Voraussetzungen um Zirkuswagen zu ziehen

  • Hallo zusammen,


    ich möchte keine Gewichtsbeschränkung haben und daher das Tiny auf einen Zirkuswagen (10-12 m Länge) bauen.
    Auch wenn ich mir die wirklich ausführlichen Beiträge hier noch zigmal durchlese, komme ich nicht drauf, wie ich das Teil asls Privatmann bewegen darf. LKW-Schein ist vorhanden.
    Daher bitte ich um Hilfe: Benötigt der Wagen eine Zulassung ? Wenn ja, als was ? Ist TÜV nötig ? Mit welcher Geschwindigkeit darf er dann bewegt werden ? Mit welchem Zugfahrzeug ?
    Herzlichen Dank ! :thumbup:
    Grüße
    Roland

  • Hallo Rolli,
    in der Theorie geschlafen? :thumbup:


    Da Du kein Schausteller oder Land/ Forstwirt bist gilt die normale StVO. §22
    Das Zugfahrzeug ist abhängig von der Gesamtlänge des Fahrzeug. Also 18,75 minus Anhänger.
    Ohne Zulassung geht’s nicht, selbst wenn Bauartgedingt nur 40 km/h
    Als Zugmaschine reicht also ein 6 Meter 7,5 Tonnen. Wenn das Zugmal 11,25 Tonnen kann.


    Gruss Stefan

  • LKW-Schein ist vorhanden.

    Hallo, lieber Roland,
    das alleinige "Vorhandensein" eines LKW-FS ist nicht zwingend ausreichend, um LastKraftWagen > 7,5 t plus ggf. ("echte") 2-Achs-Anhänger fahren zu dürfen: Ich selbst habe zwar auch den alten FS Kl.II, darf damit aber nicht mehr fahren, weil ich
    - ihn mit Erreichen des 50. Lj NICHT in den FS Kl. C bzw CE umgetauscht hatte. Das mir vebliebene "Vorhandensein hat also nurmehr nostalgischen Wert.
    - mich nach dem 50. Lj KEINER ärztlichen Fahrtauglichkeits-Untersuchung unterzogen habe u. somit kein Fahrtauglichkeitsattest habe.
    Ab 2016 gilt auch die Regel, dass ALLE Inhaber*innen der FS C u. CE, allerdings auch jene mit C1 u.C1E (für 3,5 - 7,5t, was mit der alten Kl.III noch abgedeckt ist) ein gültiges ärztliche Fahrtauglichkeits-Attest voweisen können müssen, welches alle 5 Jahre erneuert werden muss. Vorher galt das nur für die über 50-jährigen (s.o.), jetzt aber für alle.
    So hoffe ich, dass dein LKW-Schein auch ein GÜLTIGER-FS ist und wünsche dir erfolgreiche und unfallfreie Fahrten
    Herzliche Grüße aus Hannover
    vom TH-Michael

  • Mit dem alten 3er darfst Du das Teil sowieso nicht fahren.
    Da mehr als 3 Achsen.


    Gruss Stefan

  • Mit dem alten 3er darfst Du das Teil sowieso nicht fahren. Da mehr als 3 Achsen.

    Hallo, Stefan
    das ist völlig richtig, ich bezog mich allerdings auf den alten Kl II LKW-FS, der darf auch mehr als 3 Achsen.
    Der Hinweis auf die alten III-er FS sollte nur deutlich machen, dass die 5-Jahresregel zur FS-Verlängerung nicht nur für die LKW> 7,5 t gilt, sondern auch für die neueren C1 und C1E, also zwischen 3,5 u. 7,5 t zGG. EInen Zusammenhang zur Fahrerlaubnis mit mehr als 3 Achsen hatte ich hier nicht aufgezeigt.
    Liebe Grüße
    vom TH-Michael

  • @ Steff: Theorie ist reine Zeitverschwendung :P
    Danke für die Info ! Also das volle Programm mit Tüv und Zulassung....aber wenn ich dann das Teil selbst ziehen darf, solls mir Recht sein.


    @ Michael: es ist nicht nur ein gültiger LKW Schein, sondern auch noch einer mit gewerblicher Lizenz :thumbup:

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