Grüße aus dem Münsterland

  • Hallo hier Lieben,


    nachdem wir für unser Mietshaus eine saftige Mieterhöhung bekommen haben, es aber zurzeit keine anderen Objekte in unserer Gegend gibt, weder zum Mieten noch zum Kaufen denken mein Mann und ich nun über mögliche Alternativen nach.


    Meine Mutter lebt allein in einem EFH auf einem Grundstück ohne Bebauungsplan.
    Unsere Idee ist es nun dort im Garten ein Tiny House aufzustellen.
    So könnten wir die ungenutzten Räume meiner Mutter nutzen, hätten aber trotzdem einen Rückzugsort.


    Nun heißt es erstmal sich über die Genehmigungen, die man für so einen Bau benötigt schlau zu machen.


    Wir würden dann am Ende gern ein fertiges Tiny House kaufen, da wir in den letzten Jahren genug Zeit mit Sanieren und Renovieren verbracht haben.


    Viele Grüße
    Sonja

  • Hallo Sonja,


    herzlich willkommen im Forum.


    Wenn das Grundstück wiklich keinen BB-Plan hat, dann habt Ihr recht gute Aussichten.
    Der § 34 BauGB sagt, dass ein Bauvorhaben zulässig ist, "...wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt ..."

    • Art und Maß der Baul. Nutzung heißt z.B. zu wieviel % sind die Grundstücke bebaut, wieviel Geschoße haben die Nachbargebäude.
    • Bauweise meine Einzelhaus, Doppelhaus oder Reihenhaus
    • überbaute Grundstücksfläche ist eigentlich selbsterklärend

    Das BauGB sagt NICHTS über Dachform, Farbe, Baumaterial oder sonstiges! Und: Alles was irgendwie in der näheren Nachbarschaft ein Mal vorkommt, darf bei Euch auch vorkommen.


    Auf der Basis dieses Wissens würde ich zunächst das pers. Gespräch mit dem bauamt suchen bzw. einen Architekten einschalten, den Du wegen des Bauantrages sowieso brauchst und er sich auf Augenhöhe mit dem Bauamt unterhalten kann.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    vielen Dank für die Willkommensgrüße und die hilfreichen Informationen!


    Auf der Straße meiner Mutter stehen ein Supermarkt, eine alte Spedition, ein Viehhändler mit jeweils einem EFH, sowie vier reine Wohnhäuser. Früher muss es mal der Ortsrand gewesen sein. Es ist die einzige Straße im Dorf ohne Bebauungsplan.


    Und wie das so ist bei alten Grundstücken, steht ein recht kleines Haus auf einem relativ großen Grundstück.


    Wir werden erst einmal unverbindlich beim Bauamt nachfragen.


    Winterliche Grüße :D
    Sonja

  • Halo Sonja,


    so wie du es beschreibst, sollte dein Vorhaben möglich sein. Beachte dabei, dass du Abstände halten musst. das hängt mit dem Brandschutz zusammen. Zu einer Grundstücksgrenze i.d.R. 3m zu anderen Gebäuden 6m. Wenn auf dem Nachbargrundstück ein Gebäude auf der Grenze steht, das ist in alten Ortslagen nicht unüblich, dann sollte die Wand zur Grenze eine Brandwand sein (keine Fenster, nicht brennbare Baustoffe etc.) . In dem Fall kannst du direkt an dieses Gebäude anbauen mit Brandwand zum Nachbarn.


    Auch wenn ein Bebauungsplan existiert, kann ein tiny house genehmigt werden, wenn die Vorgaben des B-Planes eingehalten werden. Oft sind die Vorgaben z.B. Firsthöhen als Obergrenze definiert.


    Wende dich am Besten an eine Achtitektin oder Architekten.



    Grüße aus Hessen
    gerd

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