Hello,
ich wohne in Nds. und nach §43 I 2 NBauO bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m außer Betracht.
Meine Frage ist nun, ob in Nds. Räume, die vollständig unter 150cm sind, überhaupt als Wohnraum gelten...? Oder übersehe ich da irgendwas in der Rechtsgrundlage?
Gruß,
Shuffner