Hallo zusammen,
ich schreibe gerade eine Seminararbeit über Tiny-Houses und die baurechtlichen Probleme. Da ich gerade ein bisschen am verzweifeln bin habe ich gedacht, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könntet.
Ich möchte in meiner Arbeit gerne das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz in eine Tiny-House in Baden-Württemberg behandeln, was ja an sich durch den §12 BauGB möglich ist, wenn die Gemeinde das zulässt. Jetzt gibt es in BW die Campingplatzverordnung, die sich aber nur auf das temporäre campen und nicht auf das dauerhafte bezieht. Die CWVO von Mecklenburg-Vorpommern hat das ja alles geregelt, auch die Höhe von den Gebäuden. Wie ist das denn jetzt in BW. Ich finde keine Vorschriften für Wochenendhäusern auf Campingplätzen. Weiß irgendjemand, wo sowas geregelt ist wie Höhe und so oder kann das der Campingplatzbetreiber selber aussuchen oder wird das von der Gemeinde individuell festgelegt?
Wenn ich jetzt ein Tiny-House als Wohnwagen auf den Stellplatz stellen möchte ist das ja ein verfahrensfreies Vorhaben aber wie ist das jetzt, wenn ich das Tiny-House dort als Gebäude hinstellen möchte? Brauche ich da eine extra Baugenehmigung von der Gemeinde oder hat der Stellplatz dort schon eine Baugenehmigung?
Ich hoffe irgendjemand hat sich schon mit den baurechtlichen Angelegenheiten in BW befasst und kann mir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Sarah