Grunderwerbssteuer für Mobilheime

  • Laut Urteil des Finanzgerichtes Münster (Az. 8 K 786/19) ist für ein Mobilheim welches auf Balken steht & an die Kanalisation angeschlossen ist Grunderwerbssteuer zu zahlen (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5%), sofern es zum Wohnen genutzt wird. Steuerrechtlich ist es ein Gebäude.
    Bitte beim Abschluss des Kaufvertrages drauf achten.

    Viele HARZliche Grüße ;)

  • Aber das gilt doch m.E. nur, wenn das Mobil-Haus so wie beschrieben auf dem Grundstück steht, wenn ich es Kaufe!


    Wenn ich ein leeres Grundstück kaufe, zahle ich nur auf den Kaufpreis Grunderwerbssteuer, nicht auf das dann darauf gebaute/gestellte Haus.


    Gruß


    Stefan

  • Es wurde nur das Mobilheim gekauft, das Grundstück war gepachtet!

    Viele HARZliche Grüße ;)

  • Wenn man sich das Urteil (hier Pressemitteilung auf Juris.de) aber anschaut, geht es hier um ein Mobilheim, das auf einem Grundstück stand!!!!


    Hier sind wir übrigens wieder bei der Definition einer baul. Anlage nach LBO.


    Wenn ich mein Mobilheim bei Tischlerei Müller kaufe und dieses dann auf ein Grundstück stelle fällt KEINE Grunderwerbssteuer an!!!!


    Gruß
    Stefan

  • Aber danke trotzdem für den Fall!


    in ca. 4 Wochen steht das Thema bauliche Anlage wieder auf der Tagesordnung meines Unterrichts ich werde den Fall mit aufnehmen.


    In der LBO steht in der Regel ein ganz kleiner Passus : Eine baul. Anlage ist: " ...die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden" (Art 2 (1) BayBO)


    Das führt z.B. dazu, dass ein Hausboot, das dauerhaft an einem Steg festgebunden ist eine Baugenehmigung benötigt - gilt auch für sog. Restaurantschiffe.


    Gruß
    Stefan

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