Temporärer Stellplatz fürs TinyHouse

  • Hallo,
    wir haben uns ein TinyHouse bestellt, welches in den nächsten 1-2 Monaten geliefert wird.
    Es handelt sich um ein Tiny auf einem Trailer. Die Maße vom Tiny sind 5,4m lang, 2,5m breit und 4m hoch.


    Wir haben noch nicht den perfekten Stellplatz gefunden und dies wird vermutlich auch noch eine Weile dauern.
    Allerdings haben wir 2 Stellplätze bei Bekannten in Aussicht. Wir würden das dann als Zwischenlösung gerne nutzen.
    Bei dieser Zwischenlösung wollen wir den Tiny nicht nur abstellen, sondern und auch ab und zu nutzen (uns dort aufhalten und ggf. auch übernachten).
    Somit sollte es unter die Nutzung als Wochenend- bzw. Ferienhaus fallen, eine Nutzung als Wohnwagen ist vermutlich problematisch.
    Beide Stellplätze liegen im Außenbereich, sollten aber wegen der Teilnutzung nicht generell verboten sein.


    Meine erste Frage ist: ich habe gelesen, dass das Gebiet erschlossen sein muss. Was genau heißt das?
    Reicht es, wenn die Möglichkeit da ist, also, dass an der Straße Leitungen für Wasser, Strom, Abwasser vorhanden sind oder
    ist man gezwungen diese Leitungen auch zu nutzen bzw. von der Straße bis zum Tiny legen lassen?
    Für eine Zwischenlösung lohnt sich meiner Meinung nach das Anschließen nicht, da dies mit relativ hohen Kosten verbunden wäre.


    Ich habe jetzt versucht mir die Karten online anzuschauen, aber ich bin mir nicht sicher ob ich nicht noch etwas genaueres benötige.
    Auf der folgenden Seite https://www.minden-luebbecke.d…ional-und-Bauleitplanung/
    habe ich das gefunden: "Die Bebauungspläne finden Sie im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke."
    Dort habe ich dann rausgefunden, dass die Flurstücke als Nutzungsart mit Grünland definiert sind, mehr Infos finde ich allerdings nicht.
    Auch auf der Seite der Stadt: https://www.espelkamp.de/Bauen/Stadtplanung/Bauleitplanung wird ebenfalls auf das gleiche Geo-Portal mit diesen Worten verwiesen: Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen können über das GEO Portal des Kreises Minden-Lübbecke eingesehen werden.


    Die zweite Frage also: Was heißt das jetzt genau, darf man dort ein Tiny hinstellen?


    PS: Anbei ein Screenshot von dem Flurstück.

  • Hallo Anton,
    die Antwort in Kurzfassung lautet: NEIN!


    Wenn Du Dein TH dort abstellst, bis Du einen Stellplatz gefunden hast, wird das in Ordnung gehen.


    Wenn Du Dich darin aufhältst, benötigst Du eine Baugenehmigung und die GIBT ES IM AUSSENBEREICH NICHT.


    Lies doch bitte den Beitrag zum Thema TH und Baurecht von Dietmar im Kapitel Rechtliches


    Ich finde es schon fahrlässig, ein TH zu bestellen bzw. zu verkaufen, solange die Stellplatzfrage nicht geklärt ist.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Anton,
    wie Stefan schon geschrieben hat.
    Nein, eigentlich darfst Du es dort nicht mal abstellen. Grünland heist nur Landwirtschaft.
    Bei einem Traktoranhänger oder Schafunterstand wird wohl keiner was sagen, Wobei auch da gibt es schon genug Schildbürgerstreiche.
    https://www.topagrar.com/heftp…hnerstaelle-11534423.html


    Bei Neubauten beseht ein Anschlußzwang (Ausnahmen bestätigen die Regel) das bedeutet das man Wasser, Abwasser und Strom ins Haus legen lassen muss, wenn es den vorhanden ist. Der hier hat es geschaft, auf alles zu verzichten. https://ownworld.org/


    Aber wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter.


    An Stefan: Fahrlässig würde ich es jetzt nicht bezeichnen. Eher naiv. Kostet halt Geld und Nerven.
    Einige Tinyhouse-Bauer verschweigen bzw. reden das gerne klein.


    Gruss Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Steff ()

  • Hallo @Steff, überprüfe doch bitte Deine Links mal, da stimmt was nicht. Sie verweisen beide auf die gleiche Seite mit Baurecht für Hühnermobile.


    Von mir etwas differenzierter:

    • TH-Käufer: naiv
    • TH-Verkäufer: unlauter

    Gruß
    Stefan

  • Vielen Dank, Catweazle und Steff für eure Antworten.



    Zitat von Catweazle

    Wenn Du Dich darin aufhältst, benötigst Du eine Baugenehmigung und die GIBT ES IM AUSSENBEREICH NICHT.

    Das habe ich im Zusammenhang mit der Nutzung als Ferienwohnung etwas anderes gelesen. Zum Beispiel hier:



    Ausnahmefall: Ferienhaus
    Wenn Sie Ihr Tiny House nur gelegentlich nutzen, etwa am Wochenende oder in den Ferien, können Sie es auch im sogenannten „Außenbereich“ bauen, einem Gebiet außerhalb üblicher Wohngebiete. Diese Gebiete sind dann oft als Sondergebiete für die Erholung ausgezeichnet. Hier haben Sie meist größere Freiheiten. [...]

    Ich weiß nicht ob es deutlich war in meiner ersten Nachricht, aber mir ist schon klar, dass man es nicht einfach so abstellen darf.
    Meine Idee war zu prüfen ob es theoretisch möglich wäre und dann natürlich über den Kontakt mit dem Bauamt und Genehmigung, etc. zu gehen.


    Mir ist sonst nicht ganz klar, wie irgendjemand überhaupt etwas aufstellen/neu bauen könnte. Wenn ich mir mal die Flurstücke anschaue, sind die ganzen roten Wohnbereiche bereits bebaut an sämtlichen Orten, die ich mir jetzt angeschaut habe. Ich dachte es gibt Flurstücke, die noch nicht als Wohnbereich definiert sind aber in so eins umgewandelt werden können.


    Steff, vielen Dank für diese Seite: ownworld.org/ Sehr interessante Inhalte sind da zu finden!

  • Hallo Anton!


    Die Aussage von Haus.de ist so definitiv falsch. Lese Dir bitte im §35 BauGB durch.


    Es gibt Ferienhaussiedlungen und Campingplätze, die eine grundsätzliche "Abstellgenehmigungh" haben, das gilt aber nicht für die grüne Wiese!!!!


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan.


    Okay, schade.


    Dann wäre meine nächste Frage: Wie kann ich online über das Geo-Portal Flächen finden, auf denen man ein Tiny zur Nutzung als Ferienhaus abstellen kann?


    Der sehr grobe Plan wäre folgender:


    1. Fläche über Geo-Portal finden
    2. Besitzer kontaktieren und um Erlaubtnis fragen
    3. Bauamt kontaktieren und alles abklären
    4. Tiny aufstellen

  • Ganz einfach, du kommst aus NRW, da nennt sich das was du suchst "Wochenendplatz", einfach mal in Google Maps nach Wochenendplätzen in deiner Umgebung suchen.


    Das andere sind Wochenendgebiete, also private Grundstücke für Wochenendhäuser. Da musst schauen ob so ein Grundstück irgendwo in den Kleinanzeigen angeboten wird. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering da auf die Schnelle etwas zu finden, ich kenne Leute die suchen danach schon seit Jahren.


    Die große Problematik in NRW, die Landesregierung geht dort sehr vehement gegen Leute vor, die dauerhaft in solchen Gebieten und Plätzen wohnen. Da wäre es sinnvoller nach Niedersachsen auszuweichen, die sind dort sehr viel entspannter bei sowas.


    P.S.: Auf Wochenendplätzen brauchst nicht mal das Bauamt kontaktieren, die haben eine pauschale Genehmigung zum aufstellen von Wochenendhäusern.

  • Du könntst z.B. so vorgehen (ich habe mal willkürlich ein Gebiet rausgesucht:


    Hier gibt es einen Bebauungsplan:



    Da gibt es gem. Google-Maps noch freie Grundstücke:





    Den dazugehörigen Bebauungsplan könnte man sich durchlesen, ggf. mit dem Kreis reden, dann die Eigentümer ansprechen ob sie ggf. erst später bauen wollen und einem das Grundstück für 2/5/10 Jahre verpachten.



    So wäre meine Vorgehensweise.



    Gruß


    Stefan

  • Stefan, das ist aber "Bauland", da wird es mit einem THoW schon allein wegen der GEG nicht funktionieren.


    Es bleibt eigentlich nur der Wochenendplatz, da sollte es in seiner Region genug geben.

  • Hallo Dietmar, hallo Anton!


    Da habe ich auf die Schnelle jetzt so nichts gefunden, also wäre ein Campingplatz auf die Schnelle wohl die beste Lösung.


    Oder im Kreis ganz konkret danach fragen.


    War da aber im GEG (kenne ich mich nicht aus und will ich mich auch nicht auskennen ;) ) nicht etwas zu temporärer Nutzung?


    Gruß
    Stefan

  • Das GEG greift erst ab einer Nutzungsdauer größer 4 Monate/Jahr.
    Ich denke für TH, welche w i r k l i c h nur gelegentlich genutz werden, findet man immer eine Lösung.


    Gruß sigi

  • Hallo Anton,
    versuche doch einen "im Moment "noch nicht benötigten Bauplatz zu mieten.
    Auf meiner Stellplatzsuche habe ich festgestellt ,das einige Bauplatzbesitzer ihren geerbten Platz gerne auf Jahre vermieten.
    Auch die Gemeinden stehen dem oft offen gegenüber,da die Anschlüsse genutzt werden.
    Ausnahme ist es autark zu sein,das wird oft abgelehnt.
    Herzliche Grüße
    Elah

  • Es ist sogar so das es inzwischen viele Baugebiete gibt wo ein "Bauzwang" herrscht.
    Sprich die Bauplätze müssen innerhalb einer gewissen Zeit bebaut werden. Damit keine Baulücken entstehen.
    Wenn ich dann jemand finde der dort ein Bauplatz hat, aber noch nicht bauen will ist allen geholfen.
    Den Gemeinden haben damit selten ein Problem.
    Bei uns in der Ortschaft wurden die letzten Baugebiete alle ohne Bauzwang erschlossen. Einige der Grundbesitzer hätte dem Verkauf bzw. Umwandlung von Acker.. zu Bauland nicht zugestimmt, da sie für Ihre Kindeskinder auch noch einen Bauplatz wollten.
    Das sind dann die Baulücken, wo es sich lohnt nachzufragen ob man nicht für x Jahre das Grundstück pachten und mit einem Tinyhouse "bebauen" darf.


    Gruss Stefan

  • Das entspricht dem von mir vorgeschlagenen Vorgehen weiter oben.


    Das kann man auch gut bei einer "Rundfahrt" durch die "Gegend" erkunden.


    Gruß
    Stefan

  • Das entspricht dem von mir vorgeschlagenen Vorgehen weiter oben.


    Das kann man auch gut bei einer "Rundfahrt" durch die "Gegend" erkunden.


    Gruß
    Stefan

    Nix Rundfahrt.
    Samstag Mittag einen Sparziergang und gleich die Nachbarn und Passanden fragen.
    Wenn ich denen das nett erkläre werden Sie vielleicht meine Nummer/ Adresse weiterleiten.
    Die Gemeinde wird keine Auskunft geben, wem das Baugrundstück gehört. (Datenschutz).


    Gruss Stefan

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