GEG (ehem. EnEV) - Sinn und Unsinn der Wärmeschutzverordnung (Diskussion)

  • Hallo Vroni,

    denn ich bin eh der Meinung, dass es nicht klar ist, ob die EnEV überhaupt für Tiny Houses gilt.

    Nun, du kannst dieser Meinung sein, jedoch steht zur Aktuellen Gesetzeslage außer Frage, das die GEG (Ehem. EnEV) auch für Tiny Houses gilt. Da kann man anderem Meinung sein, das ändert jedoch erstmal nichts an der aktuellen Gesetzeslage und deren Umsetzung.


    Was in der Studie erläutert wird, und wo ich auch zustimme, ist die Frage: Sind diese Dämmwerte nach GEG bei Gebäuden unter 25m² überhaupt sinnvoll ?


    Ich sehe keinen Sinn in der aktuellen Gesetzgebung und auch in der Studie wird angeregt diesen Punkt im Gesetz zu ändern: Die aktuelle GEG (EnEV) enthält Richtwerte für Gebäudekleiner 50 m². Eine Ergänzung der GEG (EnEV) mit Vorgaben für Gebäude kleiner 25 m² (TinyHouse)sollte zukünftig mit aufgenommen werden. Der Autor dieser Studie empfiehlt Vorgaben füropaken Außenbauteile (Dach, Außenwände, Boden) mit U-Werten kleiner 0,45 W/m²K.

    Bis das jedoch tatsächlich ungesetzt wird, wenn überhaupt (die EU Vorgaben fordern ja noch niedrigere U-Werte als bisher), dann wird das sicher noch viele Jahre dauern, wenn man bedenkt das alleine die jetztige Zusammenlegung der Energiegesetze in die GEG fast 10 Jahre gedauert hat.


    LG
    Dietmar

  • Danke für neue Infos.


    Das mit Frankreich und Passivhausniveau seit 2020 finde ich beindruckende und zeigt, wie extrem die Bremser in DE sind. Wird Zeit das Ökozid für Politiker strafrechtlich relevant wird


    Natürlich kann man für ein Minihaus nicht die gleichen Maßstäbe ansetzten, wie für 100+ m², aber was dich manche da Bauen und dann ineffizient beheizen, hat nix mit minimalistisch im ökologischen Sinne zu tun. Ich überlege gerade, ob die 24cm Dachdæmmung ausreichend ist oder doch lieber 30 cm

  • Hallo Vroni,
    also Fakt ist: das Gebäudenergiegesetz (GEG) gilt auch für Tiny Houses, welche zum Zweck des (Dauer-)Wohnes errichtet werden.
    Hinweis: Seit November 2020 ersetzt das GEG die ENEV (Energieeinsparverordnung). Inhaltlich gilt für kleine Wohngebäude bis 50m2 aber das selbe. @DietmarS68 hat das oben ja schon erklärt und auch die Anlage 7 verlinkt.
    Ausnahmen im GEG gibt es nur für Wohngebäude gem. §2 Abs. 2 Satz 8 ... keine dauernde Wohnnutzung - ohne Klimaanlage gilt das GEG hier überhaupt nicht!


    Zur Studie: Diese ist mir bekannt. Offensichtlich scheint diese in diversen Foren verbreitet zu sein.
    Leider hat diese Studie einen grundlegenden Fehler: Es wird von einem statistischen Durchschnittswert von 45m2 Wohnfläche pro Person in Deutschland im Jahre 2013 ausgegangen (siehe Quellenangabe Seite 15 in der Studie). Die 45m2 errechnen sich selbstverständlich aus allen deutschen Haushalten, Wohnheimen, Seniorenheimen usw.. Man müsste davon ausgehen, dass Zweitwohnungen und Erholungswohnungen ausgeschlossen sind, denn diese wären absolut ungeeignet für so eine Statistik. Es bleiben also offensichtlich die "echten Haushalte", also die Wohnflächen in Gebäuden mit Erstwohnsitzen. Diese sind selbstverständlich absolut unterschiedlich. Da ist alles drin: die kleinste ärmliche Hütte, die Luxusvilla, jede Altbauwohnung (egal ob saniert oder nicht), jedes Mehrfamilienhaus, jede Plattenbauwohnung, jedes Studentenwohnheim, jedes Altenheim usw.! ... und was macht der Autor der Studie? Er konstruiert daraus für seinen Vergleich ein vollkommen unrealistisches Referenzgebäude! 45m2 Wohnfläche in Form eines Einzelhauses! Das bedeutet pro Bundesbürger 46m2 Bodenplatte und gleichzeitig 46m2 Dachfläche. Außerdem hätte jeder Einwohner 64 m2 Außenwand und 18 m2 Fensterfläche zur Verfügung. Hat der Durchschnittsbürger in Deutschland solche Bauteilflächen um sich herum? Man könnte auch fragen: lebt jeder Durchschnittsdeutsche in einem Modulhaus? NEIN - natürlich nicht! Man kann Mietwohnungen in Mehrfamilienhäuser nicht gegen Einfamilienhäuser aufrechnen. Im Vergleich zu einer kleinen Wohnung in einem sanierten Plattenbau sind viele Tiny-Houses Superenergiefresser! Dieses Missverhältnis kann auch in Zukunft nicht geändert werden. Gemeinsam Wohnen - Innenwand an Innenwand und Decke an Fussboden - und um Alles herum eine dämmende Außenschicht - das ist wirklich energiesparend! Mit Tiny-Houses hat das aber Nichts zu tun. Deshalb ist die Herangehensweise in dieser Studie schon im Ansatz falsch!
    Trotzdem ist die Zielsetzung der Studie richtig: ein Umdenken in der Politik anregen, um echte Energieeinsparungen zu fördern!
    Ich sehe einen wichtigen Aspekt, der mir auch in meinen ENEV-Nachweisen immer wieder als nachteilig aufgefallen ist - nämlich die Bewertung nach Nutzfläche und nicht nach Nutzer. Bei der Bemessung der baulichen Hülle kann man das noch nachvollziehen - wärmedämmende Hüllflächen, beheiztes Gebäudevolumen - das ist alles noch logisch. Aber warum bei der Berechnung des Energiebedarfs für die Trinkwassererwärmung auch auf die Nutzfläche statt auf die Anzahl der Personen abgestimmt wird? ... Fläche konstant, Anzahl Personen im Haushalt variabel? ... darüber könnte man debattieren. Zum Sparen regt das natürlich nicht an. An der Stelle sollte etwas im Berechnungsmodus geändert werden. In der Studie wird das prinzipiell auch so gefordert - ein positiver Aspekt!
    Mehr möchte ich an dieser Stelle nicht ausführen, weil es wahrscheinlich zu sehr ins Detail geht. Das könnte aber gesondert behandelt werden, wenn Interesse besteht. Ich sehe die Chancen für Tiny-Houses aber garnicht so schlecht, schließlich gibt es bereits autarke Lösungen! Vielleicht rechnet man das wirklich mal durch in einem belastbaren Nachweis. Warum soll man mit Tiny-Houses nicht auch KfW-Standard erreichen? Modulhäuser schaffen das auch. ... und Förderungen gibt es pro Wohneinheit ... wieder so ein Bezugswert - aber in diesem Falle wäre das doch sehr lukrativ!


    Viele Grüße von sigi

  • Das ist gegenüber der Salzburger Bauordnung eh ein Witz.
    u<0,2 gilt in Salzburg
    Dazu der Primärenergieindikator muss unter 48 sein.

  • Das mit Frankreich und Passivhausniveau seit 2020 finde ich beindruckende und zeigt, wie extrem die Bremser in DE sind.

    Das ist gegenüber der Salzburger Bauordnung eh ein Witz.
    u<0,2 gilt in Salzburg
    Dazu der Primärenergieindikator muss unter 48 sein.

    Deutschland hat ganz einfach gepennt, man streitet sich 10 Jahre um die Zusammenlegung der Energiegesetze und übersieht dabei mal ganz nebenbei, das bereits 2010 beschlossen wurde das ab 31.12.2020 EU-weit die neuen Dämmwerte gelten sollten. Ein Armutszeugnis für unseren Innenminister...


    So wie es aussieht, hat Österreich das dann jetzt nach Frankreich auch schon umgesetzt.

  • So wie es aussieht, hat Österreich das dann jetzt nach Frankreich auch schon umgesetzt.

    In der Bauordnung Salzburg 2016 wurde auch schon de facto eine Photovoltaikpflicht eingeführt.
    Wenn beim Energieausweis der Primärenergieindikator über 48 ist,
    dann rechnet der Energieberater aus, wie viel Photovoltaik muss installiert werden, um unter 48 zu kommen.

  • Ich bin trotzdem unsicher, ob das für Tiny Houses so eindeutig gilt.


    Wenn man danach sucht, gibt es genug Gründe, die sagen, dass das Tiny House eine Ausnahme darstellt. Selbst in Zeitschriften wie 'Kleiner Wohnen' gibt es Artikel zu beiden Seiten. Am Ende muss man selber sehen, wie man es interpretieren möchte und wie es die Gemeinde versteht, in der man das Tiny House abstellen und beziehen möchte.

  • Hallo Vroni,
    ich kann dir nur nochmals bestätigen: ja das gilt für Tiny Houses, welche zu Dauerwohnzwecken genutzt werden sollen.
    Es spielt keine Rolle, was andere denken oder meinen. Die offizielle Gesetzeslage ist nun mal so. Alle anderen Lösungen bewegen sich in einer "Grauzone" oder sind einfach nur illegal. Jetzt wollt ihr wissen was "Grauzone" ist? ... z.B. wenn mir niemand nachweisen kann, wie oft und wie lange ich mein Tiny-House im Jahr nutze. ... davon hängt natürlich Einiges ab. Aber das hat prinzipiell nichts mit TH zu tun. Solche "Grauzonen" gibt es z.B. auch in "dauerbewohnten Wochenendhaussiedlungen". Es gibt auch Gewohnheitsrecht, es gibt Bestandsschutz, es gibt offizielle Duldungen ... aber das ist alles kein Thema für TH-Bauer, die es richtig machen wollen. Warum sollen wir hier öffentlich darüber spekulieren, wie man an gesetzlichen Regelungen vorbei kommt? Wem soll das helfen? Was Verfasser von Artikeln oder Studien meinen oder was im Netzt an Meinungen kursiert, sind doch oft nicht belastbare Behauptungen und persönliche Meinungen. Aber ja ... die Gedanken sind frei und jeder kann sagen und schreiben was er will. ... übrigens ist immer das Bauamt für Baugenehmigungen zuständig! In kreisfreien Städten befindet sich das Bauamt mit im Rathaus ansonsten sind die Bauämter den Landkreisen zugeordnet - also meistens weit weg von den Gemeinden. ... entschuldigt bitte, wenn ich das hier so scharf beantworte! Das Thema wurde nun schon so oft beschrieben und erklärt - lest doch bitte einfach die zahlreichen Beiträge in diesem Forum.


    Viele Grüße von sigi

  • Hey Sigi,


    aus Interesse, hast du damit schon selber Erfahrungen gemacht oder wie kommt es, dass du dir so sicher bist?
    Ich frage nur, da wir unseren Bauantrag bereits erfolgreich durchbekommen haben.


    Ich möchte hier auch niemanden bloß stellen, sondern einfach für alle, die sich auch für das Thema interessieren alle Fakten aufführen, damit sich jeder sein eigenes Bild von der Situation machen kann.



    Lg Vroni

  • Hallo Vroni,
    na klar. Ich bin im Bereich Bauplanung tätig. Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid und alle notwendigen Bauvorlagen (Wärme-, Schall- und Brandschutz) sind für mich Alltag. Auch für mehrere Tiny-House-Projekte war ich tätig. Es geht nicht immer alles sauber durch die Behörden. Das ist aber normal. ... und die erwähnten Grauzonen findet man überall und es gibt Ermessenspielräume bei den Behörden - das hängt natürlich vom Bearbeiter ab. Meintest du mich mit "niemand bloß stellen"? ... Falls ja - dann bitte schön! Versuche es! ;)


    Viele Grüße von sigi

  • Ich denke, sie wollte den Bearbeiter, der Ihren Bauantrag ggf. fälschlicherweise genehmigt hat, nicht bloß stellen.
    Gruß
    Stefan

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