Tiny House in Frankreich

  • Ein fröhliches Hallo in die Runde,


    hat sich schon mal jemand mit den Möglichkeiten für Grenzgänger in Frankreich auseinandergesetzt?
    Also auf ein Grundstück im Elsaß ein Tiny House, Mobilhome, Modulheim o.ä. stellen.


    Was ist dort anders?
    Was ist in Frankreich zu beachten?
    Sind die Nachbarn genauso intolerant wie in Deutschland und beobachten argwöhnisch alles, was fremd ist und selbst, wenn die Gemeinde mitspielt, beschweren sie sich?
    ...


    Grüße aus Freiburg,
    Elke

  • Hallo Elke,


    Französisches Recht, genau wie Deutsches Recht beruht in den allermeisten Fällen auf EU-Recht. Das bedeutet, baurechtlich gelten im Prinzip die selben Vorgaben wie auch in Deutschland, also im groben Rahmen: Bauen nur im Innenbereich auf erschlossenen Grundstücken, Einhaltung von Statik und EnEV, ThoW nur auf Campingplätzen, usw.


    Was das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen angeht, wird es vermutlich ähnlich sein wie in Deutschland, wobei in Frankreich die Gemeinden evtl. etwas toleranter sind (im Norden Frankreichs wird ja auch Wildcampen meistens geduldet).


    Zu beachten ist, Frankreich ist das erste Land in Europa, das die neuen EnEV Werte umgesetzt hat. Seit dem 1.1.2020 muss jedes neu gebaute Haus ein Passivhaus sein. Die EnEV ist also in Frankreich jetzt noch strenger als in Deutschland!


    Eine Besonderheit hat Frankreich, was für reisende Tiny House Besitzer evtl. interessant ist. In Frankreich gibt es noch ein Wanderarbeitergesetz, danach kann man sich für max. 3 Monate vom Bürgermeister ein Gemeindegrundstück zur Verfügung stellen lassen, um dort seinen Wohnwagen (THoW) abzustellen und zu bewohnen.


    Viele Grüße
    Dietmar

  • Hallo Dietmar,


    Danke für die Infos!


    Reisende Tiny House Bewohner werden wir wohl eher nicht werden. Wenn ich nicht mehr ortsgebunden bin, fahren wir mit dem Wohnmobil los. Dann ist nur noch eine Lagerstätte mit vielleicht Meldeadresse notwendig. Auch dafür ist ein Minihaus interessanter als eine überteuerte Mietwohnung.


    Das heißt für mich, wenn ich eine Gemeinde finde, die das Aufstellen eines Mini-Passivhauses erlaubt, könnte mein Traum vom Mini-Landsitz in Erfüllung gehen ...


    Viele Grüße,
    Elke

  • Hallo Dietmar!
    (oder wer sonst genaueres dazu weiß)

    Eine Besonderheit hat Frankreich, was für reisende Tiny House Besitzer evtl. interessant ist. In Frankreich gibt es noch ein Wanderarbeitergesetz, danach kann man sich für max. 3 Monate vom Bürgermeister ein Gemeindegrundstück zur Verfügung stellen lassen, um dort seinen Wohnwagen (THoW) abzustellen und zu bewohnen.

    weiß jemand, wie die rechtliche Grundlage dafür genau heißt/geregelt ist?

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