Tiny House vs. Moblheim

  • Guten Tag,


    ich bin neu hier und im Thema.
    Auch ich würde gerne ein Baugrundstück kaufen und ein mobiles Heim darauf bewohnen.


    Ich habe hierzu mal eine ganz grundsätzliche Frage:


    Warum setzen alle auf Tiny House und nicht auf Mobilheime?
    Mir ist bewußt, dass ein Mobilheim alleine durch die Breizte wesentlich immobiler ist. Dafür ist es aber auch größer und hat mehr Platz.


    Welche Gründe sprechen aber dafür, dass wirklich nahezu alle auf Tiny House setzen und fast gar keiner auf Mobilheim? Dafür muss es Gründe geben, die ich nicht kenne. Wer verrät sie mir? :)

  • Moin,


    Technisch gibt es eigentlich keine prinzipielle Unterschiede zwischen ein TH und ein Mobilheim. Gut, ein ein Mobilheim muss zwangsläufig mobil sein, ein TH nicht. Ein TH muss zwangsläufig klein sein, ein Mobilheim nicht. In der Praxis aber überlappen sich beide Kategorien.


    Da bleiben dann andere Gründe übrig: Lebenseinstellung und Namensgebung/Assoziation/Trends/Marketing.


    Lebenseinstellung: die Tiny House Bewegung fand ja ein Anfang mit der Feststellung, man bräuche ja nicht die Unmengen von Sachen, die Menschen während Ihres Lebens anhaufen (sowie den Platz dafür) und weiter würde man vielleicht auch in einer 25 m2 Wohnung glücklich werden anstelle einer 250 m2 Villa. (Bevor Leute aufschreien: das ist jetzt sehr grob generalisiert, es gibt viel mehr Gründe!)
    Der klassische Dauercampingplatz-Mobilheimbesitzer hat ein normales Haus (hätte gerne eine 250 m2 Villa), und hat mit dieser Lebenseinstellung wahrscheinlich wenig am Hut.


    Namensgebung/Assoziation/Trends/Marketing: Schon Shakespeare sagte “What’s in a name?” (einige vor ihm wahrscheinlich auch schon :)). Bau dir ein 8 x 3 Meter Häuschen und lade deine Verwandschaft ein.
    Deine Oma: “Ach, was für ein schönes Mobilheim, so einen hatten wir auch jahrelang auf dem xxx-Camping”.
    Deine Nichte (18): “Cool, ein Tiny House! Wo willst du den hinstellen in München?”
    Beide sehen sich dasselbe Häuschen an…


    Mobilheime werden mit alte Leute, Dauercampingplätze, Spießer etc. assoziert. (Und wenn man sich einmal ein deutschen Dauercampingplatz angesehen hat, dann weiss man erstmal, was spießig ist).
    Tiny Houses sind neu, interessant, cool und hip, da will man natürlich nicht mit dem Image der Mobilheimer assoziert werden. Du bist dann Teil eines wichtigen Trends; würdest du in einem Wohnwagen auf dem Campingplatz wohnen, wärst du in den Augen vieler Leute (und wahrscheinlich auch einiger TH-Besitzer) ein armer Schlucker.
    Bei den Marketing-Leuten spielen all diese Überlegungen eine noch viel großere Rolle.


    Fazit: Die Hütten sind im Prinzip gleich, die Lebenseinstellung macht den Unterschied.


    Ciao, Kai

  • Hallo Kai,


    erstmal danke für Deine Antwort.


    Heißt das im Umkehrschluss auch, dass es ähnlich "einfach" ist, für beide eine Baugenehmigung zu bekommen? Soll heißen, ist ein winterfestes MH genauso isoliert wie ein TH?
    Oder gibt es Unterschiede z.b. bei der Statik, ist ein TH statisch stabiler oder ein MH oder sind beide diesbzgl. gefahrlos durch das Genehmigungsverfahren beim Bauamt durchzubringen?


    ich finde selber beide Konzepte gut, aber ein MH hat durch die Breite, ide halt fast immer >= 3 Meter ist, schlicht ein paar Quadratmeter mehr Platz. Deshalb würde ich mir bei sonst gleichen Vorbedingungen eher für ein MH entscheiden. Abgesehen davon, dass die oft gebraucht auch günstiger sind.

  • Es gibt keinen verbindlichen Standard für Mobilheime, genausowenig wie für TH’s, deshalb kann man hier keine pauschale Aussagen machen. Aus der Tatsache, daß ein Anbieter seine Hütte als TH anpreist, kannst du also keine verbindliche Schlussfolgerungen ziehen.
    Nun sollen die meiste TH’s aber als permanente Wohnung eingesetzt werden und Mobilheime eher nicht, deshalb werden TH’s öfter den Anforderungen der ENEV und Bauordnung entsprechen und Mobilheime oft nicht. Es gibt aber nicht wenige TH’s (auch von kommerziellen Anbietern) die diese Anforderungen nicht oder nicht komplett entsprechen.

  • ich finde selber beide Konzepte gut, aber ein MH hat durch die Breite, ide halt fast immer >= 3 Meter ist, schlicht ein paar Quadratmeter mehr Platz. Deshalb würde ich mir bei sonst gleichen Vorbedingungen eher für ein MH entscheiden.
    Außerdem verstehe ich aus deinen Äußerungen, daß dein Bild eines TH’s zuviel auf eine einzelne Ausführung fixiert ist: das THOW mit 2,5 meter Breite. Es gibt auch TH’s mit drei, vier oder fünf meter Breite. Räder braucht es auch nicht zu haben und mobil braucht es auch nicht zu sein. Also etwas weitläufiger denken.



    Abgesehen davon, dass die oft gebraucht auch günstiger sind.
    Stimmt, es gibt deutlich mehr Angebot auf dem MH-Markt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hondekop ()

  • Außerdem verstehe ich aus deinen Äußerungen, daß dein Bild eines TH’s zuviel auf eine einzelne Ausführung fixiert ist: das THOW mit 2,5 meter Breite. Es gibt auch TH’s mit drei, vier oder fünf meter Breite. Räder braucht es auch nicht zu haben und mobil braucht es auch nicht zu sein. Also etwas weitläufiger denken.


    Stimmt.
    Ich kenne bisher nur die mobile Variante, die entweder < 3,5t ist oder die Bauwagenvariante.


    Frage: Was genau unterscheidet denn ein zb. 5m-TH von einem "normalen Haus" mit 5m Breite? Ist das eine dann ein Massivhaus aus Stein und das TH aus Holz oder worin liegt der Unterschied?

  • Stimmt.
    Ich kenne bisher nur die mobile Variante, die entweder < 3,5t ist oder die Bauwagenvariante.


    Frage: Was genau unterscheidet denn ein zb. 5m-TH von einem "normalen Haus" mit 5m Breite? Ist das eine dann ein Massivhaus aus Stein und das TH aus Holz oder worin liegt der Unterschied?

    im Grunde nichts.

  • im Grunde nichts.

    Also definiert sich ein Tinyhaus prinzipiell erstmal darüber, dass es tatsächlich ein "kleines Haus" ist?
    Interessant.
    Soll aber im Gegenzug auch heißen, dass im Genehmigungsverfahren eigentlich gar nicht erwähnt werden muss, dass es ein Tinyhaus ist, oder?
    Solange man sich an entsprechende Bedingungen aus dem Bebauungsplan hält?

  • Genau

    Also definiert sich ein Tinyhaus prinzipiell erstmal darüber, dass es tatsächlich ein "kleines Haus" ist?Interessant.
    Soll aber im Gegenzug auch heißen, dass im Genehmigungsverfahren eigentlich gar nicht erwähnt werden muss, dass es ein Tinyhaus ist, oder?
    Solange man sich an entsprechende Bedingungen aus dem Bebauungsplan hält?

    Also definiert sich ein Tinyhaus prinzipiell erstmal darüber, dass es tatsächlich ein "kleines Haus" ist?
    Mehr oder weniger ja.



    Soll aber im Gegenzug auch heißen, dass im Genehmigungsverfahren eigentlich gar nicht erwähnt werden muss, dass es ein Tinyhaus ist, oder?
    Solange man sich an entsprechende Bedingungen aus dem Bebauungsplan halt?
    Jein.
    Das deutsche Recht kennt den Begriff "Tiny House“ nicht.
    Das deutsche Recht kennt jedoch den Begriff „Kleines Gebäude“, womit in den meisten Fällen Gebäude mit weniger als 50 m² Grundfläche bezeichnet werden. Für diese Kategorie gibt es einige Erleichterungen im Bezug auf Baurecht und ENEV.



    Lies bitte erstmal weiter in diesem Forum, denn die meiste Antworte auf deine Fragen sind schon längst da. Vor Allem in diesem Thread:
    Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House
    und
    Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Diskussion
    Dietmar hat da eine gewaltige Menge an nützlicher Information zusammengebracht, vor dem ich den Hut ziehe.

  • Hallo Avi,
    das war richtig auf den Punkt gebracht: ein Tiny House, in dem du das ganze Jahr über (dauernd) wohnen willst, ist einfach ein kleines Wohnhaus. Wir haben gerade einen Bauantrag für ein "Kleinwohnhaus" gestellt. Im Baurecht ist entscheidend, zu welchem Zweck das Gebäude errichtet (aufgestellt) wird. Eine "echte" Wohnnutzung mit erster Meldeadresse ist baurechtlich immer abzugrenzen von anderen Formen des Wohnens. Man kann ja auch in Ferienhäusern, Gartenlauben, Datschen, Bungalows oder Wochenendhäusern wohnen - das nennt sich im baurechtlichen Sinne aber "Erholungswohnen". Das ist baurechtlich auch geregelt, hat aber mit o.g. Dauerwohnen (das ganze Jahr) nichts zu tun!

  • Hallo Sigi,


    auch Dir Danke für die Antwort.


    Und zugleich eine Frage hinterher: Das Bauen zum Erholungswohnen ist vermutlich mit weniger Auflagen versehen, als das Wohnen inkl. 1.Meldeadresse. Bezieht sich dann das Bauen zum Erholungswohnen auf das Grundstück oder auf die Nutzung? Soll heißen, wenn ich auf einem normalen Baugrundstück baue, kann ich dann die verminderten Bauauflagen nutzen, wenn ich das Haus nur zum Erholungswohnen baue? Oder muß das Grundstück selber genau hierfür ausgewiesen sein?


    Ist irgendwie ein bischen kompliziert, das Baurecht. ;)


    Ach, und noch eines: Die 75ccm, die verfahrensfrei in Bayern gelten, sind die zum Dauerwohnen auf einem baugrundstück geeignet oder geht immer der ggf. vorhandene Bebauungsplan vor?


    @Hundekop: Danke für die Links, die haben auch schon gut geholfen.


    Gruß, Avi

  • Erholungswohnen ist auch sehr vielfälltig möglich. Campingplätze, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete ... das sind alles "Sondergebiete die der Erholung dienen". Hier sind in den meisten Fällen zusätzlich zum Baurecht die örtlichen Satzungen zu beachten. Diese können sehr unterschiedlich sein, weil sie standortbezogen sind. Der Bezug ist in jedem Falle das Grundstück. Auf einem "normalen" Baugrundstück, welches in einem Wohngebiet liegt, wird normalerweise auch nur ein Wohnhaus genehmigt. Dieses muss sich in die umliegende Bebauung einfügen oder die Festsetzungen eines B-Plans erfüllen. ... und richtig, Grundstücke für Erholungswohnen sind speziell dafür ausgewiesen z.B. mit einem speziellen Bebauungsplan (B-Plan).


    Die 75m3-Freigrenze in Bayern bezieht sich nur darauf, dass ein Gebäude im Innenbereich bis zu dieser Größe verfahrensfrei ist.
    Das bedeutet, du kümmerst dich selbst um alle rechtlichen Randbedingungen, welche für den Standort gelten (Wohnrecht, Erschließung, Nachbarrecht, Brandschutz, Wärmeschutz, Statik usw.). Als Bauherr bist du verpflichtet, öffentliches Recht einzuhalten und sogar notwendige Nachweise dafür erstellen zu lassen. Dein großer Vorteil ist, dass du Zeit und Geld sparst und nicht in der Beweispflicht gegenüber Behörden bist. Das gilt aber nur, solange niemand erfolgreich gegen dich klagt.

  • Sigi, wie sieht das denn aus, wenn man < 50qm bauen will, aber z.b. eine 50qm-Werkstatt oder einen Scuppen, Farage oder sonstwas dazu setzen möchte?
    Fällt man dann auch unter die <50qm - Grenze?

  • Hallo Avi,
    du spekulierst zu viel! Solche "Was-Wäre-Wenn-Überlegungen" lohnen doch nur, wenn du ein konkretes Grundstück hast. Die mögliche Anzahl der Gebäude pro Grundstück kann man erst klären, wenn das Grundstück bekannt ist. Allgemein kann man das nicht beantworten.

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