Was spricht gegen Überbreite?

  • 6km/h Schild dran bappen da brauchste dich um Tüv und ähnliches nicht mehr sorgen, aber Bei der Privathaftpflicht mal nachfragen ob die 6km/h Fahrzeuge versichert sind. Kannste dann halt keine Autobahn und Landstraße fahren, aber wen jukt es... nim dir nen kleinen Trecker und ein Höhrbuch mit und ab die Fahrt :D Brauchste nur sone Dollyachse. Am besten wenn der Auflieger ne Lenkachse hat.

    Ist das tatsächlich noch so? Mein letzter Wissensstand ist, dass es keine 6kmh mehr gibt, das wurde abgeschafft. Einfach nur 6kmh dran kleben ist nicht. Wer die 6kmh Zulassung noch hat, alles schick aber neu bekommt man das nicht mehr.
    Ich habe nämlich einen Schlepper, der ca. 10kmh läuft, damit habe ich eine Zeit lang kleine Grünflächen bewirtschaftet. Dieser sollte für die paar Straßenfahrten "Zulassungsfrei" mit 6kmh angemeldet werden, dieses wird aber nicht mehr ausgestellt. Wie gesagt, lediglich ein Bestandschutz für bereits vorhandene 6kmh Zulassungen bleibt bestehen.

  • 6km/h Schild dran bappen da brauchste dich um Tüv und ähnliches nicht mehr sorgen

    Hallo Alex,

    das ist leider kompletter Unsinn!


    Punkt 1: Zulassung und Steuerpflicht

    Das 6 km/h Schild bezieht sich auf das Zugfahrzeug nicht auf den Anhänger und besagt zunächst einmal nur, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei und somit steuerfrei ist.

    "Nach § 1 FZV ist die FZV nur auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger anzuwenden. Fahrzeuge mit bis zu 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und ihre Anhänger sind stets zulassungsfrei und ihr Halten damit nach § 3 Nr. 1 KraftStG steuerfrei."


    Punkt 2: Welche Kraftfahrzeugarten betrifft das

    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen handelt es sich nach § 2 Nr. 17 FZV um solche Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern, bestimmt und geeignet sind.

    Das wären z.B.:

    • Stapler Bei Staplern handelt es sich nach § 2 Nr. 18 FZV um Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart für das Aufnehmen, Heben, Bewegen und Positionieren von Lasten bestimmt und geeignet sind
    • einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind nach § 2 Nr. 16 FZV Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind
    • Betonmischfahrzeuge, weil diese Beton transportieren, gleichzeitig mischen und dieses Mischen im Vordergrund steht
    • Mähdrescher
    • etc.


    Ein "normaler" Traktor kann bereits seit 2003 nicht mehr als 6 km/h Fahrzeug zugelassen werden und kann demnach auch keinen Sattelauflieger mit Dolly ohne Zulassung ziehen.
    Selbst mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine ist das ziehen eines Sattelauflieger keine Arbeit die Verrichtet wird, sondern ein Transport von Gütern und damit auch nicht zulassungsfrei.
    Es gibt nur eine Ausnahme - siehe dazu TH mit Übergewicht - bewegen durch Schausteller/Wagenzieher - Rechtl. Grundlagen


    Gruß

    Dietmar

  • Fahrzeuge die Langsamer als 6kmh sind sind zulassungsfrei... Versicherung über Haftpflicht. Der Anhänger ist über das Zugfahrzeug versichert.


    Du kannst jedes Fahrzeug nehmen (Ob Rasenmähtrecker bis Militär Schwertransporter) wenn du es auf 6kmh Drosselst! also Gangsperre für alle Außer 1 Vor und Rückwärtsgang.


    Mache ich mit meinem Multicar seit Jahren so... und Nie Probleme gehabt.


    Dafür das man ein Tiny House mal alle paar Jahre umsetzt finde ich die Lösung für strecken bis ich sag mal 100km ok man braucht halt Zeit. aber man spart sich den ganzen Bürokratie Kram nur um mit 80kmh fahren zu können...

  • Sorry, aber ich glaube Dietmars Ausführungen! Er antwortet immer sehr fundiert und kann die nötigen Gesetzestexte auch vorweisen.


    ICH würde es nicht riskieren...denn wenn die Streifenhörnchen (schon rein aus Neugier) das Gespann kontrollieren, dann "darf" das überbreite Tiny an Ort und Stelle bleiben, bis man ein erlaubtes Zugfahrzeug samt dem bürokratischen Schreibkram organisiert hat.

  • War nur ein Idee für ein Problem jeder kann machen was er möchte, ich würde es auf jeden Fall so machen sollte ich umziehen müssen.


    Ich habe mich intensiv genug mit dem Thema auseinander gesetzt um das Ruhigen Gewissens so zu machen.


    Kein Polizist der Welt interessiert sich für dich wenn du da mit 6km/h lang tuckerst... ist zumindest meine Erfahrung ;)

    Fahrzeuge mit bis zu 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und ihre Anhänger sind stets zulassungsfrei und ihr Halten damit nach § 3 Nr. 1 KraftStG steuerfrei."

    Versicherung muss über die Haftpflicht gedeckt sein


    Wir werden uns hier nicht einig werden daher belasse ich es dabei und Äußere mich nicht weiter dazu ;)

  • Fahrzeuge die Langsamer als 6kmh sind sind zulassungsfrei... Versicherung über Haftpflicht. Der Anhänger ist über das Zugfahrzeug versichert.

    Ich habe nie etwas anderes behauptet, siehe:

    Punkt 1: Zulassung und Steuerpflicht

    Das 6 km/h Schild bezieht sich auf das Zugfahrzeug nicht auf den Anhänger und besagt zunächst einmal nur, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei und somit steuerfrei ist.

    "Nach § 1 FZV ist die FZV nur auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger anzuwenden. Fahrzeuge mit bis zu 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und ihre Anhänger sind stets zulassungsfrei und ihr Halten damit nach § 3 Nr. 1 KraftStG steuerfrei."


    Du kannst jedes Fahrzeug nehmen (Ob Rasenmähtrecker bis Militär Schwertransporter) wenn du es auf 6kmh Drosselst! also Gangsperre für alle Außer 1 Vor und Rückwärtsgang.

    Das war so, bis 2003 die EU-Richtlinien gändert wurde, seitdem gilt das nur noch für selbstfahrene Arbeitsmaschinen. Altfahrzeuge wie z.B. dein Multicar haben jedoch Bestandsschutz soweit sie verkehrstüchtig und versichert sind.


    Dafür das man ein Tiny House mal alle paar Jahre umsetzt finde ich die Lösung für strecken bis ich sag mal 100km ok man braucht halt Zeit. aber man spart sich den ganzen Bürokratie Kram nur um mit 80kmh fahren zu können...

    Eigentlich war alles in diesem Thread schon geklärt. Tiny House in Überbreite als Ladung auf dem Sattelauflieger, Zugmaschine davor und ab auf die Straße, wird tagtäglich von fast jeder Spedition so gemacht.. alles ganz easy.

  • DietmarS68

    Hat das Thema geschlossen.

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