Stellplatzvermietung- Bauantrag/ Bauanzeige für unbekanntes Tiny House in Niedersachsen

  • Guten Tag,
    ich habe ein Grundstück in Aussicht, auf welches nach Rücksprache mit dem Bauamt, auch ein Tiny House zur dauerhaften Nutzung stehen dürfte. Es liegt im Ortskern und ist erschlossen, zu klein für ein EFH, aber perfekt für etwas Alternatives. Ein Bauvorantrag ist lt. Bauamt nicht nötig. Nun will ich aber nicht selber ein Tiny House hinstellen, sondern das Grundstück als Stellplatz vermieten/ verpachten. Wie schaut es in diesem Fall mit dem Bauantrag aus? Die Maße, diverse Nachweise etc. des Tiny Houses der zukünftigen Mieter/ Pächter liegen mir ja nicht vor. Was passiert bei einem Wechsel? Oder muss in diesem Fall der Pächter den Antrag stellen?

  • Hallo dineweg,
    um das Genehmigungsverfahren anzuschieben, empfehle ich, einen Bauantrag für ein fiktives Tiny-House zu erstellen. Dieses sollte maximale Maße haben und selbstverständlich baugenehmigungsfähig sein. Damit hast du erst einmal einen Bauantrag incl. Wärmeschutznachweis eingereicht und erhältst wahrscheinlich eine Baugenehmigung mit der Auflage, bis Baubeginn (Aufstellen des Tiny-Houses) eine Statik vorzulegen. Diese Statik muss dein zukünftiger Mieter mitbringen, maßgeschneidert auf sein Tiny-House und dein Grundstück. Selbstverständlich muss sein Tiny-House auch den Wärmeschutz gem. Gebäudeenergiegesetz erfüllen. Für die individuellen Maße und die Fassade brauchst du dann nur noch eine kleine Änderung zu deinen Bauantrag einreichen. Es liegt dann im Ermessen des Bearbeiters beim Bauamt, wie er diese Änderungen bewertet. Das Haus kann ja nicht wesentlich abweichen, wenn dann wahrscheinlich in der Länge. Kleinere Abweichungen werden wahrscheinlich einfach akzeptiert. Bei einem Wechsel ist das ähnlich. Die Statik des neuen TH muss passen, Wärmeschutz auch und das Bauamt erhält eine "Änderungsmitteilung". In jedem Fall sollte man das aber mit dem Bauamt vorab klären.


    Gruß sigi

  • Hallo dineweg,


    wenn du das Grundstück vermieten möchtest, dann muss auch in diesem Fall der Mieter den Bauantrag stellen. Dies geht nach $95 BGB als Scheinbestandteil. Vorraussetzung ist hier der vorrübergehende Zweck, der Mietvertrag muss also befristet sein, unbefristet geht nur über einen notariell beglaubigten Erbbau-Pachtvertrag. Siehe auch meinen Blog Beitrag - Grundstück für’s Tiny House: Mieten, Pachten oder Kaufen?


    Du kannst dein Grundstück auch über den IndiViva Marktplatz anbieten, bei einer erfolgreichen Vermittlung erhälst du dann den anwaltlich geprüften Mietvertrag für Tiny House Grundstücke.


    Gruß
    Dietmar

  • Hallo Sigi und Dietmar,
    prima, danke für die Antworten.
    Dann muss ich nur die Versorgungsanschlüsse auf das Grundstück legen lassen und einen Mietvertrag aufsetzen, das geht ja noch .
    Der Mieter muss sich dann auch darum kümmern, dass die Anschlüsse fachgerecht an sein Häuschen angeschlossen werden, richtig?


    LG


    Dine

  • Dann muss ich nur die Versorgungsanschlüsse auf das Grundstück legen lassen und einen Mietvertrag aufsetzen, das geht ja noch .
    Der Mieter muss sich dann auch darum kümmern, dass die Anschlüsse fachgerecht an sein Häuschen angeschlossen werden, richtig?

    Ganz genau, richtig erkannt.

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