Bürokratische Schlupflöcher!

  • Liebe Leut,


    nun sind wir schon ein halbes Jahr aus intensiver Suche (wöchentliche Treffen, ständig gucken 6 Personen im Internet nach Plätzen, Zettel aufhängen, E-Mail-Verteiler, Foren, Zeitungsannoncen, alle ein bids 2Wochen Höfe angucken) und es tut sich nichts.
    Jetzt interessiert mich, wie es mit Schlupflöchern im Geestz aussieht.
    Ich denke z.B. an die Situation, daß Freunde in einem Haus wohnen und uns gern mit auf ihrem Grundstück, für das es nicht einmal einen Flächennutzungsplan gibt, mit den Tiny Häusern wohnen lassen würden. An anderer Stelle hätte es eie Genehmigung für Gäaste eines Yoga-Retreats gegeben. Nur eben nicht zum dauerhaft wohnen. Was ist,wenn wir offiziell alle mit im Huas wohnen, uns da melden, und die Tiny Häuser sind dann unsere Büros, Hobbyräume etc. Seht ihr da eine Möglichkeit.
    Weiterhin, wenn ich richtig informiert bin, gilt es erst als "wohnen", wenn man sich dort mehr als 183 Tage im Jahr aufhält. Wer prüft das so genau nach? Was ist, wenn man sich dort nicht meldet undüber den Winter sowieso mal nach Spanien abhaut?
    Kennt ihr noch andere Wege innerhalb der Bürokratie?
    Rote Pappnase kaufen und einen Zirkus gründen?


    Ich bin gespannt auf Eure Ideen und Erfahrungen!

  • Guten Morgen Käthe!


    es geht zunächst nicht ums Wohnen, es geht ums Bauen.
    Und hier schreibt die Bayerische Bauordnung - ind den anderen steht es ganauso oder ähnlich: "Als bauliche Anlagen gelten Anlagen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden"
    Wenn man nun in einen Kommentar zur BO schaut bzw. entsprechende Grundsatzurteile ansieht, dan stellt man fest, dass auch der Wohnwagen, das Zelt oder das Hausboot als bauliche anlage gelten.
    Für diese baul. Anlage müssen dann entsprechend der Nutzung alle Bedingungen der BO (Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Statik, Abstandsflächen usw.) eingehalten werden, selbst wenn kein BauANTRAG erforderlich ist.


    Wenn ich mich nun in in dieser baul. Anlage dauerhaft aufhalte - und dazu reicht theoretisch 1 Tag/Woche. dann wird es auch noch ein Wohngebäude, auch eine vorhandene Heizung spricht sehr deutlich für das Vorhandensein von Aufenthaltsräumen.


    Im Baurecht gibt es eigentlich keine "Baupolizei", aber die wird in der Regel durch Nachbarn ersetzt, und da reicht es schon wenn eine Nachbarin einen neuen Lebensgefährten hat (hat einer meiner Schüler so erlebt). Wenn es also nur einem Nachbarn nicht gefällt, dann ...
    Die Bauordnung verfolgt zwei große Ziele: Brandschutz und NACHBARSCHUTZ. Das umgehen dieser Ziele durch bürokratische Spitzfindigkeiten endet in der Regel spätestens vor Gericht.


    Außerdem ist z.B. bei Grundstücken mit Dorfrandlage penibel darauf zu achten, dass der Außenbereich an einer Linie beginnt, die an der Rückseite der Häuser und nicht der Grundstücke beginnt. Habe gerade erst erlebt, dass aufgrund der Eingabe eines Nachbarn ein Gartenhaus abgerissen werden musste.


    Als letztes wäre da noch die BauNVO, die vorschreibt, wieviel % eines Grundstückes z.B. in einem Wohngebiet überbaut werden dürfen. Zur überbauung zählt auch die Einfahrt, die Terrasse, der Freisitz und das Mülltonnenhäuschen. Dieser Wert liegt je nach Gebiet bzw. Bebauungsplan zwischen 0,2 und 0,4 (in Innenstädten auch schon mal bei 1,0).


    Wenn man aber penibel all diese Regelungen einhält, kann ich mir das von Dir beschriebene Vorgehen durchaus vorstellen.


    Entschuldige bitte die etwas ungeordneten Gedanken
    Gruß
    Stefan

  • In Bayern sind Gebäude bis 75 m3 verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Das sollte man nutzen! Vorstellbar ist ein Tiny House als Gartenferienhaus auf dem Grundstück des Freundes. Darin könnte man am Wochenende oder in den Ferien wohnen. Selbstverständlich wohnt man offiziell (dauerhaft) beim Freund zur Miete. Erschließung des Grundstücks mit Medien ist erledigt. Dort ein Gartenhaus mit anzuhängen, dürfte kein Problem sein.
    Eine Vermietung durch den Freund muss natürlich vertraglich sauber geregelt sein und praktisch auch funktionieren können. Das mindeste wäre also ein Mietvertrag für ein WG-Zimmer. Wenn die WG nicht gerade ortsuntüpisch ist, bzw. Nachbarn tolerant sind, sollte das funktionieren.

  • Hallo Sigi,
    ja auf die 75 Kubik Genehmigungsfrei hatten wir auch lange gehofft. Das Problem ist nur, daß man da gerne was hinbauen kann, aber nicht drin wohnen. Sobald Du drin wohnst, brauchst Du eine Baugenehmigung- selbst, wenn Du nur in einem Dixi-Klo wohnen möchtest. Sonst wäre das mit den Tiny Häusern ja nie ein Problem.


    Aber wir haben noch eien anderen Tip erhalten: Da es ei Landwirtschaftlicher Betrieb ist wo wir stehen möchten, könnten wir dort arbeiten und dürften als Angestellte, wenn nachgewiesen werden kann, daß es dort keinen anderen Wohnraum für uns gibt, dort in unseren Wägen leben. Ich fürchte nur, daß wir dann wirklich dort arbeiten müssten und das nicht einfach behaupten können... Mal sehen.

  • Als Angestellte des Bauernbetriebes müsst Ihr ja wahrscheinlich gemeldet werden. Das heißt der Betrieb muß auch Gehaltszahlungen nachweisen und Sozialleistungen abführen. Alles nicht so einfach...

    Einmal editiert, zuletzt von Sabine L. ()

  • Um das Privileg des Landwirtes nutzen zu können, bedarf es einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Landwirtschaftskammer und die bekommt man nur …


    Meiner Meinung nach ist das mit den 75 m³ zunächst einmal kein Problem, denn in der BayBO steht:
    "Art. 57
    Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen



    (1) Verfahrensfrei sind
    1. folgende Gebäude:


    a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,"
    Das ganze wird erst ein Problem durch einen bestehenden Bebauungsplan oder §34 BauGB, in dem steht: "...in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist"



    Gruß
    Stefan

  • Hallo Kaethe,
    mach es nicht so kompliziert! Freue dich dass du in Bayern lebst! Nur hier hast du die Möglichkeit der Verfahrensfreiheit bis 75 m3. Ich kenne kein anderes Bundesland mit solch großzügigen Regelungen. Konstruiert bitte nicht unrealistische Situationen, um in den Genuss von Aussnahmeregelungen zu kommen. Das führt nur zu Problemen. Wie oben schon beschrieben: stellt euer Häuschen im Garten des Freundes im Innenbereich ab und zieht bei ihm ein. 3,0 m Abstand zur Nachbargrenze werdet ihr wahrscheinlich einhalten können. Falls ihr eine Feuerstätte "an Bord" habt, müsst ihr auf ausreichend Abstand zu Aufenthaltsraumfenstern in der umliegenden Bebauung achten (15m), oder die Schornsteinöffnung überragt diese um min. 1,0 m. Ich weiß nicht, woher ihr eure Infos habt. Ich kenne keine Zwangsregelung, die besagt, dass man generell für Wohnhäuser in Bayern eine Baugenehmigung braucht.
    Verfahrensfreiheit ist natürlich kein Persilschein! Du bist als Bauherr für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften verantwortlich.
    Die Bauordnung muss trotzdem eingehalten werden z.B. die Mindestanforderungen an Wohnungen und Aufenthaltsräumen. Brandschutz, Wärmeschutz (ENEV ...), Schallschutz, Erschütterungsschutz und Statik müssen beachtet werden. Auch Treppen und Rettungswege sind zu beachten. Es geht letztendlich auch um Versicherungsschutz, also ums Geld. Wenn du selbst kein Fachmann bist, musst du Fachleute mit der Planung und Ausführung beauftragen.... so sieht es der Gesetzgeber vor. Na klar, will jeder Kosten sparen und baut deshalb möglichst viel selbst. Das kann man ja alles machen, wenn man seine Grenzen genau kennt.
    Es wurde schon sehr viel geschrieben in diesem Forum über "Wohnen" "Dauerhaftes Wohnen" "Erholungswohnen" "Wohnen auf dem Campingplatz" "Außenbereich" "Innenbereich" .... @DietmarS68 hat auch sehr viel zum Straßenrecht geschrieben. Bei https://indiviva.de/ könnt ihr euch weiter zu Baurechtsfragen informieren. Nach meinen bisherigen Erfahrungen zum Thema "Baurecht und Tiny Houses" kann ich nur noch einmal hervorheben: Bayern ist "Tiny-House-Paradies"!


    Gruß sigi

  • der laie fragt .. .
    wie bekommen dann die ganzen Landwirtschaftlichen Betriebe ihre Genehmigungen für die Erntehelfer "Wohnungen" in Containern ???

  • Landwirte dürfen im Außenbereich privilegiert bauen. Wenn die Wohnungen im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, sollte das prinzipiell kein Problem sein. Bei Erntehelfern ist das ja eindeutig der Fall. Aber selbstverständlich werden Grundstückserschließung, Umweltschutz, Wasserrecht, Waldgesetz usw. geprüft. Sollten die Wohnungen für Erntehelfer nur kurze Zeit stehen, können sie ggf. als fliegende Bauten beantragt werden. Aber auch dabei muss der betriebliche Zusammenhang zur Landwirtschaft erkennbar sein ... so meine Meinung zu diesem Thema.

  • Hallo "Namenloser"


    Im §35 BauGB ist geregelt, dass im Außenbereich nicht gebaut werden darf, außer …


    … zu den Ausnahmen gehören Landwirtschaftliche "Nutzgebäude". Dazu bedarf es allerdings auch einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Landwirtschaftskammer und dazu gehört explicit nicht das Wohnhaus des Landwirtes.


    Gruß
    Stefan

  • An alle, die sich nun fragen wie es ausgegangen ist: Wir haben uns jetzt einfach hingestellt. Bis jetzt ist nichts passiert :)

  • @Kaetheso habe ich das auch mit meinem "Untermieter" gemacht ....
    ... einfach mal unter dem Radar ... bis die Genehmigungsbehörden etwas flexibler werden !!!

  • Mein Kommentar dazu:
    Wir leben ja leider in einer Zeit, in der zuviele glauben, dass Regeln nur für andere gelten.
    Das Bauordnungsrecht regelt wichtige Bereiche des menschlichen Zusammenlebens bzw. des NOTWENDIGEN Schutzes der Natur.


    Es geht um Begriffe wie:
    - Zersiedelung
    - Bebauungsdichte
    - Belüftung und Belichtung
    - Nachbarschutz
    - Brandschutz
    und zuletzt natürlich auch der Natur- und Landschaftsschutz.


    Bei der Genehmigung von Bauvorhaben gibt es für die untere Bauaufsichtsbehörde oftmals keinen Speilraum, also auch nicht die Möglichkeit flexibler zu werden.


    Ich finde, dass illegales Verhalten der Tiny-House-Bewegung massiv schadet und ein solches Verhalten es anderen massiv erschwert, als redlicher Bauherr wahr genommen und akzeptiert zu werden.


    Das richtige Vorgehen haben hier im Forum anschaulich z.B. @Sabine L. und @Luna dokumentiert.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Kaethe und Solar-Ei-Bastler,
    ich kann euch in gewisser Weise verstehen. Das Baurecht ist nicht immer nachvollziehbar ... aber eigentlich ist es der Entscheidungsspielraum des Bearbeiters bei der Behörde. Dieser kann nun mal Pro oder Contra eingesetzt werden. Wenn ihr wirklich unter dem Radar bleiben wollt, dürft ihr es hier nicht öffentlich kommunizieren. Warum lotet ihr das nicht richtig aus? Der Ansatz bis 75 m3 verfahrensfrei außer im Außenbereich läßt doch in Bayern eine ganze Menge Spielraum zu.


    Gruß sigi

  • @Catweazle @sigigrundsätzlich betrachtet teile ich deine Ansicht in Bezug auf de genannten Punkte ...
    1. wenn einem aber von der Baubehörde mitgeteilt wird, das man auf die angefragte Fläche problemlos bis zu 6 Garagen auf die Grundstücksgrenzen bauen darf aber kein "Wohnraum" dann werden immer fragen entstehen ...
    2. die meisten Tiny Besitzer haben "unter dem Radar" angefangen aufzustellen und haben sich dann der behördlichen Auseinandersetzung gestellt ... das können wir immer wieder und überall lesen und hören ... und das gilt auch für viele andere Belange im Umgang mit jahrzentelang gewachsenem Behördenfilz ! .... vor 10 Jahren war das Thema Tiny und alternative Wohnmeldeadresse überhaupt kein Thema ..so langsam wird es eins ... aber wir haben auch über 30 Jahre für eine gewisse "Gorleben-Erkenntnis" gebraucht ;)

  • @Solar-Ei-Bastler ... mit Gorleben gebe ich dir Recht! ... aber dieses Forum ist nun mal dafür gedacht, zu zeigen, wie es richtig geht. Behördenfilz hin oder her ... man muss lernen, damit umzugehen. Garagen sind ja nun nicht vergleichbar mit Wohnungen! Das ist genau der Punkt. Wenn man weiß, was es baurechtlich bedeutet, kann man damit auch besser umgehen. Ein Tiny House, in welchem ich dauerhaft wohnen will, ist baurechtlich ein Wohnhaus! Also suche ich mir für mein Wohnhaus eine Wohnbaufläche und keine Wiese zum aufstellen. Man sollte viel mehr diskutieren, was alles legal möglich ist: Bauen in zweiter Reihe, kleine Baulücken, zeitlich befristetes Wohnen, Ausnutzung der 75m3-Regelung in Bayern (TH-Paradies!), usw.


    Gruß sigi

  • @sigi ...damit wir uns nicht ganz falsch verstehen ....
    ja Baurecht hat seine guten und wichtigen Ansätze ! ... Ende ! ...
    aber ...
    1. es ging nicht um eine "Wiese" sondern um die übergrosse Gartenfläche an einem Mietshaus dessen Bewohner den Garten nicht nutzen
    und er daher mehr und mehr als "Brache" verkommt !! ...
    (ok Gärtner beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen ... Ende der Diskussion)... ;) ....
    2. alle Infrastruktur Probleme wären auf dem Grundstück grundsätzlich gelöst !
    3. der Nachbar baut auf ein gleich grosse Grundstück exakt im Baufenster !
    Ergebnis ist .. aus einem 2 Familienhaus wurde im Rahmen der "Verdichtung" ein 6 Familienhaus ... und die Nachbarschaft "freuts" ....
    ... man sollte sich immer den Individual-Fall anschauen und nicht alles über einen Kamm scheren ....

  • @Solar-Ei-Bastler:


    Das Problem eines falschen Tempolimits löst man aber nicht, in dem man einfach schneller fährt, sondern in dem man demokratisch-rechtlich einwandfreie Wege beschreitet. Das kostet Zeit und Kraft.


    Ein Bebauungsplan entsteht in einem langwierigen Prozess, bei dem viele Interessen berücksichtigt und Kompromisse geschlossen werden müssen.


    Wenn man aus seiner jeweiligen Froschperspektive nicht alle zu berücksichtigenden Aspekte sieht, oder deren Bedeutung anders bewertet/gewichtet, ist das kein Grund, gegen Bestimmungen zu verstoßen (und das auch noch öffentlich kund zu tun.)


    es wäre schön, wenn Du einen Namen verwenden würdest, so wie das hier im Forum üblich ist


    Gruß
    Stefan

  • Nach deiner Beschreibung müsste doch dann was möglich sein. Vorallem hinter dem Haus ist es städtebaulich nicht so relevant. Was ist denn das eigentliche Problem? Wollen wir uns das mal gemeinsam anschauen? ... ihr könnt jederzeit per PN Kontakt zu mir aufnehmen.


    Gruß sigi

  • @catweazel der theoretisch mit Vornamen Stefan heissen könnte ;) ...
    ok mein Vorname ist Wolfgang und du brauchst dir keine Sorgen um mich und die Gesetze zu machen ...
    das konkrete Projekt dort liegt auf Eis .. .also auch als Antwort @sigi ... aber ich werde gerne darauf zurückkommen wenn ich es auf die Prioritätenliste wieder nach oben schiebe ... bis dahin widme ich mich meinen Freien Entfaltungsmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück ... und die sind wie wir wissen "vielfältig" ... ;)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!