Änderung der BebauungspläneBitte um Unterzeichnung meiner Petition - Thema, zeitgemäße Veränderung der Bebauungspläne

  • Hallo,
    ich habe eine Pedtion im Bundestag eingereicht und bitte Sie alle hiermit um eine Unterzeichnung meiner Offensive.
    Dazu brauchen Sie nur: "Bundestag Petition" eingeben, anmelden geht problemlos - Bebauungnspläne ändern - aufrufen und unterzeichnen.


    Die Bebauungspläne von Städten und Gemeinden sind nicht mehr zeitgemäß. Diese geben Hausgrößen vor, für die unsere mobilen Tiny Häuser zu klein sind.
    Mit einem Entgegenkommen der Baubehörde ist nicht zu rechen. In Zeiten des knappen Baulandes sind Städte aber auch Randgebiete und Gemeinden eher an einer Verdichtung interessiert. Darüberhinaus ist eine Anmeldung zum Dauerwohnen, also als Erstwohnsitz unmöglich. Das ist nicht mehr zeitgemäß und muss geändert werden.


    Mein Beipiel: Ich suche in Augsburg oder in der näheren Umgebung einen Stellplatz für mein 27qm großes Tiny Haus. Der nächste Campingplatz zum Dauerwohnen steht in Radersdorf, 50 km weg. Aus privaten Gründen möchte ich aber in dieser Region bleiben. Dabei muss man an Menschen denken die noch arbeiten müssen.
    Das Bauamt der Stadtverwaltung sieht keine Möglichkeit zur Umsetzung, sieht sich nicht in der Verantwortung. Die noch offenen Grundstücke werden komprimiert zugebaut. Das Stiftungsamt der Fuggerei an das ich verwießen wurde, sieht sich nicht in der Verpflichtung. Und das, obwohl sich heuer der Bau der Fuggerei - die älteste noch funktionierende Sozialsiedlung der Welt - genau zum 5oo mal jährt!
    Kurzum, es geht weiter so... es besteht kein Wille zum Handeln und kein Verständnis für das Problem. Das muss gesetzlich neu geregelt werden - bestehende Gesetzte werden dem Zeitgeist nicht mehr gerecht!
    Der Minimalismus, die Einsparung der Ressourcen und der Klimawandel sind in der Gestztesgebung noch nicht angekommen.


    Um eine einheitliche gesetzliche Regelung zu erlangen bitte ich Sie um Unterstützung.


    Sollte jemand in meinem Falle eine andere Möglichkeit sehen, bitte ich Sie um eine kurz Nachricht. Email:Mod: pers. Daten bitte per PN Danke!



    Freundlich grüßt Sie
    Valerie

  • Hallo Valerie,
    Ich habe mich angemeldet. Nur finde ich deine Petition jetzt leider nicht.
    Liebe Grüße Tatjana

  • Liebe Valerie,


    Deine Petition läuft leider ins Leere!


    Die vorhandene Gesetzgebung ist hinreichend präzise und gäbe auch die Möglichkeiten, Stellflächen für kleine Häuser auszuweisen. Dem stehen allerdings zwei schwergewichtige Argumente entgegen, dazu aber später.


    Wenn Du etwas bewegen und erreichen willst, musst du einen anderen - MÜHSAMEN - Weg bestreiten.


    Bebauungspläne kommen nicht aus heiterem Himmel, sondern haben übergeordnet einen Flächennutzungsplan, diese einen Regionalplan und diese wiederum einen Landesentwicklungsplan usw. - google mal nach Raumordnung dann kannst Du Finden, wie sich sowas von Europa (EUREK) stringent bis Augsburg (Regionalplan 9) aufbaut.


    Du müsstest also politisch erreichen, dass im Landesentwicklungsplan Bayern (aktuell von 2013, Fortschreibung 2015 und 2019) das schaffen von Wohnraum für kleine Häuser, Wohnheimparks o.ä. als Ziel verankert wird. Dann können Kreise ihre Flächennutzungspläne entsprechend modifizieren und dann die Gemeinden entsprechende Bebauungspläne ausweisem.


    Solche Bebbauungspläne gingen mit gutem Willen auch schon heute, jetzt kommen aber meine zwei großen ABER:
    1. Angebot und Nachfrage: Natürlich trifft man hier im Forum viele TH-Liebhaber und bekommt den subjektiven ERindruck es wären ganz viele, wir sind - gemessen am Gesamt-Bauinteresse - aber nach wie vor sehr wenige.
    2. Das nachhaltigste und ökologisch sinnvollste Wohnen ist in einer Zwei-Zimmer-Wohnung im Hochhaus: geringer Rohstoff-, Energie- und Flächenverbrauch.


    Diese zwei ABER führen dazu, dass Du im dicht besiedelten Bayern keine Befürworter amtlicherseits für Deine Ideen finden wirst. Anders sieht das sicher in Mecklenburg-Vorpommern, Ostfriesland oder Ost-Brandenburg aus.


    Wenn Du im hier ein Grundstück finden willst, musst Du das Glück von @Luna haben und solltest ihren Weg beschreiten. Glück hat bekanntlich nur der "tüchtige" (wenn überhaupt) ;)


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    danke für Deinen sehr informativen Beitrag!
    Durch all meine Bemühungen einen Stellplatz zu finden oder noch besser, das Stadtplanungsamt für dieses Thema zu sensibilisieren habe ich viele Informationen gesammelt. Der vorgegebene Weg ist echt mühsam wie Du schon schreibst, der ist mir auch bekannt.
    Mit meinem Vorgehen möchte ich erreichen, dass von der politischer Seite - also von der Bundesregierung ein schnelleres Verfahren, eine Veränderung hin zu mehr Mobilität statt findet. Die bisher ausgetretenen Wege führten uns dahin wo wir eben stehen. Und so wird es nicht weiter gehen, das wissen wir alle. Ein Umdenken muss es im Kleinen geben, man muss wenn man so will, die Menschen da abholen wo sie stehen... auch die Politiker sind nur Menschen!


    Gut zugegeben, es klingt etwas utopisch wie ich das angehe. Aber die Hummel kann eigentlich auch nicht fliegen..sie weiß es nur nicht:-)


    Nun, ich bin in Sachen Nachfrage anderer Meinung als Du. Es gibt den Bedarf an kleinen Grundstücken für diese Bauweisen, doch genau dieser beschwerliche Weg und oft auch das politische Desintersse läßt vieles im Keim ersticken.


    Nix für unguat!


    Gruß
    Valerie

  • WIDERSPRUCH:


    1. Die Hummel kann fliegen und sie weis das. Dieser wissenschaftliche Unfug hält sich leider nachhaltig. Sie kann nicht fliegen, wenn man sie betrachtet, wie eine Segelflugzeug, aber dann könnte der Hubschrauber mit seinen Mini-Tragflächen ja auch nicht fliegen.


    2. Bauplanungsrecht ist Sache der Gemeinden, da bist Du bei der Bundesregierung an der falschen Adresse


    3. Es kann - UND ES MUSS - so weitergehen. Man stelle sich nur mal vor, alle Menschen in München hätten eine eigenes (kleines) Grundstück, München würde gefühlt sicher 4-fache Größe erreichen - grauenhaft - schaue Dir mal Los Angeles im Lufbild an, du fährts mit dem Auto 100 km um im "Grünen" zu sein.


    4. Das Interesse der Politik ist es, schnell viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen - schwer genug. Tiny Houses führen bei diesem Ziel NICHT zum Erfolg.


    Ein für Normalverdiener bezahlbares Baugrundstück zu finden ist grundsätzlich schwierig, egal ob Tiny oder nicht. Ein Grundstück zum mieten zu finden ist fast (siehe Luna) unmöglich.
    In Ingolstadt kostet der m² Baugrund zwischen 1000 und 2000€. Ein Kleinstgrundstück würde also minimal 250.000 € kosten. Darauf dann noch ein Tiny House mit allen Nebenkosten, dann bist Du bei 400.000€. Solche Grundstücke sind bezahlbar, wenn darauf ein haus mit Tiefgarage und min. 10 Eigentumswohhnungen entsteht. Das kann ein neues Bauplanungsrecht nicht ändern, im Gegenteil: je kleiner die Grundstücke werden, um so teurer werden sie - bezogen auf den m².


    Ich gönne Dir Deine "Utopie", sie wird allerdings wie oben erwähnt ins Leere laufen.


    Mein Tipp: Gehe/Fahre mit offenen Augen durch die Lande. Es gibt sie, die kleinen, unbebauten, vermeintlich unnutzbaren Nischengrundstücke. Es gibt auch Baugrundstücke, die erst in 10 Jahren bebaut werden sollen (wenn die Tochter heiratet) - man muss geduldig sein - das gilt beim Bauen aber grundsätzlich.
    Gruß
    Stefan


    PS.: Bitte keine Vollzitate, sie machen einen Thread unlesbar und sind Unsinn, wenn der zitierte Text unmittelbar darüber steht.

  • Hallo Valerie,
    leider muss ich auch in die "Kerbe schlagen" und Stefan voll zustimmen.
    Wir wollen alle TINY! Ja, aber wir wollen das auch realistisch sehen. An anderer Stelle hatte es schon Studien gegeben, wie ökologisch sinnvoll und energiesparend ein Tiny-Haus ist. Klingt für den Laien immer ganz interessant. Aber wenn der Fachmann mal draufschaut, wird klar, dass Vieles eher von einem Wunschdenken getrieben ist. Ich finde auch, dass man den gesamten Wohnungsmarkt betrachten muss. Wie lebt die Masse der Bevölkerung. Wie sind die m2-Wohnfläche verteilt? Als Hausbesitzer gehört man ja wohl eher zu dem Teil der Bevölkerung mit Luxusproblemen (auch als Tiny-House-Besitzer). Ein zum Passivhaus sanierter Plattenbau - das wäre ökologisch und energetisch sinnvoll. Aber da wiederhole ich nur das was Stefan bereits schrieb. Die Möglichkeiten sehe ich auch vorrangig im Bereich der Verdichtung. Mit Tinyhäusern kann ich Nieschen besetzen. Baulücken an unatraktiven Stellen, vielleicht auch nur zeitlich befristet. Das gibt es natürlich alles schon - auch mit gesetzlichen Regelungen. Die Option, mobil zu sein und trotzdem mit Gleichgesinnten in einem Dorf zusammen zu leben ... ja das ist nicht so neu aber auf jeden Fall sollte es m e h r solche Gemeinschaftsprojekte geben - als Gegenentwurf zu den üblichen Einfamilienhaussiedlungen - da stimme ich dir zu!


    Gruß sigi

  • Hallo,


    Kennt ihr die Internetseite LIVEE? Der Inhaber dieser Seite hat ein informatives Video für alle gemacht, die auf der Suche nach einem Tiny-Grundstücke sind. Dieses habe ich mir angeschaut. Sie bieten auch einen Online-Kurs an, indem Sie genau erklären, was bei Grundstücken zu beachten ist und wie man ein passendes Grundstück findet. Habt ihr Erfahrungen mit so einem Online-Coaching?
    Ich würde mich über Rückmeldungen sehr freuen
    Liebe Grüße Tiny-Tatjana

  • Prinzipiell stehen tiny houses nicht im Gegensatz zu einem Bebauungsplan oder zu aktuellem Baurecht. Dort werden in der Regel Höchstmaße der Grundstücksnutzung, also Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl (heißt welchen Anteil des Grundstücks darf ich mit wie viel Geschossen überbauen und versiegeln), Anzahl der Geschosse, Gebäude- oder Firsthöhen und Gestaltungsmerkmale wie Dachform oder Fassaden, vielleicht auch Farben vorgegeben. Wenn man sich an die Vorgaben des Bebauungsplans hält, ist das Bauvorhaben zu genehmigen, ob tiny oder nicht. Räder spielen keine Rolle. Normalerweise regelt sich der Sinn eines tiny house auf einem Grundstück über die Grundstücksgröße und den Baulandpreis.


    tiny houses eignen sich nach meinem Dafürhalten nicht so sehr für Neubaugebiete. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass ein 500-600m2 Grundstück mit 3 bis 4 tiny-houses bebaut werden könnte. Das wäre sicher eine höhere Verdichtung als die Bebauung mit einem Einfamilienhaus. Allerdings geht das auch nur auf dem Lande. Im Einzugsbereich größerer Städte kann sich kein normaler Mensch mehr ein Einfamilienhaus leisten und es ist auch nicht sinnvoll. Größere Ansiedlungen von tiny houses wären mir aus persönlichen Gründen ein bisschen suspekt und auch schwierig zu organisieren.


    Nischengrundstücke, die wegen ihrer geringen Größe für ein "normales" Haus ungeeignet sind, und vernünftig erschlossen werden können, sind nicht leicht zu finden, wie ich zuletzt selbst erfahren habe, aber es ist mögich, wie ich ebenfalls erfahren habe. Ich habe zuletzt auch erlebt, dass ein Bürgermeister beim Verkauf gemeindeeigenen Baulandes gegenüber tiny houses sehr aufgeschlossen war.


    Ein bisschen kompliziert wird es, wenn man ein Nischengrundstück gefunden hat und dort bauen möchte, wo es keinen Bebauungsplan gibt. Dann liegt §34 Baugesetzbuch zugrunde: "Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. ..." Die Erschließung ist recht leicht zu eruieren, die Art der Nutzung ist ebenfalls eindeutig. Weniger leicht ist es, herauszufinden, wie die zuständige Stadt, Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde die Bauweise und das Maß der baulichen Nutzung eines tiny houses beurteilt. Da hilft nur Fragen.


    Liebe Grüße
    Gerd

  • Hallo,
    eine zu bauende Mindestgröße im Bebauungsplan habe ich noch nicht gesehen, wie soll das aussehen?
    Ich kenne nur Maximalwerte für GRZ, Dachneigung etc. und Baulinien/Baufenster.
    Evtl eine allgemeine Satzung gegen Flächenverschwendung oder Vorschreiben einer Mindestzahl von Wohneinheiten ?
    Komunen suchen ja verzweifelt eine Handhabe gegen ungenutztes (und künftig auch zu gering genutztes) Bauland.


    Ich fürchte also jede Änderungen in kommenden neuen Gesetzen gehen in die Gegenrichung, Verbot der Zersiedelung, Verbot von Einfamilienhäusern, Tinys etc.


    Zugunsten der Tiny-Houses bleiben eigentlich nur die Argumente der temporären Nutzung von sonst nicht genutzten Flächen
    und die Möglichkeit die kleinen Gebäude auch auf anderen Grundstücken weiterzunutzen.
    Hier ist der Fingerprint dann hoffentlich besser als bei konventionellen Wohnungswechseln, welche bei Wohneigentum bei jedem Besitzerwechsel zu massiven "Renovierungen" führen, Bad und Küche komplett raus neue Böden usw., also eine Art Entkernung bei jedem Nutzer/Nutzungswechsel.


    Ich denke das Baurecht würde auch heute schon einiges erlauben, aber die genemigenden Gremien stellen sich gerne quer.
    Gab hier in Bayern gerade erst ein Gerichtsurteil, daß die verweigerte Genemigung für ein Tinyhouse doch erteilt werden muß.


    Also mehr missionieren mit den Vorteilen von Tinys, wie temporäre Nutzung von Baubrachen und der Flexibilität durch Umsetzung von Tinys auf andere Grundstücke.


    Viele Grüße
    Georg

  • Hallo Georg,


    ich habe schon B-Pläne mit einer max. und min. GRZ gesehen, das waren jedoch meist vorhabenbezogene B-Pläne.


    Das Baurecht hat nichts gegen Tiny Houses, so lange sie sich an die bauordnungsrechtlichen Vorgaben halten. Kleine Wohnhäuser hat es schon immer gegeben und noch vor 50 Jahren war ein 50-60 m² Wohnhaus etwas ganz normales. Der "Gigantismus" im Wohnbau hat erst Mitte der 80er Jahre eingesetzt, als Wohnhäuser immer größer wurden. Heute erinnert sich kaum noch jemand daran, das ein kleines Wohnhaus mal etwas völlig normales war und keine "Erfindung" der Neuzeit ist.


    Das Einzige was sich in den letzten 10-15 Jahren grundlegend verändert hat, ist die Tatsache das ein kleines Wohnhaus mittlerweile nicht mehr fest gemauert mit dem Erdboden verbunden ist, sondern das es sich jederzeit (auf eigenen Rädern oder mit dem LKW) transportieren lässt.


    Gruß
    Dietmar

  • Hallo,


    Ich habe von einer Geschichte gehört, da hat die Gemeinde (Landkreis Günzburg) gerne einen Platz für ein Tiny-House zur Verfügung gestellt, weil sie das Grundstück samt Haus der Bewohnerin unbedingt kaufen wollten. Dafür bekam sie an einer anderen Stelle des Ortes problemlos ein Grundstück, dass die Gemeinde so gestaltet hat, dass die Frau ein Tiny-Haus drauf stellen konnte. Mir scheint, dass das Projekt Tiny-Haus mit der Entscheidungsgewalt der Gemeinden steht oder fällt. Also absoluter Willkür unterliegt.


    Liebe Grüße Tatjana

  • Hallo Tatjana!


    Zum einen "ich habe von einer Geschichte gehört" sollte nicht Grundlage für Meinungsbildung sein.


    Zweitens: wir leben Gott sei Dank in einem Rechtsstaat - willkürliche Entscheidungen sind hier nicht Grundlage der Politik - womit ich nicht ausschließen möchte, dass auch mir das eine oder andere mal willkürlich vorkommt.


    Drittens: Gemeinden können Bauvorhaben weder genehmigen noch untersagen, das liegt in der Verantwortung der unteren Bauaufsichtsbehörde und die ist in der Regel (wie ander "Untere Behörden" auch) beim Kreis (kreisfreie Stadt) angesiedelt


    ABER: Ein Bauwerk, das sich an die Vorgaben der einschlägigen Rechtsgrundlagen hält IST ZU GENEHMIGEN. Diesen positiven Bescheid kann man sogar einklagen und ist damit vor Willkür geschützt.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    Zunächst Danke für deine Erklärung. Da hier oft von "Tiny-Geschichten" die Rede ist, dachte ich, dass diese Formulierung angebracht wäre. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen, wollte ich hier keinen expliziten Ort nennen. Ich kenn diesen Ort, weiss wo das Haus steht etc. Ich werde auch noch mit besagter Dame über alle Einzelheiten sprechen, etc. Falls dies jemand interessiert, kann er sich gerne melden.


    Liebe Grüße Tatjana

  • So, nun möchte ich mich auch mal zu Wort melden. Ich möchte gleich mal vorweg schicken, dass ich mich nicht mit der Politik bezüglich der Tinys beschäftigt habe und nicht weiß was wo festgelegt wird.
    Als ich damsls mit meinem Anliegen in die Gemeinde ging standen alle Beteiligten meinem Vorhaben positiv gegenüber. Es gab einen Bebeauungsplan für mein gepachtetes Grundstück, nur mein damals bevorzugter Grundriss war nicht mit dem Plan kompatibel. Der Herr vom Bauamt erklärte mir, dass in dem Bereich, in dem diese B-Plan gilt noch viele unbebaute Grundstücke liegen. Wenn er mein Bauvorhaben zugelassen hätte könnten nun alle nach mir so richtig hässliche Klötze fast ohne Dachneigung und mit einem Hochpaterre hier herstellen. Ich kann die Entscheidung das nicht zuzulassen mehr als nur verstehen, denn auch ich möchte neben so einem Klotz mein Tiny nicht stehen haben.
    Als ich meinen Grundriss schlicht und ergreifend der Bauvorschrift angepasst hatte war mein Bauvorhaben innehalb von wenigen Wochen durch, da ich so im Zuge eines Freistellungsverfshren einreichen konnte. Selbst wenn die Gemeinde das Vorhaben hätte verhindern wollen, sie hätten keine Chance gehabt.
    Ich denke die Varianten der Stellplätze sind Groß. Das können Flachdächer anderer Gebäude, Gemeindegrundstücke die zu klein sind, unbebaute Grundstücke, große Hintergärten sein usw. sein. Diese ganzen Varianten in einem rechtichen Bereich zusammen zu fassen wird sehr schwer sein. Mir persönlich schwebt da eher vor bewegliche von unbeweglichen (I)Mobilien zu trennen.
    Doch muss man hier auch weiter denken: Dann könnten findige Bauherren eine Immobilie als Mobilie tarnen und doch wieder unsere Dörfer verschandeln. Oder viele Häuser haben im Hintergarten ein Tiny samt Auto stehen...... ich denke da an die vielen versiegelten Zufahrten und an Rechtsstreitigkeiten, da dies ja nicht im Grundbuch geregelt ist. Ich möchte sagen, dass das ein sehr komplexes Thema ist mit dem man sich erstmal sehr ganzheitlich beschäftigen muss und nicht nur mit dem Blickwinkel, eines Tinyhousebesitzers.
    Natürlich wûnsche ich mir das ich leichter ein Anschlussgrundstück finde aber nicht auf Kosten unserer hüpschen Dörfer, kleiner Grûnflächen in den Städten oder der Natur im Großen und Ganzen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Luna ()

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