Zwischenlösung

  • Hallo zusammen,
    jetzt brauch ich auf die Schnelle eine Zwischenlösung, weil mir die Naturschutzbehörde auf meinem Grundstück im Außenbereich / Landschaftsschutzgebiet nicht einmal eine Gerätekiste genehmigt. Laut deren Aussage muss ich auch alles was Räder hat alle 3 Monate umstellen (was kein Problem ist), da ich sonst eine Baugenehmigung brauche, die ich garantiert nicht bekomme. Als schnelle Lösung hab ich mir gedacht, dass ich einfach auf einen Vlemmix-Trailer ein käufliches Gartenhaus montiere:
    https://www.gartenhaus-gmbh.de…enhaus-maria-28-twin.html
    Meint ihr das funktioniert?
    VG

  • Hallo Rene,


    einfach gesagt, es gibt keine Lösung, schon garnicht auf die Schnelle.


    Außenbereich / Landschaftsschutzgebiet sagt eigentlich schon alles, du darfst zwar das Tiny als Fahrzeug (wenn Räder hat) dort abstellen, wenn du es alle 3 Monate umstellst. Doch das gilt nur für das Tiny als Fahrzeug!


    Was nach §35 BauGB natürlich völlig ausgeschlossen ist (im Außenbereich / Landschaftsschutzgebiet), das du das Tiny House auch bewohnst bzw. benutzt. Auch wenn es Räder hat wird es durch die Nutzung zum Gebäude und benötigt eine Baugenehmigung, welche du im Außenbereich jedoch für ein Tiny als Wohnhaus nicht bekommst.


    Was du brauchst, für ein Tiny House on Wheels ist ein Standplatz auf einem Camping oder Wochenendplatz, bzw. für ein baugenehmigungsfähiges Tiny House ein erschlossenes Baugrundstück.


    VG
    Dietmar

  • Hallo Dietmar,
    danke für deine Antwort.
    Also mit einmal drinnen schlafen wird es zum Gebäude, auch wenn es auf einem zugelassenen Anhänger steht?
    Wenn ich das Ganze wirklich nur als fahrbaren Geräteschuppen benutze sollte es also kein Problem sein?
    Dürfte man denn zum Beispiel mit dem eigenen Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück übernachten? (Landschaftsschutzgebiet)
    Oder zelten?
    VG

  • Hallo Rene,
    du bist doch auch schon eine Weile im Forum. Du kennst also unsere Meinung zum Thema "Grauzone" ...
    Wir wollen (dürfen) dir nicht einfach etwas empfehlen, was gegen rechtliche Bestimmungen verstößt.
    Der Aufenthalt auf deinem Grundstück ist erlaubt, wohnen offensichtlich nicht.


    Gruß sigi

  • Hallo Sigi,
    ich will doch nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, auch nicht auf Empfehlung von irgend wem. Ich wills einfach nur genau wissen, weil ich eben keine Probleme haben will und auch keine Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten.
    Ein Freund von mir besucht mich ab und und zu mit dem Wohnmobil und übernachtet dann auf diesem Grundstück. Das war also nicht erlaubt. Gut zu wissen, ich hätte mir da nie drüber Gedanken gemacht.
    VG

  • Hallo Rene,
    tut mir ja leid, dass ich nicht anders antworten kann.
    Wenn du es genau wissen willst (was ja prinzipiell gut ist!), kommst du nun mal bei uns in Deutschland schnell an irgendeine Leitplanke (was ja prinzipiell auch gut ist!).


    Gruß sigi


  • Ein Freund von mir besucht mich ab und und zu mit dem Wohnmobil und übernachtet dann auf diesem Grundstück. Das war also nicht erlaubt.

    Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft ist quasi überall erlaubt. Das dauert aber höchstens eine Nacht.

    Gruss


    Sigi

  • @sigi
    passt schon Sigi. Grundsätzlich bin ich ja auch froh, dass wir so strenge Gesetze haben, sonst würden überall irgendwelche Hütten in der Flur stehen. Das würde beim Wandern keinen Spass machen.


    @Sigi_H
    Ok. Danke für die Info. Dann ist ja alles doch etwas entspannter.


    VG

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