Ein Tiny House im Grünen - undenkbar?

  • Hallo,


    ich will ein Tiny House bauen. Unbedingt sogar. Im Endeffekt spielt das Wohnen im Tiny Haus für mich sogar eine eher untergeordnete Rolle.


    Kurz zu mir: Mit 20 hab ich das erste Mal die Dokumentation Happy People von Werner Herzog gesehen. Ein russischer Jäger, der ein vollkommen autarkes Leben in der sibirischen Tundra führt. Seine einzigen elektrischen Geräte sind eine Motorsäge und ein Motorschlitten. Während des Films baut er mit den rudimentärsten Mitteln die unterschiedlichsten Dinge wie z.b. Ski, Tierfallen und natürlich sein eigenes Blockhaus. 7 Jahre sind seitdem vergangen und meine Begeisterung dafür ist noch genauso groß wie an Tag 1. Diese Doku hat mich unfassbar geprägt.


    Ich bin gelernter Industriemechaniker, war 2 Jahre als Schreiner tätig und bin zusätzlich studierter Produktgestalter. Erst Anfang diesen Monats ist mir bewusst geworden, dass Tiny Häuser genau das sind, wonach ich die ganze Zeit unterbewusst gesucht hatte. Die Möglichkeit ein Haus zu bauen, das auf Wunsch einfach an einen anderen Ort gestellt werden kann, ist absolut genial. Allerdings fand ich schon immer Häuser die auf Rädern stehen unästhetisch. Das ist aber nur meine bescheidene Meinung, trotzdem war es vielleicht ein Grund, warum ich mich nie wirklich für dieses Movement interessiert habe.


    Jetzt zu meinem Plan und der Grund, warum ich es in die Topic "Rechtliches" schreibe.


    Mein Tiny House soll später mal auf einer selbstgeschweißten Metallplattform mit Siebdruckplatten stehen. Mir ist dabei wichtig, dass das Tiny House nie fest mit dem Boden verbunden wird. Daher würden für mich beispielsweise Schraubfundamente der Firma Krinner infrage kommen, mir ist aber immer noch nicht so richtig klar, warum ich nicht einfach vier oder sechs in der Höhe angepasste Betonblöcke (ohne Fundament) verwenden sollte, um das Haus zu unterlegen. Schließlich gehen solche Betonblöcke nicht mal ins Erdreich.


    Mein Plan zur Grundstückssuche sieht folgendermaßen aus: Ich suche in meiner Region in sehr kleinen Ortschaften, Gemeinden, Bauernhöfen oder auch Gärtnereien nach einem Anwohner, der ein Teil seines erschlossenen Grundstücks an mich vermieten würde. Mein Tiny Haus soll auf bestimmte Zeit (nicht für immer) auf diesem Grundstück als Scheinbestandteil gelten. Wenn ich dann zusätzlich mein Tiny House als Ferienhaus "anmelde", könnte ich es doch dann sogar legal im Außenbereich aufstellen. Dann dürfte ich es zwar nur 4 Monate im Jahr bewohnen, aber das würde ich für mich vollkommen in Ordnung gehen. Mir geht es wie schon anfangs erwähnt eher um den Bau des Hauses, als das dauerhafte Bewohnen.


    Könnte das so funktionieren? Ich hab mir das übrigens einfach aus dem so zusammengewürfelt, was ich jetzt die letzten Tage hier im Forum und auf Indiviva gelesen habe. Wenn es vollkommener Unsinn ist was ich hier schreibe, weist mich gerne darauf hin. :D


    Vielen Dank fürs Durchlesen!


    Tim

  • Ferienhaus (du meinst wahrscheinlich Wochenendhaus?) aufstellen im Außenbereich geht erst einmal nicht! ... gesetzlich geregelte Ausnahmen gibt es natürlich, aber nie pauschal, sondern immer abhängig von Nutzung (gewerblich, privat) und Grundstückslage (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Ferienhausplatz, Campingplatz ...).


    Gruß sigi

  • Hallo Tim,
    das ist dort nur unglücklich formuliert. Die Reden von sog. Wochenendplätzen. Das ist aber kein Außenbereich mehr, sondern ein für das Bauen ausgewiesener Bereich, also ein Planungsbereich.


    Wennm Du sowas willst musst Du konkret nach Wochenendplätzen suchen und dann dort die entsprechende Satzung oder Nutzungsbestimmungen studieren.
    Gruß
    Stefan

  • Der gesamte Artikel ist extrem unglücklich formuliert. Das kommt davon wenn angebliche "Fachjournalisten" nicht mal die einfachsten Begriffe richtig verwenden können und dann auch in den Formulierungen die Hälfte weglassen, so das eigentlich richtige Aussagen in das völlige Gegenteil gekehrt werden.


    z.B. steht dort "Wenn das Tiny House auf Rädern als Wohnmobil angemeldet ist, ist keine Baugenehmigung notwendig." impliziert man bräuchte für ein THoW keine Baugenehmigung, was natürlich nicht richtig ist. Man hat einfach nur den extrem wichtigen Zusatz "vergessen", nämlich diesen hier "...,wenn es auf einem Camping-/Wochenendplatz aufgestellt wird.".


    Die "Journalistin" kennt auch die Unterscheidung von Wochenendhäusern und Ferienhäusern nicht, ein Armutszeugnis für die "Das Haus" Redaktion:


    Definition Ferienhaus:
    Ein Ferienhaus ist eine separate Unterkunft mit eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung, in der zum wechselnden, vorübergehenden Aufenthalt Gäste gegen Entgelt aufgenommen werden. Bei der Vermietung von Ferienhäusern gilt das Mietrecht.
    Für Ferienhäuser gelten die gleichen bauordnungsrechtlichen Vorgaben wie für ein Wohnhaus. Ferienhäuser dürfen im Innenbereich (§34 BauGB) in Ferienhausgebieten (§10 BauNVO) oder in beschränktem Maße auch in Wohngebieten (§3-6 BauNVO) errichtet werden.


    Definition Wochenendhaus:
    Ein Wochenendhaus ist ein kleines Haus, um dort in Eigennutzung das Wochenende oder Urlaube verbringen zu können (max. 4 Monate im Jahr).
    Wochenendhäuser dürfen im Innenbereich (§34 BauGB) in Wochenendhausgebieten (§10 BauNVO) oder (in Bundesländern in denen es sie nach LBO gibt) auf Wochenendhausplätzen (§10 BauNVO) errichtet werden.
    Auf Wochenendplätzen gilt eine Größenbeschränkung auf 40-50 m² (je nach Bundesland) und eine max. Höhe von meist 3,5 m. Hier wird keine Baugenehmigung benötigt, da der Platzbetreiber bereits eine Genehmigung zum Aufstellen solcher Häuser besitzt.
    In Wochenendgebieten ist das Aufstellen in manchen Fällen verfahrensfrei, was bedeutet ein Bauantrag muss in dem Fall nicht eingereicht werden, es obligt jedoch in der eigenen Verantwortung die bauordnungsrechtlichen Auflagen einzuhalten.

  • Ich suche in meiner Region in sehr kleinen Ortschaften, Gemeinden, Bauernhöfen oder auch Gärtnereien nach einem Anwohner, der ein Teil seines erschlossenen Grundstücks an mich vermieten würde. Mein Tiny Haus soll auf bestimmte Zeit (nicht für immer) auf diesem Grundstück als Scheinbestandteil gelten.

    Letztendlich gibt es keine pauschalen Aussagen, man muss sich das entsprechende Grundstück immer erst einmal genau anschauen und anhand der Unterlagen prüfen, ob eine Bebauung möglich ist oder nicht.
    Gerade Bauernhöfe und Gärtnereien befinden sich in den meisten Fällen als priviligierter Bau im Außenbereich, dort ist eine Konstellation, wie du sie dir vorstellst in keinen Fall umsetzbar. Und einen Bauernhof/Gärtnerei im Innenbereich mit bebaubarem Grund, der noch nicht vergeben ist, da hast du bessere Chancen einen Sechser im Lotto zu landen...


    Die besten Chancen hast du auf Baulücken im dörflichen Bereich oder du hälst gezielt Ausschau nach Wochenendhausgrundstücken/-plätzen um "im Grünen" zu Wohnen.

  • Hey Stefan und Dieter,


    vielen lieben Dank für eure Antworten! Sehr ausführlich, das weiß ich wirklich zu schätzen.


    Kann man denn solche Baulücken oder Wochenendhausgebiete (Ich wohne in BaWü, da wird glaube ich diese Variante benutzt) online einsehen? Also quasi eine Art Google Maps vom Bauamt?


    Oder muss ich ausschließlich vor Ort an vielversprechenden Grundstücken persönlich klingeln und nachfragen?

  • Hallo Tim,


    das ist sehr unterschiedlich. Ich z.B. habe mein Grundstück in Niedersachsen in einem Landkreis gefunden, der ein Baulandkataster betreibt.


    Ich denke aber auch, dass es hilft, mit offenen Augen durch die Lande zu fahren. Baden-Würthemberg ist groß - rund um Stuttgart ist das wohl eher ein hofnungsloses Unterfangen, aber auf der Schwäbischen Alb oder der Baar könnte die Suche schon erfolgreicher sein.


    Das ist wie immer eine Frage von Angebot und Nachfrage. Da wo es große Nachfrage gibt (Stuttgart) wirst Du nich ein bezahlbares Grundstück zum Kauf finden. Vielleicht aber einen Grundstücksinhaber, der zur Zeit nicht bauen will und Dir das Grundstück zu einem erträglichen Preis vermietet, z.B. um damit einer Baupflicht genüge zu tun. Hier könnte ich mir vosrtellen, dass Du mit einer Anzeige Erfolg hast.


    In strukturschwachen Gegenden wirst Du viel eher Erfolg haben und fündig werden.


    Gruß
    Stefan

  • ... wenn ich mal kurze Zeit nicht ins Forum schaue, sind schon alle Fragen beantwortet! Super! Danke an Stefan und Dietmar!
    Also ich schließe mich der Antwort von Dietmar an, vorallem was die Qualität des verlinkten Artikels betrifft.
    Tim, wir können ja morgen telefonieren. Es ist eigentlich nicht so kompliziert. Gehe immer vom Grundstück aus und immer konkret die Randbedingungen prüfen - alles andere ist egal. Wenn du in BW bauen willst, musst du ja nicht wissen, wie das z.B. in Hamburg läuft ... naja du weisst schon, wie ich das meine!


    Gruß sigi

  • Kann man denn solche Baulücken oder Wochenendhausgebiete (Ich wohne in BaWü, da wird glaube ich diese Variante benutzt) online einsehen? Also quasi eine Art Google Maps vom Bauamt?

    Ja, in BW gibts nur WochenendhausGEBIETE.


    Du kannst das Baulückenkataster in vielen Gemeinden online einsehen (einfach nach Baulückenkataster+Ort googlen) oder aber direkt beim Katasteramt einsehen.


    Ansonsten gehts wie bei jeder Grundstücksuche, Immobilienportale und den Kleinanzeigenmarkt durchsuchen. Du kannst dann ja Grundstückseigentümer, die verkaufen wollen im Gespräch darauf ansprechen, das es auch die Möglichkeit der Vermietung gibt (Bei IndiViva bekommst du dazu auch eine passende Broschüre für die Grundstückseigentümer mit den Infos).

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!