Frage an die Statiker - steht mein immobiles Tiny House fest und sicher?

  • Hallo allerseits!
    Ich habe ein Blockbohlenhaus als immobiles Tiny Haus gebaut. Noch nicht ganz fertig, aber fast alle 100mm Blockbohlen sind eingeklopft.
    9 Punktfundamente (80 cm tief) habe ich gegossen und mit H-Ankern versehen. Darin befinden sich 10 cm dicke Balken, die das gesamte Gewicht tragen sollen.
    Schaut euch Bilder 1 und 2 an.
    Meine Frage lautet nun, ob jemand bewerten kann, ob das so stabil und fest genug steht?
    Oder sollte man wie in Bild 3 zu sehen eine Querverbindung als Unterstützung einbauen. Oder etwas anderes? Eine Art Aussteifung?
    Viele Grüße!

  • Antwort:
    Ja selbstverständlich! Ein Statiker kann bewerten, ob das so stabil und fest genug steht!
    ... nachdem er dein Haus insgesamt nachgewiesen hat und auf Grundlage eines Baugrundgutachtens die Fundamente und die Verbindungsmittel dimensioniert hat. Die Hanglage erfordert dabei besondere Beachtung!

    Gruß sigi

  • Hallo Marlon!
    Ich kann mich da Sigi nur anschließen und setze noch einen obendrauf:
    Gemäß Landesbauordnung bist Du als Bauherr für die Standsicherheit verantwortlich.
    Das sollte auch in Deiner Baugenehmigung stehen, die Du ja hoffentlich hast.
    Aber auch wenn das evtl. eine genehmigungs- oder verfahrensfreie Baumaßnahme nach LBO ist, entbindet das nicht von der Einhaltung einschlägiger Vorschriften:


    hier zwei Auszüge aus der LBO NRW:


    § 12 Standsicherheit
    (1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.
    § 68Bautechnische Nachweise
    (1) Spätestens mit der Anzeige des Baubeginns sind bei der Bauaufsichtsbehörde zusammen mit den in Bezug genommenen bautechnischen Nachweisen einzureichen ...
    ...
    (2) Die bautechnischen Nachweise müssen für
    1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,
    2. freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, ausgenommen solche mit Anlagen für Jauche und Flüssigmist und
    3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²
    nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 aufgestellt oder geprüft werden

    Und wenn ich mir die Hanglage mit nicht definierter Ableitung von Regenwasser betrachte ….
    Hole Dir einen Statiker und lass das nachrechnen!
    Gruß
    Stefan

  • Danke, ich schau das ich einen Statiker finde.
    Aber ich musste schmunzeln. Nein, ich befinde mich nicht in der BRD. Habe mich erkundigt. Für diese Art Gebäude brauche ich keine Genehmigung, etc. Baue mitten im Wald, hoffe jedoch, dass das Dach vom Wind nicht 5 KM weit weg auf ein potentielles Grundstück geweht wird. :D

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!