Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zum Erstwohnsitz auf dem Campingplatz.
An sich kann es ja erlaubt sein, auf dem Campingplatz zu wohnen gemäß §12 BauGB, wenn es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gibt, der das Wohnen zulässt. Ich komme aus BW, dort sind Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind auf Campingplatzgebiete verfahrensfrei aufzustellen. Also könnte ich mein Tiny-House einfach so auf einen Dauerstellplatz stellen ohne Baugenehmigung. Wie sieht es aus, wenn ich mich aber dort als Erstwohnsitz anmelde. Dann zählt das Tiny House ja nicht mehr als Wohnwagen, sondern als Wohngebäude und für ein Wohngebäude braucht man ja eine Baugenehmigung. Heißt das also, dass ich auch dann eine Baugenehmigung brauche, wenn ich dauerhaft im Tiny House auf einem Campingplatz wohnen möchte oder wohne ich trotz Erstwohnsitzanmeldung in einem Wohnwagen? Wohnwägen die ganz normal auf einem Grundstück abgestellt werden und dauerhaft bewohnt werden zählen ja auch als Wohngebäude und brauchen eine Baugenehmigung.
Vielleicht hat ja irgendjemand damit Erfahrungen damit, vielleicht auch aus BW und kann sie mit mir teilen.
Liebe Grüße
Sarah