Tiny auf dem CP In Niedersachsen

  • Hallo liebe Tiny House Begeisterte,
    Danke für die Aufnahme.
    Ich lasse mir in Kürze ein Tiny House bauen.
    Ich habe dafür einen Stellplatz auf einem CP in Niedersachsen.. Der CP-Besitzer sagte vor Ort, das es kein Problem ist das Tiny House dort zu stellen(ihm waren die 4 Meter Höhe bekannt) und er sich an die Regelungen in der Campingplatzverordnung orientiert. Er habe neulich erst die Behörde da gehabt und musste einiges ändern. Nun habe ich in der CPverordnung zu meiner Verwunderung gelesen, das auf CP die Höhe der Unterkunft begrenzt ist auf 3.20 Meter...nur mit Sondergenehmigung würde eine Höhe von 4,00 Metern genehmigt werden. Nun überlege ich, ob ich mein Tiny nicht so hoch bauen lassen kann, das wäre natürlich schade.
    Gibt es hierzu Erfahrungen und Tipps rundum das Thema CP und deren Nutzung in Niedersachsen?
    Viele Grüße :)

  • Ein freundliches Hallo,


    Das hat nichts! mit einem Bundesland zu tun. Es bleibt in unserem Ländle Sache der zuständigen Kommune, siehe mal Ecovillage Hannover (dort geht alles weil es gewollt ist). Wichtig: lass Dir alles,aber auch wirklich alles schriftlich! bestätigen, sonst wirst Du noch mehr "Überraschungen" erleben.


    Alles Gute...
    Wilhelm

    Viele HARZliche Grüße ;)

  • Hallo Intothewild, hallo Wilhelm,

    Das hat nichts! mit einem Bundesland zu tun. Es bleibt in unserem Ländle Sache der zuständigen Kommune, siehe mal Ecovillage Hannover (dort geht alles weil es gewollt ist).

    Es hat sehr wohl etwas mit dem Bundesland zu tun, den die Regelung der Camping- und Wochenendplätze unterliegt den Ländern und nicht den Kommunen, die haben damit nichts zu tun und können auch kein Landesrecht außer Kraft setzten. Zumal nicht jedes Bundesland eine CWVO hat und dann ist das Ganze in der Landesbauordnung geregelt.
    Das Ecovillage Hannover ist zudem etwas völlig anderes, das ist kein Camping- oder Wochenendplatz, sondern ein Baugebiet das von einer Genossenschaft (Ecovillage) bebaut wird. Auch THoW müssen dort die Bauvorschriften, wie EnEV (ab Okt. dann GEG), Baustatik, Lärmschutz usw. einhalten.

    Wichtig: lass Dir alles,aber auch wirklich alles schriftlich! bestätigen, sonst wirst Du noch mehr "Überraschungen" erleben.

    Grundsätzlich schon richtig, doch in dem Fall von @Intothewild irrelevant, denn es liegt garnicht ein seiner Zuständigkeit. Er kann sich das vom Platzbetreiber bestätigen lassen, doch erstens ist es das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist und zweitens ist das eine Sache zwischen dem Platzbetreiber und der Bauaufsicht.
    Lässt der Betreiber ihn mit einem 4m TH auf dem Platz, dann verstößt der Platzbetreiber gegen die Verordnung und ist dafür haftbar, nicht der Besitzer des TH.


    Nun habe ich in der CPverordnung zu meiner Verwunderung gelesen, das auf CP die Höhe der Unterkunft begrenzt ist auf 3.20 Meter...nur mit Sondergenehmigung würde eine Höhe von 4,00 Metern genehmigt werden.

    Ist dein Standplatz auf einem Campingplatz oder auf einem Wochenendplatz ?


    In der CPI-Woch-VO Niedersachsen ist für Campingplätze keine Höhenbeschränkung zu finden, lediglich der Hinweis auf die StVZO. Das bedeutet, das THoW benötigt eine Wohnwagenzulassung und muss jederzeit fahrbereit sein, die max. Höhe laut StVZO ist 4m:
    Als Wohnwagen gelten nur Wohnanhänger, Klappanhänger und motorisierte Wohnfahrzeuge, die jederzeit ortsveränderlich und so beschaffen sind, daß sie jederzeit zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können.


    Ist es ein Wochenendplatz (ugs. Dauercampingplatz), so gibt es die Höhenbeschränkung:
    Die Grundfläche der Wochenendhäuser darf nicht mehr als 40 m2 und ihre größte Höhe nicht mehr als 3.20 m betragen... Bei der Bemessung der Höhe bleiben Giebeldreiecke außer Betracht, soweit sie, waagerecht gemessen, nicht breiter als 3 m sind.


    Das bedeutet, ist der Dachgiebel nicht breiter als 3m dann zählt dieser nicht zur Höhe des Hauses, und das TH kann dann auch höher als 3,2m sein !


    Viele Platzbetreiber bieten bei THoW auch an, eine 50 cm tiefe Grube auszuheben um den Anhänger darin "verschwinden" zu lassen.

  • Hallo, vielen Dank für die Antworten.


    @Dietmar, vielen Dank für die Aufklärung, es ist ein Campingplatz und ich habe einen Dauerstellpatz.
    Noch mal zum Verständnis, es bedeutet, dass ich aufgrund der Breite des Dachgiebels meines tinys (welches waagerecht gemessen unter 3m ist) in der Höhe nicht eingeschränkt bin(bis 4 m)?
    Das wäre ja super, dann wäre ich wirklich viel beruhigter und entspannter mit dem Hintergrundwissen. Ich hatte nur eine sehr alte CPVO Niedersachsens von 1984 gefunden und wusste nicht ob das so noch stimmt.
    Aber da der CP Besitzet genau das sagte was du hier aufgeführt hast, scheint alles in Ordnung zu sein ☺️
    Nur ergänzend ich bin eine "ihre" und nicht "seine" ;) also eine Frau :) LG

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