Tiny mit Ziegeldach?

  • HalloTinyHouse-Fans,
    ich schaue mir zur Zeit diverse Anbieter an wegen meines Vorhabens.
    Viele bieten schon gar keine Satteldächer an, und bei der Dachhaut gibts Alternativen wie Bitumen , Folien oder Verblechung ganz selten auch mal Gründach.
    Aber Ziegel habe ich bei der Beschreibung der möglichen Dachoptionen nicht nicht gefunden!
    Allerdings zeigen die Bilder häufg auch ziegelähnliche Dächer auch THoWs. Bei THoWs gehen Ziegel natürlich nicht wegen der Verkehrssicherheit.
    Aber für größere genehmigungspflichtige TinyHouses ist Ziegel eigentlich erforderlich.
    In Bayern auf dem Lande schreibt eigentlich jeder Bebauungsplan für Wohngebäude Ton-Ziegel (od Betonstein) vor.
    Selbst bei Tinyhouse/Wochendgebieten habe ich die Ziegelpflicht schon gesehen z.B.Ziegeleindeckung für Feste Gebäude und Modulgebäude, Höhe max 4,xx oder für STVO- zugelassene MobileGebäude auch flache Dächer mit Blech gedeckt, max Höhe dann aber nur 3,20.
    Weshalb erwähnen es die Anbieter nicht, wenn ihre Bauten auch Ziegeldächer abkönnen?
    Klar die Leichtbauer können statisch kein Ziegeldach, den ein 40qm Tiny hat mit Überständen vielleicht 60qm Dachfläche und das wiegt inTon Ziegel mind. 2,4 to.(Betonsteine sind noch schwerer)
    Aber es gibt ja auch Module, welche man stapeln kann, die verkraften also auch mehrere Tonnen on top.
    Ich habe bisher einen einzigen Anbieter gesehen der auch Ziegeldach anbot, aber der liefert nicht nach Süddeutschland, da das Ziegeldach ja erst vor Ort errichtet werden kann.


    Vergessen die Anbieter es lediglich zegeldachfähigkeit zu erwähnen, oder gibt es derartige Tnys nicht von der Stange".
    Die Ziegelvoschrift gebt es nicht nur in Bayern, ich habe habe derartiges auch schon weit im Norden gefunden.
    Verwenden alle einfach nur Fake-Ziegel-Imitatbleche, oder sind Tinys mit Ziegeldach doch verbreitet?
    Oder gibt es Urteile, welche die Vorschrift von Tonziegeln für unwirksam erklären, und man stattdessen auch Ziegel-Imitatplatten verwenden darf?


    Viele Grüße
    Georg

  • Da muß ich mal widersprechen. Hier in unserer Region schreibt kein Bebauungsplan ausschließlich Dachziegel vor. Es geht auch Blech oder Gründach. Vielleicht sind wir in der Randzone der Oberpfalz, trotz ländlicher Lage, die Ausnahme.
    Hast du denn bereits ein Grundstück?

  • Ich habe meine Tiny mit Ziegeldach gebaut.
    Es ist ein selber geplantes Haus ohne Räder, gebaut von einem hiesigen Zimmerer. Die Ziegel sind fixiert, dass sie mir auf der Autobahn nicht davon fliegen. Der Bebauungsplan schrieb Ziegel auf dem Dach vor und obwohl ich mich strengstens an diesen halten mussten, hätten sie auf das Ziegeldach verzichtet.
    Ich würde allerdings kein anderes Dach wollen. Wenn Du noch Fragen hast, schreib mir eine PN, dann können wir telefonieren.

  • Der Transport von ziegelgedeckten Häusern wird das Problem sein. Hinzu kommt der Fakt, dass die meisten Tiny-Hausanbieter, welche auch Satteldächer anbieten, keine Dachdecker mit im Team haben. Dann wird eben lieber Profilblech verbaut, das ist einfacher in der Montage und hat weniger Gewicht. Für einen Fachmann wäre es aber auch kein Problem, die Ziegeldächer straßentauglich zu errichten, denn Stürme halten die Dächer auch aus. Die Frage ist, was sagt der TÜV dazu. Wahrscheinlich würde der eine zusätzliche Sicherung fordern (Netz o.ä,). Aber ansonsten ginge das schon.


    Gruß sigi

  • @Sabine L.
    Hier im Voralpenland wird schon seit langen Dachform und Dachmaterial vorgeschrieben,
    der große Feind aller Bauämter und Bauauschüsse in ländlichen Gebieten heißt Bungalow (mit Flachdach oder Walmdach) und der Zugereiste von der Waterkant will dann vieleich noch mit Reet decken. Das ich Satteldach mit Ziegel bauen muß ist sicher, Dachneigung ist noch nicht geklärt, es könnten 30 Grad möglich sein, aber es könnten auch ca. 40 Grad verlangt werden.


    Ich habe ein Grundstück in Aussicht und muß nun eben klären ob/wie ich dort ein Tiny bauen darf.
    D.h.ich muß eine Voranfrage stellen, mit den vielen Ausnahmen/Befreiungen, welche ich wohl benötige.


    Dazu brauche ich natürlich auch Infos, wie ich das gewünschte Tiny technisch realisieren kann.


    Nicht so einfach, denn Diagonal durch das Grundstück in spe verläuft die Grenze zwischen MD und WA (Mischgebiet Dorf zu allgemeines Wohngebiet)
    Und in beiden Gebieten gelten teilweise unterschiedliche Regeln z.B. Grundflächen Zahl 0,4 fürs Dorf, 0,2 fürs Wohngebiet, im Wohngebiet nur eine Wohneinheit aber mit 2 Stellplätzen, andere Firstrichtung, Dachneigung 30 (WA) oder 40 Grad(MD) u.s.w..
    Übereinstimmed ist zumindest Satteldach und eben die Ziegel-Deckung.


    Wird ein Bebauungsplan irgendwann ungültig, wenn er über 50 Jahre alt ist, und jeder Neubau mindesten ein halbes bis ganzes Dutzend Befreiungen von den Planvorgaben aufweist/benötigt?
    Und auch Vorgaben enthält welche heute Energietechnisch absolut nicht up-to-date sind.
    Beispiel Kniestock max 50cm (gemessen Außen ab OK Decke bis OK Dachhaut, wenn man einen 18cm Balken auf die Decke auflegt und 12cm Ziegeldicke rechnet, dann bleiben noch 20cm diagonal für die DachDämmung also Dämmungstärke je nach Dachneigung nur 15 cm.
    Firstrichtung N-S schlecht geeignet für Solaranlagen. usw..
    Aber die Gemeinde wird den vorhanden Plan wohl nicht überarbeiten, dieses Grundstück ist ja die letzte Lücke im Gebiet dieses Bebauungsplans.

    Einmal editiert, zuletzt von OAL-Tiny ()

  • @sigi
    Manche Anbieter mit Satteldach beschreiben, daß das Satteldach aus Höhengründen (4m) nur in Teilen geliefert wird für Vorortmontage.
    Andenfalls würde das Statteldach ein oder mehrere zusätzliche Transporte erfordern, den "Bausatz" kann man dagegen auf oder im Tiny transportieren (Der Firstbalken kann ja beim Fenster hinausstehen, wenn es bei der Höhe zu eng wird).
    Also ein gedecktes Ziegeldack wird wohl ehr selten über weite Strecken transportiert.


    Gruß
    Georg

  • Bebauungspläne werden nicht ungültig! Sie könnten aufgehoben werden - passiert so gut wie nie.


    Es gibt in der BayBO allerdings die möglichkeit eine Befreiung von einzelnen Auflagen zu beantragen. Bereits genehmigte Befreiungen bei den Nachbarn und bauliche Notwendigkeit sind da gute Argumentationshilfen.


    Gruß
    Stefan

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