Darf mein unbenutztes TH auf meinem Grundstück stehen?

  • Hallo Tiny-Menschen,


    wir planen ein Tiny House und wollen den Innenausbau selbst machen.
    Da wir beide berufstätig sind, kommen wir nur an den Wochenenden zum Bau.
    Sprich, das TH wird eine Weile mit fertiger Hülle, aber im Bau befindlichen Innenleben, neben unserem Haus bei uns auf dem Grundstück stehen.


    Muss das TH in der Zeit 3m Abstand zu Grundstücksgrenzen haben?
    Muss es mit x Meter breiten Wegen zugänglich sein usw.?


    Liebe Grüße
    André

  • Hallo Andre,
    Bei so speziellen rechtlichen Fragen kann ich dir leider nicht helfen. Aber Sigi, Stefan oder Dietmar kommen bestimmt gleich ums Eck und geben dir Auskunft ;)
    Viel Erfolg in der Bauphase.
    LG Sabine

  • ... ich komm ums Eck:
    Nein, solange du es nicht nutzt und nicht dauerhaft abstellst, droht dir keine "Gefahr"!
    Also kein Abstand zur Grundstücksgrenze, keine Rettungswegbreiten oder Sonstiges sind zu beachten.


    Gruß sigi

  • Hallo Andre,


    ich vermute einmal es handelt sich um ein THoW, sonst ergäbe die Frage keinen Sinn. ;)


    Grundsätzlich hat sigi schon recht, es gibt jedoch ein "aber"... wenns z.B. dem Nachbarn nicht gefällt und er sich beschwert, dann kann die Bauaufsicht sagen, von dem ungenutzen THoW geht eine "gebäudeähnliche Wirkung" aus. Und dann musst du die Abstandsflächen (3m) auch in diesem Fall einhalten.


    Gruß
    Dietmar

  • Das Abstellen von beladenen Boots-Anhängern über längere Zeit im Wohngebiet wurde zumindest in BW per Gerichts-Urteil wegen fehlender Baugenehmigung untersagt. Konkret wurde das Überwintern eines Bootes auf Anhänger untersagt, also eine nur vorübergehende Aufstellung, aber auch für langfristig abgestellte, unbewohnte Wohnwagen (nur 6 Wochen m Urlaub) gilt ähnliches.
    In Gebieten mit gemischter Nutzung sieht es vermutlich anders aus.
    Jedoch, wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
    Wenn es doch "Ärger" gibt, dann kann man ja recht schnell wegfahren, zunächst auf dem genemigten Platz oder 14 Tage auf der Straße abstellen und eine zulässige Fläche in der Nähe suchen.
    (Voraussetzung natürlich ein zugelassener Anhänger)


    Vele Grüße
    Georg


    Parken ist auf geeigneten Stellflächen natürlich zulässig, längeres Abstellen jedoch nicht.
    Allerdings "parken mitten in der Wiese" kann auch Ärger einbringen wegen Umweltgefährdung, der Anhänger könnte auf der Straße mit Substanzen wie Öl, Beremsflüssigkeit o.ä. verunreinigt werden und das gelangt dann beim nächsten Regen in die Wiese.


    Für den Threadersteller gäb es also auch den Trick späterstens alle 14 Tage eine kleine Probefahrt zu machen (Beweisfoto dabei nicht vergessen!) und dann wieder auf einer geeigneten privaten Abstellfläche abzustellen (nicht einfach in der Wiese).
    Aber nicht einfach nur am Abstellplatz ein wenig vor oder zurück schieben, misgünstige Nachbarn können natürlich auch Filmen oder Fotografieren.


    Gruß
    Georg

    2 Mal editiert, zuletzt von OAL-Tiny ()

  • Reden wir jetzt über abstellen auf der Strasse bzw. auf einem Parkplatz oder über das Parken auf dem eigenen Grundstück ?


    Mein WW steht seit Jahren rund 46 Wochen im Jahr auf meinem Grundstück - mit welcher Begründung will man mir das verbieten ?
    Das macht doch jeder so...

  • Es gibt in den meisten Landesbauordnungen die Obergrenze von 3,0m für Nebengebäude und ähnliche bauliche Anlagen (ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten). Diese dürfen ohne eigene Abstandsflächen prinzipiell auch direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, selbstverständlich unter bestimmten Bedingungen, wegen nachbarlicher Belange. Mit Stellplätzen, Carports und Garagen verhält es sich ähnlich. Das Abstellen von privaten Fahrzeugen, incl. Wohnwagen (unter 3,0m Gesamthöhe) hat der Nachbar zu dulden. Wird ein Wohnwagen/Tiny-House aber im Außenbereich nicht nur vorübergehend abgestellt, ist für den Stellplatz eine Baugenehmigung notwendig, zumindest für die Errichtung eines neuen Stellplatzes. Aber ich würde das nicht hochkochen lassen. Wer stört sich schon an einem abgestellten Tiny-House oder Wohnwagen?


    Gruß sigi

  • Ich kapiere den Unterschied nicht....


    Mein Auto ist angemeldet und steht auf meinem Grundstück auf einem normalen Stellplatz - nix Wiese oder so...
    Mein Wohnwagen ist angemeldet und steht auf meinem Grundstück auf einem normalen Stellplatz - nix Wiese oder so...


    Wie oft ich meine Fahrzeuge bewege ist doch meine Sache - egal ob Hänger oder PKW...
    Mich zwingt ja auch keiner meinen Vito alle 5 Tage zu bewegen - der steht im Winter normalerweise (wenn nicht gerade Corona zu Besuch ist...) auch 3 Monate am Stück rum...


    Wir reden hier ja nicht von einer Fahrzeugsammlung oder einem halben Campingplatz...

  • Im Innenbereich ist doch alles in Ordnung. Mein Hinweis bezog sich auf das Abstellen im Außenbereich.
    Das macht eben baurechtlich einen Unterschied. Oder was meintest du?


    Gruß sigi

  • Das war ja meine Frage wegen dem hier :


    Das Abstellen von beladenen Boots-Anhängern über längere Zeit im Wohngebiet wurde zumindest in BW per Gerichts-Urteil wegen fehlender Baugenehmigung untersagt. Konkret wurde das Überwintern eines Bootes auf Anhänger untersagt, also eine nur vorübergehende Aufstellung, aber auch für langfristig abgestellte, unbewohnte Wohnwagen (nur 6 Wochen m Urlaub) gilt ähnliches.



    Ob sich dies auf das eigene Grundstück bezieht oder auf das Abstellen an der Strasse vor der Haustür


    Weil ich wüsste nicht auf welcher rechtlichen Basis mir verboten werden könnte auf einem Stellplatz auf meinem eigenen Grundstück meinen Wohnwagen hinzustellen...


    Klar könnte sich ein Nachbar am Anblick des Wohnwagens stören - wäre aber lächerlich , was kommt dann als nächstes ?
    Nachbar Meier stört sich am grellen Pink vom Opel Corsa von Nachbar Müller's Tochter weil diese Farbe nicht in die Umgebung passt ?


    Sorgen würde mir so eine "Wohnwagen-Beschwerde" eh nicht machen - das Ordnungsamt würde nix machen...

  • Alles klar JoWe,
    jetzt weiß ich, was du meinst. Wahrscheinlich müsste man wissen, wie groß das abgestellte Boot in diesem Fall war.
    Wenn sich alles in normalen Grenzen hält, auf dem eigenen Grundstück, nicht im Außenbereich, ist aus baurechtlicher Sicht das Abstellen von Wohnwagen und Anhängern mit Boot kein Problem. Es gibt allerdings auch schwierige Nachbarn, die sich an allem stören.
    ... wer weiß, was da der Anlass war, wegen so einer Sache vor Gericht zu ziehen.


    Gruß sigi

  • Rechtliche Grundlage: LandebauordnungBW, dem gewählten Stellplatz fehlte die baurechtliche Genehmigung zum Abstellen von Booten, auch wenn als zum Gebäude gehöriger Kfz-Abstelplatz genehmigt war, darf dort kein Anhänger mit Boot stehen (oder auch wohl ein Wohnwagen).
    Ein Wohnmobil wäre wohl zulässig.


    Aber es brauchte das natürlich einen Nachbarn, welche die Behörden zum Einschreiten aufforderte.
    Der Prozeßgegner war jedoch kein Nachbar sondern die zuständige Baubehörde.


    Das spezielle an dem Urteil ist die Aussage, daß im Wohngebiet auf dem baurechtlich ausgewiesen Stellplatz nur Kfz abgestellt werden dürfen, keine Boote.


    Aber mal googlen, für unbewohnte Wohnwagen gilt im Prinzip das gleiche, sie sind kein KfZ, dürfen also eigentlich auf privaten KFZ-Stellplätzen nicht stehen. (sieht man trotzdem häufig und es wird oft toleriert).


    Für ein privates Grundstück im Wohngebiet gilt, man darf es nicht als Lagerplatz verwenden sondern nur für genehmigte Gebäude und für Gärten gemäß den Vorgaben im Bebauungsplan.
    Um auf einem Grundstück etwas zulagern muß das Grundstück im Gewerbegebiet (o.ä.) liegen.
    Der gewerbliche Tinyhousebauer befindet sich üblicherweise auf einer Gewerbefläche, er darf Tinys auch bis zum Verkauf /Abholung auf seinem Grundstück lagern.


    Ich bin gerade an einem Grundstück dran, welches teilweise dörfliches Mischgebiet ist, dort könnte ich wohl legal ein Tiny bauen und lagern
    (Handwerk ist zulässig), wohl auch ohne 3m Grenzabstand, aber bewohnen darf ich das Tiny nur, wenn es eine Baugenehmigung hat.


    Gruß
    Georg

    Einmal editiert, zuletzt von OAL-Tiny ()

  • Bebauungspläne können sehr ungerecht sein. Aber ja, ein KfZ-Stellplatz für Boote ist wohl in keinem B-Plan vorgesehen. Aber das ist doch alles nicht gewerblich. Mein Hobby darf ich ja in jedem Fall haben, solange es niemanden stört. Wird da nicht zu viel reguliert? Unter dem Aspekt sehe ich auch den Bau des eigenen TH auf dem eigenen Grundstück. Solange es nur gebaut oder abgestellt, aber nicht genutzt wird ... aber ja - wenns dem Nachbar nicht gefällt, kann der erst einmal klagen - arme Nachbarn!


    Gruß sigi

  • Danke für die vielen Antworten.


    Wo kann ich sehen, ob mein Grundstück in einem "Mischgebiet" oder "Wohngebiet" liegt?

  • Mein Tipp wäre: Mit den Nachbarn sprechen. Die Bauaufsichtsbehörde fährt keine Patrouillen. Die Baupolizei sind immer die Nachbarn und ich wette, dass der Streit mit dem Boot ebenfalls ein Nachbarschaftsstreit ist.


    Ich würde die Nachbarn auch nicht fragen "darf ich...?" Ich würde beiläufig erzählen, was ich mache, was ich vorhabe und fragen ob der Lärm vom Arbeiten sehr stört -und ich würde mich an Ruhezeiten halten. Im besten Fall kommt der Nachbar neugierig gucken und man trinkt ein Bierchen zusammen.


    Wenn Gerichte Nachbarschaft regeln müssen, wird es für alle Beteiligten unerträglich.

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