Welche Voraussetzungen ans Grundstück für Tiny ohne Räder?

  • Hallo alle zusammen,


    ich bin noch recht neu in allem, was Tiny House Recht betrifft. Jetzt hat mir jemand einen Stellplatz angeboten und fragt, welche Voraussetzungen dieser braucht, damit ein Tiny darauf stehen darf...


    In unserem Fall geht es um ein Tiny House ohne Räder mit etwa 40-50qm Wohnfläche (4 Personen).


    Könnt ihr mir helfen, was braucht es konkret?

  • Hallo MamaMaus,


    zunächst einmal, ein "Stellplatz" ist genau genommen nichts anderes als ein PKW-/LKW-Parkplatz (zumindest nach Definition im Baurecht).


    Die Frage ist nun, handelt es sich um einen Aufstellplatz auf einem Camping-/Wochenendplatz oder um ein privates Grundstück?

    • Auf dem Aufstellplatz unterliegt das Aufstellen eines Tiny Houses der Camping und Wochenendplatzverordnung oder der Landesbauordnung (je nach Bundesland). Max. Größe ist dann 40 oder 50 m² Grundfläche und eine max. Höhe von 3,20-3,50 m (Ausnahme SH mit 4 m) je nach Bundesland. Genehmigt ist das Aufstellen des Tiny automatisch durch die Genehmigung des Platzes.
    • Auf einem Privaten Grundstück muss dieses Grundstück als Bauland ausgewiesen und durch die Gemeinde erschlossen sein (Strom, Wasser, Abwasser, Straße, etc. liegen am Grundstück an). Das Tiny braucht dort eine Baugenehmigung (genau wie ein normales EFH), es muss EnEV, Statik, Brandschutz, Lärmschutz etc. einhalten und sich falls vorhanden an den Bebauungsplan und die Ortsgestaltungssatzung halten.

    Siehe auch - Tiny House und das deutsche Baurecht


    Wenn du es ganz genau wissen möchtest, dann empfehle ich dir eine Grundstückseinschätzung von IndiViva.


    Viele Grüße
    Dietmar

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort Dietmar, das hilft super weiter. Es handelt sich tatsächlich um ein privates Grundstück, aber das hört sich ja sehr kompliziert an :(


    Ich muss mich auf jeden Fall weiter einlesen, bevor es konkret wird :huh:

  • Es handelt sich tatsächlich um ein privates Grundstück, aber das hört sich ja sehr kompliziert an

    Das Bauen/Aufstellen eines Tiny Houses unterscheidet sich nicht vom Bau eines "normalen EFH". Auch ein konventionelles EFH muss sich an das Baurecht halten und ein Tiny House ist nun mal nichts anderes als ein kleines (Wohn)Haus... nur weil das Haus klein ist bekommt es ja keinen rechtlichen Sonderstatus. Das Recht gilt für alle gleich.

  • Auch bei Rädern. Es ist ein Haus und muss sich nach dem Baurecht richten.
    Wenn Ihr wisst was Ihr genau aufstellen wollt, könnt Ihr eine Bauvoranfrage beim zuständigen Landratsamt machen.

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