Hallo aus Hessen

  • Ein freundliches Hallo an alle.
    Ich bin schon seit längerer Zeit hier im Forum angemeldet. Habe mich allerdings nie richtig getraut, selber was zu posten.
    Mit sehr grosser Begeisterung lese ich regelmäßig die Beiträge. Ich ziehe den Hut vor jedem /jeder einzelnen, die sich dazu entschlossen haben, selber zu bauen.
    Ich selber habe mir ein Tiny house bauen lassen. Der Grund für diese Entscheidung waren Zeitmangel und 2 linke Hände. Ich wohne nun seit Sommer 2019 in dem Tiny. Hatte schon den ersten Wasserschaden und einige andere Mängel. Was man da eigentlich gekauft hat, merkt man eben erst, wenn man einige Zeit drin gewohnt hat.
    Ich kann also nur jedem raten, der sich dazu entschließt, bauen zu lassen, sich im Vorfeld ganz genau zu prüfen, wer da baut.
    Ich bin auf der Suche nach Leuten, die vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Gibt es Erfahrungen mit Gewährleistungspflichten vom Hersteller Gutachter bei Schäden und Rechtsbeistand für Pfusch am Tiny? Oder bin ich tatsächlich die einzige die Pech hatte.
    Ich freue mich auf Antworten.

  • Hallo Trollfrau,


    Zum einen schön das Du Dir den Traum vom Tiny erfüllt hast, zum anderen natürlich sehr ärgerlich das es Baumängel zu haben scheint.
    Wurde dein Tiny von einer Zimmerei gabaut oder von einem Tiny House Hersteller?


    Bist Du vielleicht Rechtsschutz versichert? Dann würde ich mir einen Anwalt zum Baurecht suchen.


    Vg
    Sabine

  • Hallo Sabine.
    Um so viel wie möglich kosten zu sparen, habe ich alle überflüssigen Versicherungen gekündigt. War vielleicht ein Fehler in dem Fall. Habe bei einem Tiny house Hersteller bauen lassen. Ich denke ich war zu blauäugig und ich hatte nicht genug Informationen. Ich kannte dieses Forum damals noch nicht, leider. Habe mich von einem TV Bericht blenden lassen damals.
    Die Mängel versuche ich jetzt über eine Tischlerei beheben zu lassen. Mein ganzes erspartes geht jetzt dafür drauf. Das hätte ich jetzt eigentlich gerne von dem Erbauer zurück. Es ist kompliziert.

  • Hallo Frau!


    Ein Name zur Anrede würde mich freuen und macht die Konversation insgesamt doch etwas freundlicher.


    Der Bau Deines Tiny Hauses fällt meines Erachtens eindeutig unter das Werkvertragsrecht (unabhängig davon, was im Vertrag steht).


    Im Werkvertrag schuldet der Auftragnehme den ERFOLG! Das heißt, wenn Du einen Mangel nachweist, ist der Auftragnehmer in der Pflicht - unabhängig von jedem Verschulden. Entscheidend ist nur, dass der Mangel bei Abnahme schon da war, Du ihn aber nicht erkennen konntest.


    ABER ACHTUNG!!!!!


    Bevor Du selbst oder ein von Dir Beauftragter Hand anlegt, hat der Auftragnehmer grundsätzlich das erste Recht der Nachbesserung. Wenn Du selber daran gehst, verlierst Du jegliche Mämgelrechte, auch die der Erstattung.


    Ich rate Dir dringend, dich anwaltlich beraten zu lassen. So eine Beratung kostet deutlich weniger, als das was Du gerade mzu machen scheinst.


    Der Sachverhalt ist hier ganz gut erklärt.


    Gruß


    Stefan

  • Hallo Stefan.
    Entschuldige... Mein Name ist Julia.
    Natürlich habe ich den Hersteller mehrmals mit den Mängeln konfrontiert. Bei dem Wasserschaden musste schnell gehandelt werden. Deshalb hat den Schaden jetzt nach einem Jahr endlich eine andere Firma behoben. Es war nicht so einfach Handwerker zu finden. Jeder hat mir gesagt das der Hersteller eine Gewährleistungspflicht hat. Dieser hat mich ständig vertröstet und mir leere Versprechen gegeben. Zwischenzeitlich hat er seine Firma verkauft und dann kam auch noch Corona. Was er als Ausrede benutzt hat um nicht kommen zu müssen.
    Danke für Deinen Rat. Es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben.
    Gruß Julia

  • Hallo Julia,


    ich drücke Dir ganz fest die Daumen - und mir ist klar, dass die reine Lehre (ich unterrichte als Bauingenieur u.a. Bauvertragsrecht) sich in der rauhen Wirklichkeit nicht immer so abbilden lässt.


    Dokumentiere alles, soweit noch nicht getan, das hilft dabei, sein Recht auch zu bekommen.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Julia,


    Ich würde mich Catweazles Einschätzung, dass hier das Werkvertragsrecht greift, anschließen. Immerhin wird ein Wohngebäude verkauft und kein Fahrzeuganhänger. Ich bin allerdings kein Jurist.


    Wenn du von Wasserschaden schreibst, bedeutet das, dass das Dach undicht war? Hatte der "Hersteller", den du beauftragt hattest, die Qualifikation all diese Arbeiten durchzuführen? Ein Schreinermeister kann kein Dach bauen und ein Schreinergeselle schon gar nicht. Ganz zu schweigen von der Haustechnik.


    Juristische Unterstützung ist in deinem Fall, denke ich, durchaus wichtig.


    Grüße
    Gerd

  • Hallo Gerd.
    Die Stützen von der Duschtasse hatten, bis auf eine, keinen Kontakt zum Boden. Durch das Gewicht beim Einsteigen in die Dusche hat sich also die Silikonfuge gelöst. Ein minimaler riss entstand und das Wasser lief dann da rein und unter die Dusche in den Fußboden. Gemerkt habe ich es als ständig die Sicherung raus flog. Ich habe eine Bodenheizung.


    Der Hersteller hat angeblich mit verschiedenen Firmen gearbeitet. Elektriker, Installateur und auch eine Firma im gleichen Ort, die das Blechdach gemacht hat. Also der Hersteller selber hat nicht wirklich was gemacht. Clever irgendwie, wenn ich so darüber nach denke. So ist er ja immer fein raus, wenn was schief läuft.
    Gruß Julia

  • Der "Hersteller" muss mit anderen Firmen zusammenarbeiten, beziehungsweise diejenigen Arbeiten vergeben, für die er nicht qualifiziert ist. Das heißt für alle Gewerke, für die Meisterpflicht besteht, und für die er keine Eintragung in die Handwerksrolle hat. Wenn das alles mit rechten Dingen zugegangen ist, kann der "Hersteller" den Schaden beim Installateur, der die fehlerhafte Arbeit abgeliefert hat, einklagen.


    Ansprechpartner für dich ist und bleibt aber dein Vertragspartner.


    Edit: Wenn der "Hersteller" keine qualifizierten Betriebe beauftragt hat, kannst du ihm vielleicht auch über die Handwerkskammer Druck machen.

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