Wie rangehen als Grundstückseigentümer?

  • Hi Leute,


    ich interessiere mich schon lange für das Thema Tinyhäuser, allerdings ohne auf die wirtschaftliche/rechtliche Seite der Grundeigentümer zu gucken. Und nun habe ich ein Grundstück von 30x80m in allerallerallerbester Lage (da stehen sonst nur Villen, Blick ins Grüne) in einer aufstrebenden niedersächsischen Stadt übertragen bekommen.


    Das Grundstück grenzt an ein Baugebiet, ist aber Aussenbereich. Jedoch sind an der Straße Anschlußmöglichkeiten, somit ist das Grundstück ja erschlossen. Von der Straße führt auf dem Grundstück meiner Eltern ein passender Zufahrtsweg bis zum Ende. Später könnten wir auf dem Grundstück meiner Eltern selbst ein Tinyhaus bauen...




    MEINE FRAGEN AN ERFAHRENE GRUNSTÜCKSEIGENTÜMER MIT TINYHÄUSERN:


    1. Wieviele Parzellen sind sinnvoll auf so einem erschlossenen 30x80m Grundstück? Ich dachte an 4-6.
    2. Es sind lt. Aussage meines Vaters 2 Anschlußstellen für Abwasser an der Straße. Gas/Strom/etc. liegen auch. Ich dachte mir, ich statte jede Parzelle mit Anschlüssen aus, als stünden da feste Häuser. Wie sieht das dann in der Praxis aus? Was kommt auf mich zu? Komme ich mit vorhandenen 20.000 Euro (Edit: + evtl. Kredit) für die Bereitstellung solcher Parzellen hin? Wie gesagt: Weg vorhanden, Anschlußmöglichkeiten an Straße, es müssen halt 30-90m Rohre und Kabel gelegt werden etc.
    3. Und dann dachte ich, ich vermiete die 4-6 kleinen Parzellen (400-600m²) für 200-250 Euro pro Monat + Nebenkosten. Ist das überhaupt realistisch?
    4. (Und daher hier im rechtlichen Teil:) Wie gehe ich jetzt an die Sache ran? Wer ist mein erster Ansprechpartner? Wie gestalte ich später die Mietverträge? Falls ihr gute Quellen wisst, sagt Bescheid. Ich konnte leider nicht viel zu Standplatzvermietung bzw. Vermietung vollversorgter/erschlossener Grundstücke als solche finden.


    Mein Einsatz soll, abgesehen von der Bereitstellung niedrig sein. Was kommt da mindestens auf mich zu? Ganz wichtig, bevor ihr mich mißversteht: Reich werden will ich mit der ganzen Sache nicht. Es wäre prima, wenn ich 800 Euro netto mit dem Projekt im Monat reinholen könnte und damit an anderer Stelle unsere Wohnung finanziert bekäme. Geht das mit so einer kleinen Fläche? (Falls ich es gleich "vergessen" kann, würde ich das Grundstück lieber anderweitig wirtschaftlich nutzen lassen oder verkaufen.)


    LG
    Stardust

    7 Mal editiert, zuletzt von Stardust () aus folgendem Grund: Bin ein Schusselbär und verpeilt.

  • Hallo Stardust,

    ein Grundstück von 30x80m in allerallerallerbester Lage (da stehen sonst nur Villen, Blick ins Grüne) in einer aufstrebenden niedersächsischen Stadt übertragen bekommen.
    Das Grundstück grenzt an ein Baugebiet, ist aber Aussenbereich. Jedoch sind an der Straße Anschlußmöglichkeiten, somit ist das Grundstück ja erschlossen.

    bevor du jetzt großartig anfängst Pläne zu machen, solltest du zunächst zusammen mit einem Sachkundigen (Architekt, Bauingenieur, etc.) eine Bauvoranfrage zu stellen. Diese Bauvoranfrage wird zum einen klären, ob das Grundstück überhaupt generell bebaut werden darf (du sagtest ja es ist Außenbereich) und zum zweiten, ob die Baubehörde in dieser Lage (allerbeste Lage, Villen...) ein oder mehrere Tiny Houses genehmigt würden, Stichwort "Einfügen in die umgebende Bebauung".


    Ich denke mal @sigi als Bauingenieur ist dir da sicher gerne behilflich.


    Viele Grüße
    Dietmar


    P.S.: Auf diesem Grundstück ist aus meiner reelen Sicht, Platz für 4 Tiny Houses mit großem Garten drum herum - 4x (20x30m Grundstücke)

  • Hi Dietmar!


    Vielen Dank für die schnelle Einschätzung. Ich dachte auch eher an 4 Grundstücke. (Irgendwo anders schrieb jemand was von 8-12 auf einer kleineren Fläche, was unrealistisch klingt.)


    An den Sigi werd ich mich mal wenden.


    In welchem Bereich läge denn bei 600m² eine realistische Miete/Pacht? Sind 250+Nebenkosten okay in so einer Gegend?


    LG
    Stardust

  • In welchem Bereich läge denn bei 600m² eine realistische Miete/Pacht? Sind 250 okay in so einer Gegend?

    In Stadt(rand)lage sind 250 € aus meiner Sicht schon ok, wobei es ja beim Preis immer auch auf die Lage ankommt. Die meisten Tiny House Besitzer wollen allerdings nicht mehr als 150-200 € für das Grundstück im Monat ausgeben, da muss bei 250 € die Lage schon sehr gut sein.


    Aber wie gesagt, erst mal die Grundlagen abklären, bevor du dir über solche Dinge Gedanken machst.



    P.S.: 8-12 auf so einer Fläche ist ein utopischer Gedanke und scheitert zu 99,9% an den Bauvorschriften (Abstandsregeln, Brandschutz etc.)

  • Hallo Stardust!


    Wenn das Grundstück Außenbereich ist, dann ist die Reise hier beendet. Dort bekommst Du keine genehmigung zum Aufstellen von Tiny Häusern oder sonstigen Gebäuden. Kannst Du auch hier nachlesen.


    Ob das Grundstück oder Teile davon wirklich Außenbereich sind, kann man relativ einfach feststellen:
    - es besteht kein Bebauungsplan
    - das Grundstück liegt jenseits eine Grenze, die an der Rückseite der bestehenden Gebäude entlang führt.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    ganz so simple ist es dann doch nicht. Selbst wenn es Außengebiet ist, so könnte in dieser Lage evtl. §45 ff. BauGB greifen, falls die Gemeinde dem zustimmt. Das lässt sich aber so pauschal auch nicht sagen, deshalb soll Stardust ja erst mal, zusammen mit einem Sachkundigen Architekten oder Bauingenieur, das über eine Bauvoranfrage abklären.


    Gruß
    Dietmar

  • Hallo Dietmar!


    Eine Umlegung nach §45 BauGB kommt aber nur im Bereich eines BB-Planes oder "im Zusammenhang bebauten Ortsgebiet" in Frage.


    §35 BauGB ist hier rigoros und ohne Ausnahme.


    Zunächst wäre hier also zu prüfen, ob es sich wirklich um einen Außenbereich handelt.


    Ich stimme Dir insoweit zu, dass man das Gespräch suchen sollte und sich dabei durchaus einen sachkundigen Begleiter mitnehmen sollte. Auch sollte man so eon GHespräch m.E. nicht am Telefon sondern "Auge in Auge" führen.


    Aber: wenn es sich hier wirklich um einen Außenbereich handelt, dann wird da nicht gebaut respktive "abgestellt" werden.


    Dipl.-Ing. Stefan Herbener
    Fachlehrer für Bauordnungsrecht und Bauvertragsrecht

    Einmal editiert, zuletzt von Catweazle ()

  • Hi Stefan,


    Danke!


    Ja, es ist Aussenbereich..... Die Baulinie ist hier die Grenze, weil die Gebäude noch aus landwirtschaftlicher Nutzung stammten und das Grundstück früher zu dem Nebengrundstück meiner Eltern gehörten.


    Das Teilstück vor der Linie gehört mir auch und wäre dann bei Verkauf nach Abriß der Gebäude der Bauteppich auf dem (wirklich hochattraktiven) Gesamtgrundstück. Geboten für den Gesamkuchen wurde ein hoher Betrag weit über Bodenrichtwert. Dafür könnte ich an anderer Stelle ein Haus mit Grundstück kaufen....


    Aber ich würde das Land gern behalten, zumal meine Eltern die Gebäude nutzen. Da böte sich eine TH-Minisiedlung an in die ich später auch mal ziehen würde, wenn ich sie aufs Grundstück meiner Eltern ausweite. Dachte ich....


    Was die Anschlußkosten, Nebenkosten und Umbaukosten angeht, würde ich auch einen Kredit aufnehmen. Aber viel mehr als 40.000 wäre schwierig. Ginge das, über´n Daumen?


    Naja... Wahrscheinlich wird es wohl am Thema Aussenbereich scheitern.


    LG
    Stardust

    Einmal editiert, zuletzt von Stardust ()

  • (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
    (...)
    5.der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient
    (...)


    Wie wäre es damit? Wenn die Häuser komplett wind- und solarstromversorgt wären? Ich könnte doch evtl. ein kleines privates Forschungsprojekt zur Tinyhausstromnetzunabhängigkeit starten? Dann wären die Anschluß-/Infrastrukturkosten und damit die nötige Miete auch niedriger.


    LG
    Stardust

  • Wenn Du meinst, dass Dir das jemand glaubt ...
    ich gehe davon aus, dass das ein eher humoristischer Beitrag war.


    Es gibt Beispiele, in denen z.B. Landwirte ein Gebäude wieder abreißen mussten, weil die Vermarktung von Solarstrom im Vordergrundstand und nicht die vermeintlich darunter geparkten Maschinen und Solarstrom eben nicht zu den Privilegien der Landwirte gehört.


    Vereinbare doch mal einen Termin mit der unteren Bauaufsichtbehörde - sitzt in der Kreisverwaltung (in Bayern Landratsamt) - und erörtere Dein Vorhaben, vielleicht zeigen die Dir ja einen gangbaren Weg auf.


    Auch der Außenbereich istr in gewissen Grenzen diskutierbar.


    Gruß
    Stefan

  • Hi Stefan,


    klar war der Beitrag humoristisch gedacht.


    Aber ich habe gerade mal etwas weiter... geforscht ;) und wenn ich die Windenergieerforschung anführen würde, könnte ich mich sogar privat wahrscheinich auf die Forschungsfreiheit (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit) berufen. Angenommen, alle Mieter wären eingebunden und würden mietvertraglich geregelt unterschiedliche Miniwindanlagen und selbstkonzipierte Akkusysteme für Tinyhäuser testen und Reviews veröffentlichen, wäre das für die Öffentlichkeit interessant und garnicht mal so abwegig....


    Nein, aber vielen Dank. Ich werde mich mal an die Leute der Bauaufsichtsbehörde wenden und höflich anfragen.



    Realistischer ist:


    (2) Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.


    EDIT: Leider aber auch nicht, weil ja eine Splittersiedlung droht. :(


    Also doch eher über den Gemeinderat / Bebauungslpanänderung?


    LG
    Stardust

    4 Mal editiert, zuletzt von Stardust ()

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