Hallo liebe Forenmitglieder, bei uns kam die Frage auf, wie es mit der Bemessung der Grundfläche bei mehrgeschossigen TH aussieht. Viele haben ja z.B. oben einen Schlafbereich mit sehr niedriger Deckenhöhe. Wird dieses bereits als Etage angesehen?
Konkret kamen Fragen auf, weil wir eine Diskussion hatten bezüglich der 50m² Regelung und der Option mehrerer Ebenen im TH:
1. Ab welcher Raumhöhe gilt eine Räumlichkeit als Etage / Geschoss ?
2. Fliesst die Grundfläche der "2. Etage" bei Unterschreitung dieser Raumhöhe mit in die Berechnung der 50m² ein oder nicht?
3. Gibt es weitere Kriterien die erfüllt werden müssen, damit eine Etage zu der Grundfläche hinzugerechnet wird bzw. etwas als eigenständige Etage / Geschoss gilt?
4. Falls man aufgrund der Bauvorgaben ein Satteldach bauen muss, gelten hier die gleichen Vorschriften bei der Berechnung der Grundfläche (Also Bereiche mit Schrägen unter x Meter Höhe werden von der Grundfläche abgezogen)
Mit jeckem Gruß