Abgetrennter Schlafboden

  • Hallo miteinander,


    ich bin neu im Forum und gerade dabei, meine Tiny-House-Planungen etwas konkreter zu gestalten. Ich möchte den Schlafbereich im Haus gerne vom Wohnraum abtrennen, damit man sich dahin zurückziehen kann. Dabei habe ich einen Schlafboden im Kopf, den man durch ein "Halbgeschoss" (also stehend) betreten kann, das Bett liegt dann auf dem eigentlichen Schlafboden bzw. der Decke über dem Bad. Ist es zulässig, dass man diesen Bereich durch eine Schiebetür abtrennt? Ich habe so etwas noch nie gesehen und frage mich, ob das baurechtlich überhaupt zulässig ist?
    Sicherlich könnt ihr mir weiterhelfen, vielen Dank schon mal!


    LG Maike

  • Hallo Maike,


    das ist überhaupt kein Problem. in der Größe, in der sich ein TH bewegt, gibt es innen keine Einschränkungen, was Türen oder Wände betrifft.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Maike,
    ich habe dazu eine andere Meinung. Zuerst müsste man klären, ob Landesbaurecht für dein Tiny-House gelten soll. Wenn ja, dann müsste dementsprechend bewertet werden. Dann wäre die Abtrennung eines "Halbgeschosses" durch eine Wand und eine Tür die Bildung eines neuen Raumes. Dieser Raum wäre auf Grund seiner Maße wahrscheinlich nur als Abstellraum möglich, aber nicht als Schlafraum. Ein Schlafraum ist ein Aufenthaltsraum gem. Landesbauordnung. An Aufenthaltsräume werden besondere Ansprüche gestellt, wie z.B. Mindestraumhöhe, ausreichende Belichtung mit Tageslicht, zweite Rettungsweg ... das kann bei "geschlossenen Schlaflofts" alles nicht gewährleistet werden. Deshalb sollte man Schlafbereiche, welche sich nicht in der Wohnebene befinden, zumindest offen gestalten und diese als Schlafebene oder besser noch als Hochbett bezeichnen. Auf keinen Fall dürfen diese zu kleinen abgeschlossenen Räumen werden, auch wenn das sehr gemütlich und praktisch erscheint (z.B. wegen Schallschutz). Ich würde unabhängig davon, ein Fenster an der Schlafebene als zweiten Rettungsweg vorsehen und Rauchwarnmelder installieren (sind ja meist sowieso vorgeschrieben). Das sind kleine Investitionen für den Fall der Fälle.
    Aber auch wenn für dein Tiny-House kein Landesbaurecht gilt, ist das Thema Brandschutz zu beachten. Es konntroliert nur niemand.



    Gruß sigi

  • Hallo Sigi
    hier kommte es aber auf das Bundesland UND die Gebäudeklasse an. In Bayern gibt es z.B. in GK 1 und 2 keine Mindestraumhöhe. Wie das in anderen BL aussieht, habe ich allerdings nicht parat.
    Gruß
    Stefan

  • @Catweazle,
    ja, du hast Recht, die Bayern wieder! Ich sag immer wieder: Bayern ist unser Tiny-House-Paradies! ... zumindest in Bezug auf "lockeres Baurecht". In Berlin müssen die Räume 2,5m hoch sein. ... did is ehb nich zu fastehn!
    @Maikho,
    aber ich denke du weißt, was ich meine. Abgeschlossene Schlafräume sind nun mal ein Sicherheitsrisiko. Stell dir vor, der Herd an deiner Treppe zum Schlafloft fängt Feuer? ...


    bedenkliche Grüße von sigi!

  • Eigentlich ist es ganz simple, soll der Schlafboden tatsächlich als Halbgeschoss ausgeführt werden, so besteht schon das Problem, das er baurechtlich nicht als "Aufenthaltsraum zählt, also auch kein "Schlafzimmer" sein kann.


    Ist dein Schlafloft jedoch nichts anderes als ein Möbelstück, also ein Hochbett, dann kannst du es natürlich bauen wie du willst.


    Ich teile jedoch die Bedenken von @sigi , so ein abgeschlossenes Schlafloft in welcher Form auch immer, ist ein Sicherheitsrisiko in so kleinen Räumen.

  • Danke euch schon mal für die weiterführenden Hinweise und Tipps!
    Das mit dem "Schlafloft" bzw. lieber "Hochbett" werde ich dann anders lösen, habe auch schon eine Idee im Kopf, bei der es kein Abgeschlossener Raum wäre... ein Fenster (zweiter Rettungsweg) ist in jedem Fall vorgesehen. Ich mag nur nicht, wenn der ganze Essensgeruch aus der Küche direkt in den Schlafbereich zieht. Zudem ist der Schlafbereich als Rückzugsraum gedacht, der etwas vom Wohnraum abgetrennt ist.
    Mein Haus würde aller Voraussicht nach in Mecklenburg-Vorpommern, evtl. aber auch in Brandenburg stehen. Ich möchte es erst grob planen und mich dann auf die Suche nach einem Baugrundstück machen, auf dem das Häuschen dann stehen darf.



    Grüße aus dem verschneiten Berlin
    Maike

  • Ich habe da eine ganz spontane Idee, nur Schwierigkeiten, das zu erklären:


    Ich hatte mal einen Fernsehschrank aus den 60igern, der war mit zwei Schiebetüren versehen, die aus einer Art Lamellen bestanden und "um die Ecke" gleitend im Schrankkorpus verschwanden, wenn man sie aufschob. Leider weiß ich den Fachbegriff für diese Art Türen nicht.


    Meine Idee wäre: So eine ein- oder zweiteilige Schiebetür als "mobile Zwischenwand" einzubauen...tagsüber öffnen zum Lüften, will man Privatsphäre, schiebt man die Türchen zu und hat seine Ruhe.


    Das Fenster (Fluchtweg) müsste dann an die Stirnseite des Tinys, weil ja links und rechts die Gleitschienen für die Türen wären...


    ich hoffe, ihr könnt euch vorstellen wie ich das meine.

  • Hallo Dea2020,
    ja wir verstehen, was du meinst. Ich kenne es von horizontal laufenden Garagensektionaltoren.
    Der Kern der Sache ist die "Raumbildung". Dieser Abschluss darf kein Bauteil des Gebäudes sein. Es ist schon schwierig genug, das Schlafpodest "baurechtlich sauber" auszubilden. Wenn sich der Schlafbereich auf einer eingezogenen Decke befindet, was ja meistens der Fall ist, stellt er nämlich ein erhöht liegenden Bereich innerhalb eines Aufenthaltsraumes dar. Da genau in diesem Bereich eine Hauptfunktion, nämlich Schlafen stattfindet, müsste eigentlich auch die Treppe zu diesem Bereich als baurechtlich notwendige Treppe ausgebildet werden. Das habe ich bisher bei keinem Hersteller gesehen. Es ist ja auch wenig Platz für 80cm Mindestbreite, Handlauf, max. Steigung 20cm, min. Auftritt 20cm ...
    Es bleibt eigentlich nur die Konstruktion als "Hochbett", incl. Zugang. Dann läuft das Ganze unter Möbelbau. Damit unterliegt man zumindest nicht mehr dem Landesbaurecht. Das Sicherheitsproblem ist damit natürlich nicht gelöst. Als Hersteller würde ich mir genau überlegen, was ich verkaufe!


    Gruß sigi

  • In Berlin müssen die Räume 2,5m hoch sein. ... did is ehb nich zu fastehn!

    Ich wollte nicht in einer Mietwohnung mit 2,00m Deckenhöhe wohnen. Und die würden so gebaut, wenn es möglich wäre.

    max. Steigung 20cm, min. Auftritt 20cm

    Zu wenig.


    Notwendige Treppen kann man im Tiny house vergessen. Deshalb und auch wegen der Deckenhöhe kann ich mir ein wie auch immer geartetes zweites Geschoss mit Aufenthaltsräumen nicht vorstellen.

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