Offene oder geschlossene Bauweise

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade noch dabei an meiner Seminararbeit zu schreiben. Jetzt stehe ich mal wieder vor einem Problem. Gemäß §22 BauNVO gibt es ja die offene und die geschlossene Bauweise. An sich ist es ja kein Problem ein Tiny House on Wheels auf einem Grundstück mit offener Bauweise aufzustellen. Aber wie ist es mit der geschlossenen Bauweise? Hab im Internet nur gefunden, dass es nur in der offenen Bauweise funktioniert. Im Gesetz ist ja nicht genau bestimmt, wie das Gebäude sein muss. Es muss ja nur Hauswand an Hauswand gebaut sein. Jetzt würde es das Grundstück zulassen, dass ich das Tiny House genau zwischen zwei Häusern stellen kann dürfte ich dann das machen oder könnte das abgelehnt werden, weil sich das Gebäude auf einem Anhänger befindet. Ein Tiny House on Wheels ist ja eigentlich auch nur ein Wohngebäude und darf ja eigentlich nur wegen dem Anhänger nicht anders behandelt werden. Wisst ihr wie das geregelt ist?


    Liebe Grüße


    Sarah

  • Ein schönes Gedankenexperiment! In eine Baulücke von ca. 3m Breite ein Tiny House schieben. Warum soll das nicht gehen?
    Oder mit dem Kran von oben einfädeln. Auch das geht. Man könnte auch mehrere Module übereinander stellen.
    Brandschutz und Schallschutz müssen natürlich ordentlich geplant werden. Aber auch das ist alles machbar.

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