Tiny House Pachtplatz - Zuwegung zu eng

  • Hallo liebe Leute,


    in wenigen Wochen soll sich unser Tiny-House-Traum erfüllen.
    Das Häuschen ist in Bau und der Pachtplatz am Campingplatz gefunden und Vertrag gemacht.
    Der Campingplatz wirbt mit neuen Parzellen extra gemacht für Tiny Houses, Grundstücke wurden neu vermessen und Anschlüsse verlegt.
    Vergessen hat man scheinbar eine ausreichende Zuwegung.
    Von einer ca. 5 m breiten Straße muss man in 90° in einen max. 3 m breiten Weg einfahren. Gesäumt wird die Ecke auf beiden Seiten von hohen Hecken.
    Auch auf der breiteren Straße sind Begrenzungen durch Zäune und Hecken.
    Mit dem 5,40m langen Wohnwagen schafften wir es nur durch Schieben per Hand.
    Der Boden der neuen Grundstücke ist noch nicht befestigt, man sinkt leicht ein.
    Unser Haus wird 8,40 m sein - ohne Deichsel.
    Wie ist euer Rechtsempfinden?
    Hat der Campingplatzbetreiber hier nicht für eine ordentliche Zuwegung zu sorgen, wenn er die Plätze als Tiny House Stellplätze bewirbt und verpachtet?
    Unser Tiny House könnte so nur auf den Platz fliegen.
    LG
    Tine

    Tine goes tiny

  • Hallo Tine,


    schauen wir uns das doch mal genau an. Die CWVO Niedersachsen sagt folgendes:


    § 4 Zufahrt, innere Fahrwege


    (1) Camping- und Wochenendplätze müssen an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder eine befahrbare, durch Baulast gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche haben und durch innere Fahrwege ausreichend erschlossen sein. Zufahrten und innere Fahrwege müssen auch für Feuerwehrfahrzeuge befahrbar sein.
    (2) Bei Campingplätzen müssen Zufahrten und innere Fahrwege mindestens 5,50 m breit sein. Für innere Fahrwege mit Richtungsverkehr und für Stichwege von höchstens 100 m Länge genügt eine Breite von 3 m.
    (3) Bei Wochenendplätzen müssen Zufahrten und innere Fahrwege mindestens 3 m breit sein; Zufahrten müssen mit den erforderlichen Ausweich- und Wendemöglichkeiten versehen sein.

    Vergessen hat man scheinbar eine ausreichende Zuwegung.
    Von einer ca. 5 m breiten Straße muss man in 90° in einen max. 3 m breiten Weg einfahren. Gesäumt wird die Ecke auf beiden Seiten von hohen Hecken.

    Auf den ersten Blick hat der Platzbetreiber hier alles richtig gemacht. Der Hauptfahrweg ist 5,5 m breit, die inneren Fahrwege 3 m breit, also genau nach Vorgabe der CWVO.

    Mit dem 5,40m langen Wohnwagen schafften wir es nur durch Schieben per Hand.

    Das ist jetzt ein guter Punkt, wenn die Abzweigung so eng ist das ihr einen 5,40 m Wohnwagen kaum um die Ecke bekommt, dann ist das schon sehr kritisch. In der CWVO steht gleich zu Anfang "Zufahrten und innere Fahrwege müssen auch für Feuerwehrfahrzeuge befahrbar sein.", so ein Löschfahrzeug ist bis zu 6 m lang und sollte problemlos in die inneren Fahrwege einfahren können ohne langwierig zu rangieren.

    Der Boden der neuen Grundstücke ist noch nicht befestigt, man sinkt leicht ein.
    Unser Haus wird 8,40 m sein - ohne Deichsel.
    Wie ist euer Rechtsempfinden?
    Hat der Campingplatzbetreiber hier nicht für eine ordentliche Zuwegung zu sorgen, wenn er die Plätze als Tiny House Stellplätze bewirbt und verpachtet?

    Für die Befestigung des Bodens (z.B. Kies, Split, etc. als Untergrund fürs Haus) seid ihr schon selber verantwortlich, so das euer Tiny nicht einsinkt.Das kann auch der Platzbetreiber machen, muss er aber nicht


    Der Platzbetreiber hat erst einmal alles richtig gemacht, bis auf die schlechte Rangierbarkeit bei der Einfahrt in den inneren Fahrweg. Hier müsste er auf jeden Fall nachbessern, schon um die Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge zu gewährleisten.
    Ansonsten steht nirgendwo eine Längenvorgabe für Tiny Houses, wenn man nun ein Tiny House > 6m auf einer der Parzellen aufstellen möchte, sollte man überprüfen ob dies logistisch auch umsetzbar ist.


    Ein 8,40 m Tiny House überschreitet nun alle rechtlichen Vorgaben für Fahrwege auf Camping- und Wochenendplätzen. Hier seid ihr selber verantwortlich vorab zu prüfen, komme ich mit meinem Haus auf den Platz den ich ausgesucht haben. Und das natürlich sinnvollerweise bevor ein Vertrag abgeschlossen wurde.


    Gruß
    Dietmar

  • Hallo Dietmar,


    danke für deine Ausführungen.


    Ein 8,40 m Tiny House überschreitet nun alle rechtlichen Vorgaben für Fahrwege auf Camping- und Wochenendplätzen. Hier seid ihr selber verantwortlich vorab zu prüfen, komme ich mit meinem Haus auf den Platz den ich ausgesucht haben. Und das natürlich sinnvollerweise bevor ein Vertrag abgeschlossen wurde.

    Die Betreiberin wollte den Platz extra für Tiny Houses vorbereiten und neu gestalten.
    Die Plätze sind momentan immer noch nicht fertig.
    Es war zunächst nicht absehbar, dass es so werden wird.
    Über die Größe des Tinys wurde gesprochen.
    Es passt ja auch auf den Platz - aber kommt eben nicht um die enge Ecke.



    Der Platzbetreiber hat erst einmal alles richtig gemacht, bis auf die schlechte Rangierbarkeit bei der Einfahrt in den inneren Fahrweg. Hier müsste er auf jeden Fall nachbessern, schon um die Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge zu gewährleisten.
    Ansonsten steht nirgendwo eine Längenvorgabe für Tiny Houses, wenn man nun ein Tiny House > 6m auf einer der Parzellen aufstellen möchte, sollte man überprüfen ob dies logistisch auch umsetzbar ist.

    Der Stichweg ist ca. 50m lang, eine Feuerwehr käme dort nur mit dem Schlauch ran.
    Die (orstferne) Betreiberin hatte im Vorfeld sehr großes Interesse besonders Tiny Houses anzusiedeln.
    Wir hoffen daher erst mal, dass sie eine Lösung findet.


    Ja, wir haben uns vemutlich zu schnell vertraglich festlegen lassen.


    Danke für deine Antwort!


    LG
    Tine


    PS: Leider gibt es noch andere Dinge, die bei den Baumaßnahmen so gar nicht laufen und gar nicht gehen - aber das gehört nicht hierher.
    Und eigentlich hast du mir nur bestätigt was ich mir auch dachte:
    Selber schuld - das hat man halt dann

    Tine goes tiny

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