Stellplatz auf fremden Privatgrundstück (Pacht)

  • Servus,


    verstehe das Beamtendeutsch vom Bauamtmitarbeiter und Rechtsparagraphen im Internet einfach nicht, deshalb frage ich jetzt mal hier


    Der Bauamt MA meinte, mit meinen Wunschplatz, ein gepachtetes Stück von einem Bekannten, wirds nix, da der Platz außerhalb des Baugebiets der Gemeinde liegt


    Frage 1: Was geht es die Gemeinde an, ob ich da was hinstelle, wenn das Privatgrund ist und der Grundbesitzer das ok gibt?
    Frage 2: Wie kommts dass de fakto viele Häuser im Außenbereich liegen und gebaut wurden? Früher war das also kein Problem?


    Der MA hatte mich dann auf den örtlichen Flächennutzungsplan hingewiesen - Baugebiet ist halt größtenteils alles um den Ortskern - da will ich eigtl nicht hin. Habe aber jetzt doch ein Fleckchen innerhalb des Baugebiets gefunden, dass halbwegs im Grünen liegt - das ist aber Privatgrund, der Besitzer könnte also theoretisch sagen, nein verpachte ich nicht, weswegen ich da jetzt nicht allzu viel Hoffnung stecke.


    Vielleicht kann mich da ja jemand mal aufklären

  • Jedes Fleckchen Land ist als irgendetwas "ausgewiesen" - das ist nix neues.


    Und wenn das Grundstück Deines Bekannten nicht als Bauland sondern als z.B. Grünland ausgewiesen ist dann kannst Du das bauen vergessen.


    Der Besitz eines Grundstücks gibt einem ja nicht das Recht damit zu machen was man will - aber das weiss man ja schon vor dem Kauf , man informiert sich ja über das was man kauft.

  • Hallo Mane,


    in Deutschland ist im BauGB in den § 29-38 und in der Baunutzungsverordnung geregelt ob und wenn ja was gebaut werden darf. Danach gliedert sich Deutschland in grundsätzlich 3 Bereiche:

    • Innenbereich - das im Zusammenhang bebaute Ortsgebiet. Dazu gehört schon eine Baulücke nicht mehr, wenn Si ca. die Größe eines Fußballplatzes übersteigt
    • Außenbereich - alles außerhalb der Außenwand der äußeren Gebäude (achtung: nicht Grundstücksgrenze)


    • Planungsbereich - wenn eine Gemeinde Außenbereich bebauen will, erstellt Sie einen Bebauungsplan, damit wird der Außenbereich dort zum Planungsbereich

    Das Abstellen eines bewohnbaren Objektes ist im Sinne dieser Gesetze Bauen und bedarf einer Genehmigung.
    Wie bereits mehrfach erwähnt ist das GOTT SEI DANK SO!!!!
    stelle Dir einmal vor, jeder dürfte überall alles hinbauen. Es gäbe kein schönes Fleckchen Natur mehr und Deine Nachbarn wären ein Hochhaus, eine Tankstell, eine Gerberei usw.


    Gesetze haben nun mal regulatorischen Charakter und Du darfst mit z.B. einem Spaten, den Du Dir gekauft hast auch nicht alles machen z.B. Scheiben oder Köpfe einschlagen.


    Viel unemotionaler hat es Dietmar hier erklärt.


    Gruß
    Stefan

  • Salü,

    Frage 1: Die Gemeinde ist Vertreter von jedem Bürger in der Gemeinde.
    Da dies eine Gemeinschaft ist, bedarf es gewisse Regeln, ist überall so und macht auch größtenteils Sinn. Zum Beispiel: Ohne Straßenverkehrsregeln wäre es im Straßenverkehr kein Spass.
    Die meisten Nachbarn sind nicht begeistert wenn der Nachbar so hoch baut, das man selbst keine Sonne mehr sieht. Deshalb wird nicht nur geregelt ob und wo man Bauen darf, sondern auch teilweise wie. Über Sinn und Unsinnigkeit kann man im Detail wohl streiten.

    Frage 2: Doch! es wird eigentlich schon länger als dasMittelalter geregelt wo und wie man bauen darf.
    Entweder gaben es die Landbesitzer vor oder eben die Städte, Gemeinden.
    Auch in den Altstädten gab es schon so was wie ein Bebaungsplan, Dadurch gibt es in alten Städten auch Gerberviertel, Markplätze….
    Die Gebäude die außerhalb liegen sind im Regelfall (ehemalige) Landwirtschaftlich genutzte Gebäude, mit den dazugehörigen Wohngebäuden. Oder Gebäude die Standortbedingt dort sinnig waren (Ziegelbrennerei, wenn dort die Tongrube war, Sägewerk wenn dort ein Mühlbach war…)

    Zum Thema Pachten wurde hier schon einiges geschrieben, man muss dem Verpächter alt die Vorteile klar machen, die er mit dem verpachten des ungenutzten Grundstück hat (Pflege des Grundstück, kein ankst vor Bebaungszwang, Mieteinnahme…)

    Gruss Stefan

  • Was passiert, wenn jeder im Grünen (im Außenbereich, "Haus am See") wohnen dürfte?
    Ich glaube, die Folgen kann sich jeder vorstellen.
    Deshalb ist das geregelt. Im Innenbereich, auf Wohbauflächen darfst du bauen, im Außenbereich nicht! Außnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen (Landwirt, Förster ...). Was früher, unter anderem Baurecht und zu völlig anderen (politischen) Zeiten entstand, kannst du mit deiner momentanen Situation nicht vergleichen.

  • Warum im Außenbereicht -heute- nicht gebaut werden darf, ist mir schon klar, ich wundere mich eben nur aus welchen Gründen existieren Häuser damals eben schon bauen durften.


    Und hätte ja jetzt im Innenbereich einen Platz gefunden, aber das ist Privatgrund, und keineswegs sicher dass der Grund zu haben ist.


    ich weiß auch nicht, was so blödsinnige "Vergleiche" wie mit dem Spaten sollen. Ich würde nicht auf die Idee kommen jemand den Kopf einzuschlagen, genauso wenig würde ich auf die Idee kommen, Grundstücke zu kaufen, diese dann selbst nicht zu nutzen, und aber auch nicht an andere zu verkaufen/pachten..

  • Hallo Mane!


    Der Vergleich escheint Dir blöde, dient aber dazu, klar zustellen, dass Eigentum grundsätzlich nicht dazu berechtigt, alles damit zu machen.
    Und zum Thema Grundstück kaufen und nicht bebauen o. verpachten: Hast Du noch nie etwas gekauft, für später, weil Du es einfach haben wolltest, als Geldanlage usw.? Das kann man im größeren Maßstab auch mit Grundstücken.


    Und warum existierende Häuser zu früheren Zeiten im heutigen Außenbereich gebaut werden durften, ist oben hinreichend beschrieben.


    Gruß
    Stefan


    PS.: Wir pflegen hier im Forum einen höflichen Umgang, dazu gehört auch eine Anrede am Anfang und ein wie auch immer gestalteter Gruß am Ende.

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