Deckenhöhe unter 150cm Wohnraum?

  • Hello,


    ich wohne in Nds. und nach §43 I 2 NBauO bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m außer Betracht.
    Meine Frage ist nun, ob in Nds. Räume, die vollständig unter 150cm sind, überhaupt als Wohnraum gelten...? Oder übersehe ich da irgendwas in der Rechtsgrundlage?


    Gruß,
    Shuffner

  • Wenn es hilft, mache ich das gerne.
    Ich plane den Bau eines Tiny Houses. Dieses soll mobil sein und ist demnach in der Höhe begrenzt. Deshalb soll das 1. Stockwerk unter 1,50 Meter Raumhöhe bleiben. Ich möchte diese dort entstehenden Räume schließen (mit 4 Wänden und Tür) und entsprechend nutzen, somit sind es Aufenthaltsräume.


    Die niedersächsische Bauordnung (NBauO) schreibt jedoch im Dachgeschoss eine Raumhöhe von mindestens 2,20m auf mindestens der halben Fläche vor.
    Aber: Bei dieser Berechnung werden die Teile des Raums, die unter 1,50 Meter sind, ignoriert, vgl. §43 I 2 NBauO.
    Bei dem besagten Raum wären das 100% der Fläche.


    Also meine Frage: Wie bewertet die Baubehörde ein solches Bauvorhaben? Lehnt sie ab? Wenn ja, mit welcher Begründung?

  • Ah ok, jetzt wird's klarer ...


    Also wenn Du einen Bauantrag stellst für Dein TH, dann solltest Du halt vorab zur Zufriedenheit des Bearbeiters die Räume entsprechend bezeichnen. Sprich: z.B. eine Schlafloft als Abstellebene und nicht als Schlafzimmer. Wie es dann genutzt wird, kontrolliert ja keiner.

  • Ich bin nicht sicher, ob die Sachbearbeiterin zufrieden ist, wenn ich ihr einen Plan mit 20m2-Raum inkl. Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und Kinderzimmer vorlege. Vielleicht stellt sie mich auch gleich weiter ans Jugendamt...


    Spaß beiseite :)
    Am Gesetz vorbei ist keine Option. Mir geht es wirklich um die oben gestellte rechtliche Frage...

  • kein Wohnraum! ... Wohnräume brauchen eine Mindesthöhe (s.o.), eine Belichtung mit Tageslicht sowie einen ersten und zweiten Rettungsweg. Rettungswege sind nur über baurechtlich notwendige Treppen zulässig und über Fenster mit bestimmten lichten Öffnungsmaßen (i.d.R. 90cm breit, 1,2m hoch). "Schlaflofts" sollten eher als Hochbetten bezeichnet werden oder als offene Schlafebene. Sie dürfen nicht als Raum ausgebildet (Wände, Tür) sein!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!