Wer trägt Erschließungskosten?

  • Hallo!


    Wir sind immer noch an einem 1143 qm großem Grundstück in der Oberpfalz dran - könnten einen Teil (250qm - 500qm) davon mieten.
    Es ist lediglich teilerschlossen.


    Wer trägt hier die Kosten für die Erschließung?
    Ist das gesetzlich festgehalten?
    50:50 mit Eigentümer? oder doch 100 Prozent Mieter?


    Interessant wäre vielleicht noch, dass der Sohn auf den restlichen 700 qm in den nächsten Jahren bauen möchte.


    Danke!


    Alisha und Alessandro

  • Hallo Ihr 3,


    da gibt es keine Regeleng. Der Vermieter will es Euch überlassen, Ihr wollt es dem Eigentümer aufs Auge drücken, da bleibt es ganz Eurem Verhandlungsgeschick überlassen. Vielleicht kann man ja eine Art Ablöse am Vertragsende festschreiben ...


    Da das ganze ja am Ende des Mietvertrages bzw. mit Einbau Bestandteil des Grundstücks wird und nicht ohne Zustimmung des Eigentümers zurück gebaut werden darf, ggf. aber auf Verlangen zurück gebaut werden muss ... müsst Ihr auf jeden Fall eine Vereinbarung treffen.


    Gruß


    Stefan

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!