Maximale Größe von einem kleinen Gebäude mit 50m² Nutzfläche

  • Hallo Zusammen, nach langem stillen Mitlesen nun unser 1. Beitrag! ;)
    (Unsere Kurzvorstellung findet ihr in der Grußbox. Wir sind gerade am Planen unser DoppelTH und wollen bis Ende 2021 zu 4.t darin einziehen.)


    Die Beiträge unter der Rubrik Rechtliches haben wir alle durchgelesen, aber nichts konkretes gefunden, daher ein neuer Thread!
    Nochmal ein riesiges Danke an DietmarS und sigi und viele andere für eure wertvollen Beiträge.



    Unsere Frage ist: Wie groß darf ein Tiny-House maximal sein?

    Hintergrund: Wir wollen ein Doppel-TinyHouse aus 2 THs mit 8m x 3m (Breite) x 4m (Höhe) bauen. Das wären somit 2 x 24m² = 48 m² Grundfläche.
    Da wir ganzjährig dort wohnen, wollen und müssen wir die ENEV-->GEG erfüllen, wollen aber unter 50m² Nutzfläche bleiben um die Vorzüge eines "kleinen Gebäudes" (GEG2020, $104) genießen zu können. Somit würden wir gerne wissen, was das maximal größtmögliche "kleine Gebäude" ist. (Das ist ein lustiger Satz :D )


    1. Gedanke: Grundfläche 48m² kleines als Nutzfläche 50m²:
    Wenn man von der reinen Grundfläche ausgeht und direkt mit der Nutzfläche vergleicht, so wäre man darunter.
    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man ein 10 stöckiges Gebäude mit 7x7=49m² Grundfläche baut und das dann noch als kleines Gebäude zählt.
    Somit ist diese simple Annahme offensichtlich falsch.


    2. Gedanke: Berechnung der Nutzfläche:
    Ausschlaggebend ist hier ja die Nutzfläche. Also ist die Frage, wie diese berechnet wird.
    Laut ENEV wurde die Nutzfläche nach Din 277 berechnet. Da das allerdings unterschiedlich ausgelegt werden kann, sind Überschlagsrechnungen gängig.


    --> siehe hier: http://wiki.energie-m.de/Geb%C3%A4udenutzfl%C3%A4che
    Dort findet man die Berechnungsformel: Gebäude-Nutzfläche An = beheiztes Volumen (Ve) * 0,32 / m ---> An = Ve * 0,32/m


    Würde bei uns bedeuten: Ve = 2 x 8m x 3m x 3.75m (durchschnittliche Höhe) = 180m³
    Gesamte Nutzfläche: An = 192m³ * 0,32 / m = 57,6m²
    Auch mit der anderen angegebenen Formel kommen wir auf einen ähnlichen Wert (wenn man die beiden Lofts als Geschoss zählen würde...)


    --> Nach dieser Berechnung müssten wir uns also verkleinern.


    3. Gedanke:
    Im Netz findet man zur Nutzfläche noch andere Aussagen, wie z.B.


    - "So wird die Gebäudenutzfläche ermittelt:
    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller wird die Wohnfläche mit dem Faktor 1,35 multipliziert
    Bei allen sonstigen Häusern durch die Multiplikation der Wohnfläche mit dem Faktor 1,2"
    (https://www.energieausweis-onl…nter-gebaeudenutzflaeche/)


    - Im neuen GEG wird das nicht mehr nach Din 277 berechnet, sondern nach DIN V 18599:2016-10
    Leider habe ich im Netz hierzu keine weiteren Informationen bzw. Berechnungsformeln finden können



    --> Nun also unsere Frage: Wie berechnet man die Nutzfläche von einem TinyHouse? Hier muss wohl jemand mit tiefergehendem KnowHow ran ^^



    Um Forums-typische Antworten vorwegzunehmen :)
    - Ja, wir sind ein bisschen experimentierfreudig und wollen mit 2 Kiddies in ein Doppel-TinyHouse ziehen
    - Beide THs müssen mit einem Schwertransport/Großraumtransport an Ort und Stelle (nicht weit von Werkstatt) entfernt bewegt werden
    - Wir haben jemand, der die THs für uns baut. Wegen der Baugenehmigung ist er auch mit einem Architekten in Kontakt. Trotzdem wollen wir hier nochmal nach eurer Meinung fragen
    - Beide TinyHäuser werden in der Mitte mit Übergang sein und dort gekoppelt. Dämmung wird hier besonders überarbeitet...
    - Im Anhang nochmal unser Grundriss für Interessierte

  • Hallo David,
    die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten:
    Die Fläche die Du suchst, ist die Bruttogrundfläche (BGF) und die ist die Summe aller Geschossflächen im Außenmaß. Und da wird's eben schwierig oder auch nicht: Wie behandelt man ein Loft? Im Kinderzimmer ein Hochbett wird ja auch nicht doppelt gezählt. Somit würde ich mal ganz stramm behaupten, ihr baut eingeschossig und somit ist die Grundfläche identisch mit der BGF weil 1 x Grundfläche.


    Wenn Du die Gebäudenutzfläche allerdings mit der, für Gebäudehöhen über 3m gültigen Formel berechnest, kommst Du doch mit Deinen o.a. Werten auf ca. 40 m².


    Es gibt in der DIN noch einige Soinderregelungen, aber meine Norm liegt im Büro. auch habe ich mich noch nicht mit dem GEG auseinandergesetzt.


    Letztendlich ist erstmal entscheidend, was die untere Bauaufsichtsbehörde sagt, und ggf. kann man mit denen ja auch noch diskutieren.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo David, hallo Stefan,


    es steht eigentlich alles in der GEG unter § 3 Begriffsbestimmungen:


    17. „kleines Gebäude“ ein Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche,


    26. „Nutzfläche“
    a) bei einem Wohngebäude die Gebäudenutzfläche


    10. „Gebäudenutzfläche“ die Nutzfläche eines Wohngebäudes nach DIN V 18599: 2018-09, die beheizt oder gekühlt wird


    Jetzt wird es kompliziert, denn die Berechnungen in der DIN V 18599: 2018-09 haben nichts den Berechnungen aus der DIN 277 zu tun.
    Die Formel zur Ermittelung der Nutzfläche eines Wohngebäudes aus der DIN V 18599 ist :


    entweder
    alle Wohngebäude - > ANGF=1,1∗AWohn


    oder
    EFH ohne beheiztem Keller -> ANGF=1,1/1,20∗AN

    Welche davon bei Tiny Houses Anwendung findet konnte mir bisher noch niemand sagen, das ist immer noch unklar.


    Bei der ersten Formel geht es nach der Wohnflächenverordnung, bei der zweiten Formel muss dann erst einmal die Gebäudenutzfläche AN ermittelt werden:


    Bei Geschoßhöhen bis 2,5m -> An = Ve * 0,32/m
    Bei Geschoßhöhen über 2,5 m -> An = (1/hG−0,04) * Ve

    • AN - Gebäudenutzfläche
    • Ve - Gebäudevolumen (nutzbares Volumen im beheizten Innenraum)
    • hG - Geschosshöhe (max. Innenraumhöhe)


    Wenn also euer Haus außen 8m x 6m x 3,75m ist dann ist Ve = (8m - 2x Außenwandstärke) x (6m - 2x Außenwandstärke) x (3,75m - Boden- und Dachstärke).


    Lofts zählen nicht als Geschosse, ein Geschoss muss eine Mindesthöhe von 2,3 m haben. Ein Loft ist nichts anderes als z.B. ein Hochbett oder Stauraum. In eurem Tiny House zählt das gesamte Gebäudevolumen als ein Geschoss.


    Gruß
    Dietmar

  • Mensch Dietmar, Deine Bibliothek ist ja unbegrenzt ...


    Wenn ich morgen im Büro bin könnte ich auch in die 18 599 schauen, aber nicht am Samstag Abend bzw. am Sonntag vor dem Frühstück.


    Eine wie gewohnt umfassende und sehr ausführliche Antwort.


    Gruß und schönen Sonntag


    Stefan

  • N'Abend Stefan und Dietmar,
    Danke für eure Ausführungen.


    Dass die Lofts nicht als Räume zählen und wir somit eingeschossig bauen, ist eine wertvolle Info. Das hatte ich zwar schon einmal im Forum gelesen, aber noch nicht in dieser Ausführlichkeit :)


    Wenn Du die Gebäudenutzfläche allerdings mit der, für Gebäudehöhen über 3m gültigen Formel berechnest, kommst Du doch mit Deinen o.a. Werten auf ca. 40 m².

    Hier würde es dann auch mit der alternativen Formel passen:
    Formel für 2,5 m > hG > 3,0 m: An=(1/hG−0,04)⋅Ve
    Ve = 2 Stück * 8 m Länge * 3 m Breite * 3,75 m Höhe (gemittelt von Höhe 4m - 3,5m wegen Dachschräge ) = 180m³
    An = (1/3,75 - 0,04) * 180 = 40,8 m²


    Ich hatte die Lofts ursprünglich einzeln mit einberechnet. Da die Formel - bei Vernachlässigung der minus 0,04 ja im Prinzip " Breite * Länge" ergibt, war klar dass ich hier weit über 50qm, bei fast 60qm gelandet bin.


    Bei Geschoßhöhen bis 2,5m -> An = Ve * 0,32/m
    Bei Geschoßhöhen über 2,5 m -> An = (1/hG−0,04) * Ve

    • AN - Gebäudenutzfläche
    • Ve - Gebäudevolumen (nutzbares Volumen im beheizten Innenraum)
    • hG - Geschosshöhe (max. Innenraumhöhe)


    Wenn also euer Haus außen 8m x 6m x 3,75m ist dann ist Ve = (8m - 2x Außenwandstärke) x (6m - 2x Außenwandstärke) x (3,75m - Boden- und Dachstärke).

    Hier ist eigentlich für mich nur noch die Frage wie das Gebäudevolumen Ve definiert ist.
    Bei deiner Berechnung ziehst du die Wandstärken mit ab. Nach dieser Definition "(nutzbares Volumen im beheizten Innenraum)" auch logisch.


    In der Enev 1.3.2 finde ich dazu:
    1.3.2 Das beheizte Gebäudevolumen Ve in m³ ist das Volumen, das von der nach Nr. 1.3.1 ermittelten wärmeübertragende Umfassungsfläche A umschlossen wird.


    Bei der wärmeübertragenden Umfassungsfläche würde ich die Wände mit in die Kalkulation von Ve einbeziehen.


    Könnt ihr dazu nochmal aufklären? Danke im Voraus ;)

  • 1.3.2 Das beheizte Gebäudevolumen Ve in m³ ist das Volumen, das von der nach Nr. 1.3.1 ermittelten wärmeübertragende Umfassungsfläche A umschlossen wird.


    Bei der wärmeübertragenden Umfassungsfläche würde ich die Wände mit in die Kalkulation von Ve einbeziehen.

    Es ist das (Innen)-Volumen des Gebäudes welches von der Wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Außenwände,Boden, Decke) umschlossen wird. Innenwände und Loftböden (da es keine Geschossdecken sind) gehören zu diesem Volumen.


    So ist zumindest mein Verständnis des Gesetzestextes.


    Ich würde mich erst mal bei Tiny Houses auf "alle Wohngebäude" beziehen und mit ANGF=1,1∗AWohn rechnen.

  • Super, danke für die Ausführungen.


    Das hilft uns enorm weiter.


    Viele Grüße
    David

  • Hallo,
    ich habe mir die unter 50 qm Regel etwas genauer angesehen, ein kleines Gebäude darf maximal eine "ENEV-Nutzfläche" von 50qm haben.
    Die ENEV-Nutzfläche wird aus dem Gebäudevolumen berechnet :
    A= V*0,32/m bei Gebäuden unter3m Geschoßhöhe (über 3m andere Formel, für zu niedrige auch)


    50/0,32 =156,25 m³ Gebäude-Volumen (einschl. isolierende Hülle) [Wert korrigiert]


    Für einen Quader mit 3m Höhe (2,5 Innenhöhe +0,25 Boden und 0,25 Dach) ergibt sich:
    50,2 qm überbaubare Grundfläche
    Für die Innenfläche geht davon dann rundum noch die Außen-Wandstärken ab.
    (also z.B. 7,65x 5,75 = 44qm Innenfläche!)


    Für Wand-,Boden-,Deckenstärke habe ich noch keine konkreten Werte, aber die EneV Vorgaben erfordernen Stärken dieser Größenordnung.


    stimmt das so?
    Gruß aus dem Ostallgäu

    Einmal editiert, zuletzt von OAL-Tiny () aus folgendem Grund: Rechenfehler!

  • Sorry,
    wirklich beantwortet ist die Frage hier leider nicht
    wie schon hdivad schreibt steht im Anhang der EneV (jetzt 1.3.3)


    1.3.3
    Die Gebäudenutzfläche AN in m2 wird bei Wohngebäuden wie folgt ermittelt:
    AN = 0,32 m-1·Ve

    • mitAN Gebäudenutzfläche in m2 Ve beheiztes Gebäudevolumen in m3.

    Beträgt die durchschnittliche Geschosshöhe hG eines Wohngebäudes, gemessen von der Oberfläche des Fußbodens zur Oberfläche des Fußbodens des darüber liegenden Geschosses, mehr als 3 m oder weniger als 2,5 m, so ist die Gebäudenutzfläche AN abweichend von Satz 1 wie folgt zu ermitteln:


    • mitAN Gebäudenutzfläche in m2
    • hG Geschossdeckenhöhe in m
    • Ve beheiztes Gebäudevolumen in m3


    Auch ich vermute: dies bedeutet Umfassungsfläche entspricht Außenhaut, denn die Dämmung wird ja mit beheizt.


    Dafür spricht auch die Definition der Geschoßhöhe, hier wird auch eine (gedämmte) Decke mit eingerechnet.


    Außerdem kennt die EneV 2 verschiedene Begriffe
    beheiztes Gebäudevolumen
    beheiztes Luftvolumen
    siehe
    2.4
    Beheiztes Luftvolumen
    Bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach Nr. 2.1.1 ist das beheizte Luftvolumen V in m3 gemäß DIN V 18599-1 : 2011-12, bei der Berechnung nach Nr. 2.1.2 gemäß DIN V 4108-6 : 2003-06 Abschnitt 6.2 * zu ermitteln. Vereinfacht darf es wie folgt berechnet werden:

    • V = 0,76·Ve in m3 bei Wohngebäuden bis zu drei Vollgeschossen
    • V = 0,80·Ve in m3 in den übrigen Fällen

    mit Ve beheiztes Gebäudevolumen nach Nr. 1.3.2 in m3.


    Also ist Ve nicht der Luftinhalt des Gebäudes, sondern vermutlich Luftinhalt + Wände und Decken
    ich vermute erst eine vorgehängte Fasade zählt nicht mehr zu Ve, da nicht mitbeheizt.


    Viele Grüße
    Georg

  • Hallo Georg,
    ich bin kein Fachmann für Energie, aber was willst Du mit der EnEV? Die gilt seit einem halben Jahr nicht mehr?
    Seit 1.11.2020 git das Gebäude-Energie-Gesetz.


    Gebäudenutzfläche ist hier eindeutig die Nettofläche, also ohne Konstruktionsgrundfläche.


    Gruß
    Stefan

  • Danke für den Hinweis auf das GEG.


    dort finde leider keine verständliche Definition der Gebäude-Nutzfläche mehr, sondern nur den Verweis auf eine DIN-Norm:


    Gebäudenutzfläche“ die Nutzfläche eines Wohngebäudes nach DIN V 18599: 2018-09, die beheizt oder gekühlt wird


    Leider kann man die nicht einfach im Netz finden.
    Hat jemand den Wortlaut der Nutzflächendefinition nach DIN V18599 (bitte dazu PN an mich -Veröffentlichung im Forum vermutlich nichtzulässig)


    Vielen Dank
    Georg

  • Du hast doch die Antwort geschrieben: "... Fläche, die beheizt wird..."
    Also nicht Wände znd Dämmung und Co
    Gruß
    Stefan

  • Für Tiny-Houses ist Folgendes relevant bezüglich Einstufung als "kleines Gebäude" nach GEG 2020:


    1. Begriffe:
    AN = Gebäudenutzfläche (eine per Formel errechnete Fläche als Grundlage für die energetische Bewertung)
    Ve = AUSSEN(!)-Volumen der beheizten Räume (nicht beheizte Räume bleiben außen vor!)
    hG = Geschosshöhe (von der Oberkannte Fertigfussboden eines Geschosses bis Oberkante Fertigfussboden des darüber liegenden Geschosses)
    Hinweis: das bedeutet immer inklusive des gesamten Deckenaufbaus, bei eingeschossigen Gebäuden ist der obere Raumabschluss das Dach, es zählt dann eine gemittelte Höhe (damit ist die Dachneigung berücksichtigt)


    2. Formeln:
    wenn hG zwischen 2,5m und 3,0m liegt gilt: AN = 0,32*Ve
    liegt hG unter 2,5m oder über 3,0m gilt: AN = (1/hG-0,04)*Ve


    3. Einordnung / Ermittlung hG:
    je nach Größe und Dachform kann sich ein hG über oder unter 3,0m ergeben
    eine Geschosshöhe hG unter 2,5m ist nicht vorstellbar, das müsste ein besonderer Gebäudequerschnitt sein, denn die l i c h t e n Raumhöhen für Aufenthaltsräume müssen ja gleichzeitig eingehalten sein (2,3m), 2,4m oder 2,5m - je nach Landesbauordnung
    Hinweis: es gibt auch den (etwas verwirrenden) Begriff "lichte Geschosshöhe" - diese entspricht der gemittelten lichten Raumhöhe - für die Berechnung von hG wird z.B. seitens meiner Software eine Deckenstärke von 24cm automatisch hinzugerechnet


    4. Ermittlung Ve:
    hier sind die Außenkanten der Bauteile maßgebend, welche die beheizten Räume umschließen, also die Bauteile liegen komplett im Volumen Ve (incl. Hinterlüftung und vorgehängter Fassade, Bauteile immer bis zur Grenze Außenluft oder ggf. Erdreich)
    Hinweis: der untere Abschluss kann sehr unterschiedlich sein, meistens ist es eine "Decke gegen Außenluft" es kann aber auch eine "Decke gegen Erdreich" sein - das wird unterschiedlich bewertet)


    Damit läßt sich AN sauber ermitteln. Wenn AN kleiner 50m2 gilt: "kleines Gebäude" ... und damit die Vereinfachung durch Anwendung Anlage 7 GEG, die Werte haben es aber trotzdem noch in sich und müssen selbstverständlich für alle Bauteile erfüllt sein.


    Viele Grüße von sigi
    (Ingenieurbüro für Bauplanung)


    @hdivad
    Hallo David, wenn ihr bereits einen Architekten (Bauantrag?) beauftragt habt, warum lasst ihr die Feinheiten nicht von ihm planen?
    Man kann doch eure Tiny-Houses noch an vielen Stellen optimieren. Braucht ihr für Bauvorlagen (Statik und Wärmeschutznachweise) fachliche Unterstützung, meldet euch bei mir per PN.



    @OAL-TinyHouse
    Hallo Georg, wenn du als Anbieter (?) fachliche Unterstützung brauchst, melde dich einfach per PN.


    Gruß sigi

  • OK,
    danach also doch: die 50qm Regel erlaubt nur ca 8X6 Außenmaß bei 3m Gebäudehöhe (Bodenstärke+Innenhöhe+Deckenstärke).
    Da muß ich also auch bei 8x6Angeboten am Markt aufpassen ob sie noch kleine Gebäude sind.


    @sigi
    Ich bin kein Anbieter, sonder privater Möchtegern-Bauherr / Tiny-House-Käufer.
    OAL beschreibt nur meine Bauregion (ich habe einen eigentlich konventionellen Bauplatz in Aussicht)


    Viele Grüße
    Georg

  • Man kann sich eine Volumenobergrenze von VE = 156m3 merken.
    Bei einer Geschosshöhe hG von 3,0m ergibt sich eine zulässige Obergrenze der Bruttogrundfläche (Außenmaße) von 52m2.
    Das entspricht der Fläche von 2 Tiny-Houses mit je 3,0m Breite und 8,6m Länge. Ob die TH an der Längsseite, an der Giebelseite oder über Eck stehen, spielt keine Rolle. Die 3,0m Geschosshöhe ist ein realistischer Grenzwert. Wenn ich den überschreiten möchte, komme ich bei einem durchschnittlichem Dachaufbau mit 0,3m Stärke auf eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,7m. Unter Berücksichtigung des Bodenaufbaus (0,3m) bleibt mir eine Fahrwerkhöhe von max. 0,7m, um die 4,0m-Grenze für den Straßentransport nicht zu überschreiten.
    Mit einem Tieflader ist das machbar, mit einem Wechselbrückenfahrzeug schon nicht mehr. 3,5 Tonnen-Leichtbauweise-Varianten auf Spezialtrailer lasse ich mal außen vor. Ein Tipp: Sind die TH durch einen unbeheizten Raum miteinander verbunden, gelten sie jeweils als Einzelobjekt. Die angrenzenden Wände und Türen zum unbeheizten Raum (z.B. Windfang) haben dann die Qualität von Außenbauteilen. Die Bewertung gilt allerdings nur im Sinne des GEG und der Einordnung "kleine Gebäude". Im Sinne der Länderbauordnungen wäre das ein Gebäude(komplex) mit 2 Nutzungseinheiten. Die Notwendigkeit eines Bauantrages für solche Gebäude, versteht sich von selbst.


    Gruß sigi

  • Ich habe noch 2 Auslegungsprobleme:


    Was ist mit einem "Minikeller", der entsteht weil ich das aufgeständerte Gebäude unten ringsum vergittere, damit sich keine Tiere einnisten.


    zählt das dann als unbeheizter Nachbarraum oder als eine Art Hinterlüftung des Bodens welche zum beheizten Gebäudevolumen gehört?



    Oben dann ein ähnliches Thema, wenn ich ein Satteldach (Ziegel) auf den voll isolierten Quader aufsetze (aufsetzen muß wegen Bebauungsplan). Zählt der Dachraum dann als unbeheizter Nebenraum oder zum beheitzen Volumen?
    (vorgeschriebene Dachneigung je nach Planauslegung 22 -36 Grad)


    Gruß


    Georg

    Einmal editiert, zuletzt von OAL-Tiny ()

  • In beiden Fällen zählt das Volumen des unbeheizten Bereiches nicht mit ins VE.
    Kaltdächer werden z.B. als unbeheizter Raum über der Decke des obersten Geschosses bewertet.
    Das wäre bei dir ja auch der Fall, wenn dein vollgedämmtes TH oben drauf noch ein "kaltes" Sattealdach erhält.
    Wenn der Platz unter dem TH vergittert wird, ist dieser Bereich ja der Außenluft ausgesetzt. Damit entspricht die Bodenplatte deines TH einer Decke gegen Außenluft. VE endet an der UK der Bodenkonstruktion, denn das ist die Grenze zur Außenluft.


    Gruß sigi

  • die Definition der Geschoßhöhe

    Die Geschoßhöhe ist ein Begriff, der bei einem eingeschossigen tiny house nicht zum Tragen kommt. Die Geschosshöhe ist z.B. die Höhe OKFF EG bis OKFF OG bei einem zweigeschossigen Einfamilienhaus. Das hat mit der Dämmung über der Decke eigentlich nichts zu tun.

  • Bei eingeschossigen Gebäuden fehlt tatsächlich der exakte Bezug, nämlich die 2. Fußbodenhöhe des darüberliegenden Geschosses.
    Das gilt natürlich genau so für das jeweils oberste Geschoss bei Mehrgeschossern. Für den Ansatz im Rahmen des GEG kann die Geschosshöhe hG für eingeschossige Gebäude meiner Meinung nach nur mit Decke/Dach, also "analog" ermittelt werden. Wie schon geschrieben, meine Sofware unterstellt bei Eingabe einer gemittelten lichten Raumhöhe eine Deckenstärke von 24 cm und errechnet daraus hG. Die gemittelte Geschosshöhe hG ist ja ein reiner GEG-Begriff und bezieht sich auch nur auf das beheizte Gebäudevolumen. Wenn mehre unterschiedliche Geschosshöhen vorhanden sind, müssen auch diese gemittelt werden ... trifft natürlich bei TH nicht zu.


    Gruß sigi

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!