Suche Pläne für Bauvoranfrage

  • Hallo Zusammen,
    Suche Baupläne bevorzugt mit Satteldach oder Pultdach für eine Bauvoranfrage. Plane auf einem Grundstück 670 qm 2 Tiny House Grundstücke genehmigt zu bekommen.
    Mit dem Bürgermeister habe ich gesprochen, grundsätzlich steht dem nichts im Wege, allerdings kann er auch nicht sagen, wie der Gemeinderat entscheidet.
    Wer hat da schon Erfahrung welche Unterlagen nötig sind bzw. wie kann ich diese Wohnform positiv möglichst darstellen.
    Beste Grüße
    Roger

  • Hallo Roger,


    also ein Bauvoranfrage stellst du beim Bauamt, nicht beim Bürgermeister oder Gemeinderat.


    Für eine Bauvoranfrage benötigst du ganz genau die Pläne des Tiny Houses, was du auf dieses Stück Bauland stellen möchtest. Einfach irgendwelche Baupläne einzureichen ist hier absolut nicht zielführend. Am besten stellst du die Bauvoranfrage direkt mit einem Bauvorlageberechtigten, der auch später mit dir den Bauantrag einreicht. Dann erhälst du als Anwort auch einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid und nicht nur eine "Wischi-Waschi-Antwort" mit der niemand etwas anfangen kann. Hier kann dir sicher @sigi behilflich sein.


    Handelt es sich bei den Grundstücken noch nicht um Bauland, so muss dieses erst einmal im FNP geändert werden. Hier bist du natürlich davon abhängig, wie der Gemeinderat diese Anfrage bescheidet.Da muss dir aber auch klar sein, das solch ein Vorgang mind. 1-2 Jahre dauert, bis das durch alle verwaltungstechnischen Instanzen durch ist.
    Geht es dir bei deiner "Bauvoranfrage" nur darum die Gemeindevertreter über Tiny Houses zu informieren und aufzuklären, so kannst du sie in die kostenlose Gemeinde-Sprechstunde schicken.


    Gruß
    Dietmar

  • Hi Dietmar,
    Danke für deine Infos.
    Bei meiner Anfrage geht es erst mal darum abzuklären, wie der Gemeinderat zu diesem Wohnkonzept steht. Dies hat mir der Bürgermeister nahegelegt, so zu verfahren. Ich befürchte, dass die meisten der Gemeinderatmitglieder nicht wissen, was mit einem Tiny House auf Räder gemeint ist und wie sowas aussieht.
    Das Grundstück ist voll erschlossen und darf bebaut werden. Der Bebauungsplan liegt mir auch vor.
    LG Roger

  • Das Grundstück ist voll erschlossen und darf bebaut werden. Der Bebauungsplan liegt mir auch vor.
    LG Roger

    In dem Fall hat der Gemeinderat da ja nichts zu sagen, das Bauamt entscheidet ob das Bauvorhaben (Aufstellen eines Tiny Houses) dem Bebauungsplan entspricht oder nicht.
    Vorraussetzung ist natürlich das die Tinys genehmigunmgsfähig sind und sich an die Vorgaben des B-Plan halten. So ein Tiny ist ja nichts Exotisches, sondern nur ein kleines Haus... und kleine Häuser werden schon seit ewigen Zeiten gebaut.

  • Da kann ich Dietmar nur recht geben.
    Die Reihenfolge war bei mir Einreichen der Bauvoranfrage bei der Gemeinde. Dann wird es in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen und nach positivem Befund weitergeleitet ans Bauamt.
    Dort wird es genehmigt oder auch nicht.
    Ich kann dir auch nur raten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich hatte einen Architekten.
    VG Sabine

  • Mein Architekt will einen Tiny House Bauplan erstellen. Dies versuchte ich mir zu sparen, da es im Netz angeblich welche gibt (zumindest steht es überall geschreiben, aber anscheinend gibt es keine Pläne- kostenlos oder mit geringer Gebühr).


    Ich beantrage auf diesem Grundstück, weil ich nicht selbst bauen möchte. Ich möchte dieses Grundstück 2 Tiny House Besitzer zu Pacht anbieten, da es wohl nicht genügend Grundstücke gibt . Wenn es nicht klappt, dann vermiete ich das Grundstück als Wochenendgrundstück und stelle einen Wohnwagen drauf.
    LG


    Roger

  • Hallo Roger,
    ein TH-Bauplan kostet nicht die Welt und deinen Architekten brauchst du generell im Genehmigungsverfahren. Dabei geht es nicht nur um die Baupläne. Bauantragsunterlagen, Lageplan, Statik, Wärmeschutznachweis ... da steckt schon ein bisschen Arbeit drin. Immer nur kostenlos Fachinformation und Dokumente nutzen, das kann man ja für die ersten Infos gerne so machen, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt musst du auch mal Menschen für ihre Leistung bezahlen. Du kannst doch auch dein Grundstück nicht für Null verpachten.


    Gruß sigi

  • Hallo Roger,
    ein TH-Bauplan kostet nicht die Welt und deinen Architekten brauchst du generell im Genehmigungsverfahren. Dabei geht es nicht nur um die Baupläne. Bauantragsunterlagen, Lageplan, Statik, Wärmeschutznachweis ... da steckt schon ein bisschen Arbeit drin. Immer nur kostenlos Fachinformation und Dokumente nutzen, das kann man ja für die ersten Infos gerne so machen, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt musst du auch mal Menschen für ihre Leistung bezahlen. Du kannst doch auch dein Grundstück nicht für Null verpachten.


    Gruß sigi

    Gebe Sigi soweit recht das Leistung bezahlt werden sollte.
    Nur der vollständigkeitshalber: Es bedarf nicht unbedingt einem Architekt. Je nach Bundesland darf bzw. kann das auch ein Bautechniker oder ein Meister des Bauhauptgewerke. (Planvorlagenberechtigt)
    Gruss Stefan

  • Hallo Roger!


    Und nur der Vollständigkeit halber: Für den Wohnwagen als Wochenendhaus brauchst Du auch einen Bauantrag und dafür eben einen Bauvorlgeberechtigten ...
    Gruß
    Stefan

  • Hallo Roger,
    ein TH-Bauplan kostet nicht die Welt und deinen Architekten brauchst du generell im Genehmigungsverfahren. Dabei geht es nicht nur um die Baupläne. Bauantragsunterlagen, Lageplan, Statik, Wärmeschutznachweis ... da steckt schon ein bisschen Arbeit drin. Immer nur kostenlos Fachinformation und Dokumente nutzen, das kann man ja für die ersten Infos gerne so machen, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt musst du auch mal Menschen für ihre Leistung bezahlen. Du kannst doch auch dein Grundstück nicht für Null verpachten.


    Gruß sigi

    Hallo Sigi,
    Danke für die Infos. Wie von mir geschrieben, würde ich auch was zahlen für einen Bauplan jedoch wollte ich die Kosten gering halten, für den Fall, dass dieses Vorhaben abgelehnt wird. Meine Befürchtung ist, dass sich die Investitionen für die Bereitstellung und Genehmung des Grundstückes durch die Pacht des Grundstückes nicht amortisieren lässt, da das Grundstück in 5 Jahren verkauft wird.
    LG
    Roger

  • Hallo Roger, da hast Du vermutlich Recht,
    aber ein Bauantrag muss KONKRET sein.
    Du kannst nicht einen Bauantrag für ein 08/15-Haus stellen, und dann diese Baugenehmigung quasi mit dem Grundstück anbieten. Der Bewohner dürfte dann nur exakt das auf's Grundstück stellen, was Du beantragt hast.
    Was Du noch vergessen hast, sind die Erschließungskosten, die im Wesentlichen obligat sind.
    Wenn Du einen günstigen Weg finden willst, dann geht das NUR mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und die sitzt beim zust. Landkreis - suche doch mal das Gespräch mit denen, vielleicht zeigen Die Dir einen Weg auf, mit dem Du und ein potentieller Mieter leben können.
    Gruß
    Stefan


    PS: Beispiel zum Zusammenspiel Gemeinde <-> Kreis.
    Ich hatte ein bewaldetes Grundstück gefunden, das man im Norden bebauen durfte und an sonsten keine Bäume fällen durfte. Die Gemeinde hatte mir zugesagt, einer Befreiung vom BB-Plan zuzustimmen. Der Kreis hat dann gesagt, die Gemeinde könne doch nicht einfach ihren eigenen BB-Plan umgehen, dann sollen sie doch erst mal ihren BB-Plan ändern. (das dauert 1-2 Jahre)


    Es sollte schon immer eine Zustimmung der Gemeinde vorliegen, das macht es evtl. leichter, aber ohne Zustimmung des Kreises geht es definitiv NICHT

  • Hallo Roger,
    das wäre etwas zu viel verlangt, wenn sich Investitionen in ein Grundstück bereits nach 5 Jahren rechnen sollen. Ich verstehe nicht ganz: Besitzt du das Grundstück oder hast du selbst nur eine 5-Jahres-Nutzungsfrist? Übrigens, wenn es einen B-Plan gibt, dann braucht ihr doch nur die Festsetzungen einhalten und los gehts!


    Gruß sigi

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