell für Wochenendhäuser, kein „Platz“ wie man ihn aus anderen Bundesländern kennt. In diesen Wochenendgebieten sind die Hausbesitzer auch Besitzer oder Erbpächter des Grundstücks und zum Errichten eines Wochenendhauses wird, im Gegensatz zu einem Wochenendplatz in anderen Bundesländern, eine Baugenehmigung benötigt (meist nach dem „genehmigungsfreien“ Verfahren).



    „Genehmigungsfrei“ bedeutet einfach gesagt, dass der Bauantrag automatisch nach einer gewissen Frist genehmigt ist, wenn niemand Widerspruch einlegt.


    LG
    Dietmar

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