Grundstücke für TH in Sondergebiet für Freizeit und Erholung Bayern

  • Hallo liebe Tiny House Community,



    ich habe mir gerade @DietmarS68 Beitrag zum Thema Baurecht durchgelesen.
    Das ist wahnsinnig hilfreich. Vielen Dank für die Zusammenfassung. Ich bin neu im Forum und habe mich hier angemeldet, weil mein Vater einen Campingplatz hat und wir eine Freifläche haben, die ich gerne für Tiny House Interessenten zur dauerhaften Wohnnutzung anbieten würde. Ich habe mein Vorhaben auch schon auf der Gemeinde vorgestellt, leider kennen sich die Bauämter von Landratsamt und Gemeinde nicht wirklich mit den Regelungen für Tiny Houses oder auch Campingplätzen aus… - zumindest dauert die Prüfung nun schon fast 3 Monate.


    Man hat mir versichert, dass man das Projekt generell unterstützen würde, aber man prüfen müsse, ob das umsetzbar ist. Laut Gemeinde geht man davon aus, dass es für die dauerhafte Wohnnutzung nicht möglich ist.
    Grund:


    • Sondergebiet für Freizeit und Erholung (erlaubt keine dauerhafte Wohnnutzung)
    • liegt innerhalb des Immissionsschutzes von angrenzendem Sportplatz & Wasserskianlage (Lärmbelästigung, wobei diese wirklich gering ist, aber ist nun mal festgelegt…))


    Im selben Gebiet, also direkt angrenzend an die Tiny House Fläche stehen allerdings auch zwei „Wochenendhäuser“, die seit 10 Jahren fest bewohnt werden und dort auch ihren Erstwohnsitz haben. Ist wohl nur halblegal und wird nur geduldet. Für das Tiny House Projekt wäre so eine Lösung wohl nicht mehr denkbar.



    Nun habe ich in Dietmars Bericht zu Baurecht gelesen, dass nach BauGB §12 es einzig und allein bei der Gemeinde liegt, die Wohnnutzung auf einem Campingplatz bzw. Sondergebiet für Erholung und Freizeit zu zulassen? Gilt das auch für Bayern? Denn die Gemeinde hat mir gesagt, was möglich ist will sie möglich machen..


    Auch habe ich bei IndiViva einer Beratungsfirma für Tiny House Interessenten gelesen, dass Bauaufsichtsbehörden auch eine "Duldung", also die schriftliche Erklärung zum Nichteinschreiten, um das dauerhafte Wohnen auf dem Platz und somit die Anmeldung als Erstwohnsitz zu erlauben, ausstellen können.



    Hat hier jemand Erfahrung oder kennt sich auf diesem Gebiet aus?
    Gibt es trotz des Immissionsschutzes eine Möglichkeit für dauerhafte Wohnnutzung?


    Ich bin um jeden Rat dankbar.



    Liebe Grüße



    Jessi

  • Hallo Jessi,


    mein Rat ist es, Kontakt mit der "Unteren Bauaufsichtsbehörde" aufzunehmen, die sitzt im zust. Landratsamt. Die, und nur DIE, genehmigen Bauvorhaben - zwar in der Regel nicht ohne Zustimmung der Gemeinde, aber dort sitzen die Fachleute, auf der Gemeinde i.d.R. die Laien.


    Gruß
    Stefan

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