Kleinbautenregelung & Mehrere Etagen / Tinyhouse mehrgeschossig bauen

  • Hallo liebe Forenmitglieder, bei uns kam die Frage auf, wie es mit der Bemessung der Grundfläche bei mehrgeschossigen TH aussieht. Viele haben ja z.B. oben einen Schlafbereich mit sehr niedriger Deckenhöhe. Wird dieses bereits als Etage angesehen?


    Konkret kamen Fragen auf, weil wir eine Diskussion hatten bezüglich der 50m² Regelung und der Option mehrerer Ebenen im TH:


    1. Ab welcher Raumhöhe gilt eine Räumlichkeit als Etage / Geschoss ?
    2. Fliesst die Grundfläche der "2. Etage" bei Unterschreitung dieser Raumhöhe mit in die Berechnung der 50m² ein oder nicht?
    3. Gibt es weitere Kriterien die erfüllt werden müssen, damit eine Etage zu der Grundfläche hinzugerechnet wird bzw. etwas als eigenständige Etage / Geschoss gilt?
    4. Falls man aufgrund der Bauvorgaben ein Satteldach bauen muss, gelten hier die gleichen Vorschriften bei der Berechnung der Grundfläche (Also Bereiche mit Schrägen unter x Meter Höhe werden von der Grundfläche abgezogen)


    Mit jeckem Gruß

  • Hallo Rootsche,
    was verstehst du unter Kleinbautenregelung? ... ich kenne so eine Formulierung im Baurecht nicht. Du meinst wahrscheinlich den Begriff aus dem Gebäudeenergiegesetzes. Nur dort werden Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche als "kleine Gebäude" bezeichnet. In den Landesbauordnungen gibt es diese Kategorie nicht. Tiny-Houses sind also ganz "normale" Einfamilienwohnhäuser. Wir haben hier schon an anderer Stelle die "Schlafebene" diskutiert (bitte mal die Suchfunktion nutzen). Es handelt sich auf keinen Fall um einen Raum. Im Gegenteil die "Schlaflofts" in Tiny-Houses müsste man eher als Möbelteil (Hochbett) oder Zwischenboden innerhalb eines Wohnraumes bezeichnen. Baurechtlich sind sie nicht relevant. Wenn doch, dann wären sie nicht zulässig. Versicherungs- und haftungstechnisch (für Hersteller) sind sie aber riskant, weil man im Gefahrenfall schon ein Problem hätte, da schnell rauszukommen. Also der Einbau einer Tür wegen Privatspäre usw. wäre da nicht ratsam. Man schließt damit den Bereich zu sehr von anderen Räumen ab. Um auf deine eigentlichen Fragen zu kommen:
    1. Ein Geschoss ist definiert durch eine Anzahl von Räumen, deren Fußböden auf einer Höhe liegen. Kleinere Abweichungen bis zu wenigen Stufen sind zulässig. Eine Geschosshöhe beträgt 2,8-3,0m bei üblichen lichten Raumhöhen von 2,4-2,6m. Liegt ein Geschoss etwa 1,5m höhenversetzt, spricht man auch von einen Zwischengeschoss. Das entspricht einer "halben Treppe". Geschosse sind aber prinzipiell nicht an Raumhöhen gebunden. Es gibt auch Kellergeschoss, Installationsgeschosse oder Spitzböden mit sehr unterschiedlichen Höhen. Es geht um den funktionalen Zusammenhang. Eine weiterer Begriff ist das sogenannte "Vollgeschoss". Diese Definition steht in der jeweiligen Landesbauordnung und bezieht sich auf die Bewertung von Keller oder Dachgeschossen. Beim Keller kann es sein, dass auf Grund der Geländesituation ein Teil des Kellers über dem Gelände liegt, also wie ein Erdgeschoss genutzt werden kann. Im Dachbereich kann es sein, dass es mehr oder weniger starke Einschränkungen der lichten Räumhöhe durch die Dachschrägen gibt. Für die Bewertung gibt es Formeln, welche im Ergebnis aufzeigen: Vollgeschoss oder Kellergeschoss oder 1/2 Geschoss (im Dach).
    2. Die beheizte "Gebäudenutzfläche" laut Gebäudeenergiegesetz wird nach DIN V 18599 berechnet und nicht nach Wohnflächenverordnung.
    3. siehe 1.
    4. Wenn du mit Satteldach bauen musst, und innerhalb deiner Wohnung die lichten Raumhöhen unterhalb von 2m liegen, gelten die Abzüge gemäß Wohnflächenverordnung für die Wohnfläche aber nicht für die Grundfläche. Grundflächen entsprechen nicht immer den Wohnflächen (andere Norm).


    Gruß sigi

  • Hallo Sigi,


    den von dir angesprochenen Passus aus dem Gebäudeenergiegesetzes meinte ich auch, Volltreffer. Auch ansonsten ist deine Antwort sehr hilfreich und ausführlich. Ich bedanke mich hiermit schon mal vielmals bei Dir!


    Morgen werde ich mir deine ganzen Ausführungen nochmal in Ruhe durchlesen, und ggf. nachhaken. Gesucht hatte ich schonmal über die Forensuche aber vermutlich mit den falschen Suchbegriffen wie Etage, mehrgeschossig usw.


    Gruß und Dank :)

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