Hallo Zusammen,
Vielen Dank erstmal an @DietmarS68 für deine umfangreiche Recherche und Zusammenfassung, einfach spitze!
Bitte korrigiert mich wenn ich was falsch verstanden habe:
Wenn ich unter 75m³ (Außenmaß) bleibe, dann: Keine Baugenehmigung, Energie/Statik/Netzanschluss/Abstände etc. wird natürlich eingehalten & von Fachleuten bestätigt/geprüft.
Die Nachteile, also eigentlich nur: die Verantwortung für Regelkonformität liegt bei uns.
Der Bebauungsplan gilt dann aber trotzdem: Satteldach im Plan - nur Satteldach auf Tiny-Haus. Gauben mit Maßen X -> Gauben nur mit Maßen X auf Tiny Haus. Sonst Ärger/Abriss, etc.
Wenn alle Gesetze eingehalten werden hat der Nachbar und die Gemeinde/Stadt dann aber nichts zu melden(?) "Das gefällt uns nicht"
Sonderfall kein Bebauungsplan:
Dann gilt ja §34 BauGB, "Einfügung in die Umgebung". Hier steht alles, historische Villa, Bungalow mit Flachdach, Fachwerk, Mehrfamilienhaus mit Satteldach, Gründerzeitvillen mit Mansardendächer, etc. Aber alles definitiv größer als ein Tiny Haus
Hier stehen viele alte "Villen", also schöner Altbau, hauptsächlich Mehrfamilienhäuser. Und so einige "potenzielle Bauplätze" sind (z.T. ungenutzte) Gärten mit 300-1000m². Diese Lücke würden wir gerne nutzen. Aber ansonsten eben ein sehr "buntes Wohngebiet". Wie stehen unsere Chancen da nach einem verfahrensfreien Bau stehen bleiben zu dürfen?
Ganz wichtig: uns ist bewusst dass weder die Eigentümer, noch die Stadt es zulassen würden, auf solchen Filetstücken langfristig für nur 2 Personen auf 30m² wohnen zu lassen. Hier wird mit Sicherheit irgendwann größer gebaut, Stichwort Nachverdichtung/Wohnungsmangel. Daher bezieht sich das alles NUR auf eine Zwischennutzung von 5-10 Jahren. Bevor der Grund einfach nur brach liegt...
Ansonsten müssen wir wohl zur Stadt und den klassischen Weg mit Baugenehmigung gehen.
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!
Liebe Grüße,
Waschtl