Bayern: 75m³ ohne/mit Bebauungsplan

  • Vielen Dank für eure Antworten.Dann wird das wohl eher den offiziellen Weg gehen müssen leider... ich mag das gar nicht so gern mit dem ganzen Schreibkram mit dem Landrats bzw Bauamt.Hab ich jetzt schon die letzten Jahre vom Hausbau gerade hinter mich gebracht :)

  • Hallo,


    ich schließe mich einmal diesem Thema an, da mich ähnliche Fragen bewegen.
    Ich plane die Anschaffung eines Tiny House und möchte das auf einem Grundstück abstellen, das bereits bebaut ist und teilweise mir gehört.
    Das Wasserwirtschaftsamt muss noch sein ok geben, da es sich um ein Hochwassergebiet handelt.


    Aber zur 75m³ Regel: Woran muss ich mich denn genau halten? Brauche ich Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom usw?
    Aus Kostengründen und auch weil ich das Haus nicht ewig dort stehen lassen möchte, sondern eventuell zu einem späteren Zeitpunkt mit Haus umziehen möchte, würde ich gerne Teil-Autark bauen.
    Sprich: Haus steht auf einem Hänger, verfügt über eine große, Leistungsfähige Solar-Anlage, evtl. sogar mit Stromspeicher.
    Alles elektrisch, also Fußbodenheizung, Elektro-Herd, Kochplatten etc.
    Alles was die Solar-Anlage nicht schafft (heizen im Winter...) würde ich gerne über einen Starkstrom Anschluss ins Haus einspeisen.

    Tanks für Frisch- und Grau-Wasser und Trenntoilette.
    Wäre das so im Rahmen des erlaubten? Oder ist ein Anschluss an Kanal und Frischwasser verpflichtend?

    Danke und Gruß,


    Stefan

  • Hallo Stefan,

    wenn dein Haus die 75m3 nicht überschreitet, brauchst du keinen Bauantrag stellen.
    ... aber alles muss von dir so geplant und gebaut sein, als müsstest du einen Bauantrag stellen.
    Man nennt das Verfahrensfreiheit. Das hat für dich den Vorteil, dass es bei den Behörden kein Aktenzeichen zu deinem Bauvorhaben geben wird. ... also auch kein Sachbearbeiter beim Bauamt usw. ... allerdings ist das kein Freibrief. Für Statik, Wärmeschutz, Schallschutz usw. bist du selbst verantwortlich. Auch Brandschutz musst du beachten. In diesem Zusammenhang sind u.a. die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Ortssatzungen gelten für dich selbstverständlich genau so, auch wenn niemand offiziell kontrolliert, ob du die einhältst. Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung ist kommunal geregelt. Frag mal bei deinem Versorger an, wer sich unter welchen Bedingungen ans Netz anschließen muss. Das ist genau geregelt (siehe örtliche Trinkwasser-/Abwasser-Satzung).

    Gruß sigi

  • Hallo Sigi,


    danke für die Antwort.
    Wärmeschutz, Schallschutz usw. ist alles kein Problem, Abstand zum Nachbarn auch nicht. Viele Verordnungen ergeben ja auch durchaus Sinn und man hat bei vielem ja schon ein automatisches Eigeninteresse, dass das alles eingehalten wird.


    Nur eben die Sache mit der Wasserversorgung habe ich noch nicht so ganz kapiert und ich finde dazu auch weder bei der Gemeinde, noch beim Landratsamt eine Info.
    Anschluss an Frischwasser wäre ja gegeben, das Wasser käme durch einen (beheizten) Trinkwasserschlauch vom Anschluss am Haus.

    Strom wie gesagt selbst produziert oder über Starkstrom (der noch verlegt werden müsste) auch vom Haus.
    Letztendlich geht es vermutlich nur um das Grauwasser.
    Mal sehen was ich bei den zustelligen Behörden darüber in Erfahrung bringen kann.
    Aber wie muß ich mich dass denn letztlich vorstellen? Ich stelle das Haus einfach da hin, ohne irgendwen darüber zu informieren?
    Im Normalfall wird das niemals jemanden interessieren. Aber eventuell kommt vielleicht mal jemand vorbei und sieht nach ob ich was illegales mache?


    Gruß


    Stefan

  • Du hast doch aber einen kommunalen Wasserversorger bzw. Abwasserentsorger (Stadtwerke, Trinkwasserverband ... irgendetwas in der Art muss es geben). Schau am besten mal, an wen du dein Wassergeld bezahlst. Im ungünstigsten Fall wird in der Satzung stehen, dass jede Nutzungseinheit (Haushalt) separat abgerechnet werden muss. In der Regel wird aber nur 1x mit dem Grundstückseigentümer abgerechnet, also z.B. eine Hauptwasseruhr pro Haus (egal ob Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus). Wenn du dich mit deinem TinyHouse einfach an das bestehende Hausversorgungsnetz mit anhängst (Versorgung + Entsorgung), dürfte das eigentlich kein Problem sein. Die Abrechnung erfolgt dann intern über Unterzähler (z.B. Wasseruhr je Wohnung). In der Regel wollen die Medienträger es nur dann genau wissen, wenn sich die Anzahl der Nutzer so stark erhöht, dass die Leitungen überlastet sind.
    Rechtlich machst du also nichts Illegales, wenn du dich einfach an einen bestehenden Anschluss auf dem eigenen Grundstück mit anhängst ... selbstverständlich hinter dem Hauptwasserzähler! :)

    Gruß sigi

  • ... noch etwas:
    Du musst prüfen, ob dein TH im Innenbereich steht!
    Oft läuft die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich quer über das eigene Grundstück.
    Die Gemeinde kann dazu Auskunft erteilen. Entweder gibt es einen qualifizierten Flächennutzungsplan

    oder sogar eine "Innenbereichssatzung". Dort sind dann die Grenzen genau dargestellt oder beschrieben.


    Gruß sigi

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