Ein freundliches Hallo aus Brandenburg

  • Guten Morgen,


    vielen Dank für die nette Begrüßung, ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft habe 6 Kinder, alle mittlerweile aus dem Haus.


    Meine Freizeitaktivitäten Jagd, Angeln, Wandern.


    Ich bin noch Berufstätig, aber möchte mich schonmal mit dem Leben danach auseinandersetzten. Oft übernachte ich, auch im Winter im Jagdrevier, einfach so ohne Zelt.


    Mir kommt es oft in den Sinn, mir eine kleine fahrbare Hütte zu bauen um auch mal eine Woche draußen zu bleiben. Ich habe mir natürlich euer Rechtliches schon mal angeschaut und bin erstaunt, wie kompliziert die Sache ist.


    Ich habe im Revier 4 Ha eigenen Wald mit einem kleinen Teich, und dachte, da stellst du dir so ein kleines Blockhaus hin, allerdings ist die Befürchtung das dieses nicht lange heile bleibt.


    Da kam die Idee mit dem TinyHouse, zur Jagd mit rausnehmen, aber dann wieder zurück auf den Hof. Ich habe schon konkrete Vorstellungen, wie Photovoltaikanlage und Solaranlage. Ein Holzofen muss rein, ja das ist die Grundidee, 5x 2 Meter würde mir reichen.


    Soweit erstmal meine Gedanken...


    Grüße Albert

  • Hallo Stefan,


    Danke für deinen Link, ich fange mich gerade erst an mit der Sache auseinander zu setzten, man könnte es auch mobile Jagdkanzel nennen.


    Erstmal Danke


    Albert

  • Hallo Albert,


    als Besitzer des Waldes ergeben sich da evtl. Möglichkeiten. Da müsste man den §35 BauGB im Detail studieren und mit den zust. Stellen mal drüber sprechen.
    Das was Du vor hast bzw. bereits tust, ist im günstigsten Falle wildes Campen und das ist meines Wissens nach in Deutschland verboten.
    Gruß
    Stefan

  • Guten Morgen Stefan


    Bei jagdlichen Einrichtungen, wie z. B. ein mobiler Hochsitz, gilt erstmal nur die Uvv. In der VSG 4.4, § 7, Hochsitze, Absatz 2. bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist.


    Die Größe einer mobilen Kanzel ist nicht per Gesetz geregelt, ich habe 7 Fahrbare Kanzeln im Revier, die werden jährlich von der Berufsgenossenschaft kontrolliert, Mängel angezeigt und behoben.


    Ich werde aber trotzdem mal beim Bauamt nachfragen.
    § 35
    Baugesetzbuch (BauGB) ist so glaube ich da nicht anwendbar, beim Holzeinschlag einmal im Jahr habe ich auf ne fahrbare Hütte im Wald.


    Grüße


    Albert

  • Hallo Albert,


    Eine fahrbare Hütte auf dein Waldgrundstück zu stellen, erscheint mir zunächst nicht problematisch, genau so wie du, oder alle, die im Wald arbeiten, dabei eine fahrbare Hütte nutzen kannst.


    Der Knackpunkt ist die Dauer. Wenn eine Hütte, egal ob fahrbar oder nicht, dauerhaft auf dem Grundstück steht, brauchst du eine Genehmigung. Bauen im Außenbereich können in der Regel nur landwirtschaftliche Betriebe (forstwirtschaftliche gehören, denke ich, dazu). Eine Genehmigung bekämst du gegebenenfalls auch für eine Hütte, die der Bewirtschaftung des Grundstückes und/oder des Teiches dient. Wenn du aber dort Räume genehmigen lassen möchtest, die dem Aufenthalt oder Übernachten dienen, wird das nach meinem Dafürhalten nicht möglich sein.


    Aber so wie du dein Anliegen beschreibst, möchtest du kein Wochenendhaus, sondern einfach mal übernachten. Ich würde es so handhaben, dass ich, wenn ich nicht mehr die Möglichkeit hätte, nach Hause zu kommen, dann im (fahrbaren) Geräteschuppen übernachten würde.


    Wenn ich sicher gehen wollte, würde ich mich, beim Bauamt einfach mal erkundigen, was du erfüllen musst, wenn du dauerhaft einen fahrbaren Geräteschuppen auf deinem Grundstück abstellen möchtest.


    Wenn ich nicht sichergehen wollte, würde ich mir sagen: "Wer viel fragt, kriegt viele Antworten" und "Wo kein Kläger, da kein Richter" und würde, wenn Beanstandungen kämen, meinen fahrbaren Geräteschuppen wieder vom Grundstück entfernen.


    Gruß
    Gerd

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