Hallo liebe Tiny-House Freunde!
Seit einiger Zeit spielen wir mit dem Gedanken auf einem Baugrundstück (ca. 2200m2) Tiny-House Parzellen zu verpachten.
Ein erstes Gespräch mit dem Bauamt verlief sehr positiv, es wurden keine gravierenden Hürden festgestellt
(kein Bebauungsplan, Einfügung nach Paragraph 34 BauGB, allgemeines Wohngebiet)
Aufgrund der Projektgröße ( ca. 8-10 Parzellen ) empfiehlt das Bauamt eine Bauvoranfrage einzureichen. Wir verfolgen das weiter, und hoffen auf eine positive Stimmung im Gemeinderat.
Was mich Aktuell beschäftig ist die vertragliche Gestaltung eines solchen Pachtvertrages für Tiny-House Parzellen.
Ich habe bereits einige Infos (und Fragen) gesammelt:
· Die Verpachtung von Baugrund wird normalerweise über das Erbbaurecht geregelt.
· Als ein Weg diese aufwendige Vertragsgestaltung (Notar und Grundbucheintrag) zu vermeiden wird ein regulärer Pachtvertrag mit Nennung des Paragraphen 95 BGB (Tiny House als Scheinbestandteil) genannt. (https://www.tinyhouseforum.de/index.php?thread/2536-bauen-auf-pachtgrundstücken/ und https://indiviva.de/grundstueck-fuers-tiny-house-mieten-pachten-oder-kaufen/)
· Hat jemand von euch Erfahrung mit dieser Art der Vertragsgestaltung und kann einen Rechtsanwalt (im Münchner Umland) empfehlen der hier Expertise hat?
· Weiter frage ich mich, wer für die Einhaltung von Bauvorschriften (die explizit das Tiny House betreffen z.B EnEV ) verantwortlich ist. Kann der Grundstückseigentümer für die Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich gemacht werden? Gibt hier essentielle Regelungen, die in einem Pachtvertrag erwähnt sein müssen?
Vielen Dank für eure Antworten und dafür Teil dieser Gruppe sein zu können!