• Servus beinand aus der Schweiz von einem Bayern.


    Mein Interesse an einem Tiny House ist seit einigen Jahren geweckt und ich informiere mich ständig. Ich kann mir so etwas sehr gut vorstellen, aber mein Problem ist, dass ich zum Ersten inzwischen alt und zum Zweiten durch einen Unfall leicht behindert bin. Insofern müsste es ein wenig spezieller sein, wobei es aber nicht um eine Rollstuhlgängigkeit geht.
    Da ich bereits vor 20 Jahren eines der ersten Passivhäuser gebaut habe, bin ich mir über grundlegende Themen der Bauphysik im Klaren. Mein Schwerpunkt liegt also mehr auf der Thematik wie man so etwas gestaltet, dass ich leicht damit klar komme.
    Da ich generell ein vielseitig interessierter Mensch bin (mit viel zu vielen Ideen :rolleyes: ), schwirrt einiges in meinem Kopf herum, aber wer mag schon immer in der eigenen Suppe kochen. Austausch ist immer toll.


    Sigi

    Gruss


    Sigi

  • Hey Sigi,


    ich plane ja derzeit auch. Da ich gehbehindert bin, MUSS ich ebenerdig bleiben und fürs zunehmende Alter zumindest "Rollatortauglich" planen.


    Da in dem Fall ein "Zirkuswagen"-THow nicht in Frage kommt,wird es bei mir wohl etwas in Richtung Mobilheim. Die gibt es in Größen um die 40m² noch bezahlbar, und da kann man zum Großteil sogar "barrierefrei" planen.


    Entweder man bastelt sich selber was taugliches auf entsprechendem Chassis oder lässt sich individualisiert was planen anhand der Standardmodelle... natürlich Ganzjahrestauglich und baugenehmigungsfähig, oder man baut komplett selber.


    Ich habe mehrere Planungen parallel laufen... 1.) Komplett gekauft mit individualisierter Inneneinrichtung, 2.) Ausbauvariante (Der Rohbau auf Chassis kostet bereits 30K ohne Transport) und 3.) eine "Eigenbau"-Variante, ausgeführt von einem Zimmereifachbetrieb des Vertrauens.


    Alle drei Varianten sollen vom Rangierchassis herunter kranbar auf Punktfundamente gesetzt und dort befestigt werden...dann gilt das teil nämlich per definitionem der KfW (tel. Auskunft) als "Immobilie" und wäre ev förderfähig. Das ist aber noch nicht spruchreif.


    Bin derzeit immer noch am bosseln der 3 Planungen, damit hinten raus was taugliches rauskommt und ich einen Überblick habe was bei welcher Planung nötig ist und was der Spass jeweils kosten würde.


    Das Grundstück ist da schon weiter, hab da was in Aussicht was ich mir im Januar vor Ort kritisch anschauen werde.

  • Gruss nach Schwandorf, ich komme aus der Hauptstadt der Oberpfalz ;)


    Ich werde in 5 Monaten in vorzeitige Pension gehen und dann will ich erst mal mit meinem alten Land Rover reisen, solange es gesundheitlich noch geht. Wann, wenn nicht jetzt? Ich kann nichts mehr aufschieben. Aber in der nächsten Zeit muss ich mich auf jeden Fall damit auseinandersetzen, wo ich denn bleibe, wenn ich wieder zuhause bin. Darum bin ich eben auch hier im Forum. Ich möchte gerne sehen und wissen, wie andere das machen. Wie gesagt ist es äusserst hilfreich, schon mal ein Passivhaus gebaut zu haben, dann ist einem wenigstens die Bauphysik nicht fremd. Aber die rechtliche Ecke ist völliges Neuland.


    Sigi

    Gruss


    Sigi

  • Das wichtigste ist schlicht und ergreifend die Baugenehmigung. Denn ein Tinyhouse ist.... baurechtlich ein Haus. Und als Erstwohnsitz braucht es halt besagte Baugenehmigung, dazu muss es die Enev 2016 einhalten... und genau daran knabbern die Tinyhäuslebauer. Es ist definitiv nicht einfach.
    Zu dem Thema findest du hier im Forum einiges, einfach mal durch klicken gerade unter Rechtliches.


    Du hast nur noch 5 Monate, bei mir sind es 5,5 Jahre.

  • Hallo @Dea2020,


    nur zur Ergänzung: hat mit ERST-Wohnsitz nix zu tun. Auch das Tiny-Wochenend-House benötigt eine Baugenehmigung. Ausnahmen bilden Hier Campingplätze & Co, da diese als ganzes eine Genehmigung haben.


    Gruß
    Stefan

  • - in Bayern sind Gebäude im Innenbereich bis 75m3 Volumen (Bruttorauminhalt) verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung nutzbar
    - Wohnhäuser, welche nicht mehr als 4 Monate im Jahr genutzt werden, fallen nicht unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG, ehem. ENEV).
    - die Erfüllung des GEG (Wärmeschutz für kleine Gebäude) ist kein Problem, es muss seitens der Hersteller nur gemacht werden, übrigens in Verbindung mit einer ordentlichen Statik ... Wandstärken zwischen 20 und 30cm, je nach Dämmstoff
    - die Fördermöglichkeiten über die KfW hängen davon ab, ob es sich um eine Wohnimmobilie handelt, Modulhäuser auf Streifen- oder Punktfundamenten oder auf Bodenplatte sind kein Problem und eine "Größenbegrenzung nach unten" ist mir nicht bekannt
    - die Verankerung auf den Fundamenten ist entsprechend Statik auszuführen, zur Art der Verbindungsmittel ist nichts vorgeschrieben, lösbare Schraubverbindungen sind Standard im Holz- und Stahlbau
    - kleine leichte Gebäude, welche nur durch eigene Gewichtskraft mit dem Baugrund verbunden sind, sind keine Immobilien

  • Hi Namensvetter :)


    Das widerspricht zum Teil durchaus Infos, die ich schon mal wo anders bekam. Kannst Du da auch rechtliche Grundlagen und Vorschriften nennen?

    Gruss


    Sigi

  • Ja na klar:
    - Bayrische Bauordnung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57
    - GEG: https://geg-info.de/geg/002_%a7_anwendungsbereich.htm und https://geg-info.de/geg/104_%a…e_gebaeude_raumzellen.htm
    - zur Definition "Immobilie" kann ich nur auf allgemeine Grundsätze verweisen ... sieht vielleicht im Streitfall ein Gericht auch unterschiedlich, meiner Meinung hängt alles davon ab, wie eine Befestigung auf dem Fundament erfolgt, wenn diese fachtechnisch sauber gem. Statik für eine dauerhafte Nutzung ausgeführt ist, kann keine Bank etwas dagegen haben, eigentlich gilt das auch für Schraub- und Einschlagfundamente (z.B. Spirafixanker), diese werden statisch für eine Dauernutzung bemessen ... allerdings sieht das für Nichtfachleute eventuell wie eine provisorische Lösung aus ... ich würde es darauf ankommen lassen
    meine Empfehlung für einen ordentlichen Fundamentanschluss: Stahlfußplatte auf Beton, Bolzenverbindung einbetoniert und an Bewehrung angeschlossen, so werden alle Stahlbauten gegründet!
    - dass Tiny Houses als kleine leichte Gebäude nur durch eigene Gewichtskraft mit dem Baugrund verbunden sind, ist der Regelfall (auch eine Abspannung ändert daran nichts ... diese wird ja in den meisten Fällen nicht statisch nachgewiesen), damit können sie nicht als Immobilie gelten (Bankfinanzierung ...), für die Einstufung als "Wohngebäude" im baurechtlichem Sinne ist das allerdings nicht relevant, auch mobile Gebäude unterliegen der jeweiligen Länderbauordnung

  • für die Einstufung als "Wohngebäude" im baurechtlichem Sinne ist das allerdings nicht relevant

    Ahh ja, genau das meinte ich. Ein TH Anhänger wird ja alleine durch die Tatsache, dass er ständig bewohnt ist zum Gebäude.

    Gruss


    Sigi

  • Ciao, liebe Forenmitglieder,


    bei mir haben sich inzwischen viele neue Dinge ergeben. Ich verabschiede mich deshalb erst einmal. Das Tinyhouse Ambiente werde ich möglicherweise in nächster Zeit in meinem Land Rover und ab und zu in Hotelzimmern leben. Jetzt ist erst einmal reisen angesagt, solange es noch geht.
    Irgendwann werde ich sicher auf dieses sehr informative Forum zurück kommen.
    Bis dann


    Sigi

    Gruss


    Sigi

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