Tinys Umsetzten / Weiterverwenden in der Praxis wohl kaum möglich

  • Ok,
    wenn wir hier schon das Satzungs- (Un)-Wesen beschreiben, dann ergänze ich mal was da ( in meinem Fall) so geregelt wird.


    Stellplatzsatzung: (bei mir von 1995)
    Einzel-, Doppel-und Reihenhäuser 2 Stellplätze pro WE (auch Einiegerwohnung zählt voll)
    Mehrfamilienhäuser 1,75 Stellplätze pro WE (davon 1/3 oberirdisch)
    Platz für Fahrräder Motorroller
    Gemeinsame Zufahrt für alle Stellplätze Maximalbreite 6 m
    Befreiung Ablöse Stellplatz 10.000 DM (!)


    Gestaltungssatzung Ortsbild (bei mir von 2008):
    Regelt Zaunhöhe max 1,20 Holz oder Metall, Sockel max 20cm
    Lebende Einzäunung (Hecke) nur heimische Gewächse.


    Bei mir noch nicht, aber hierzu gehören ggf. wohl auch die Verbote von Steinvorgärten dazu.


    Gestaltungssatzung Ort (bei mir von 1995) (Komune besteht aus mehreren Orten)
    Dächer von Garagen und überdachten Stellplätzen nur Satteldach oder Pultdach, kein Flachdach, Walmdach, Sheddach
    Dachneigung Hauptgebäude darf nicht überschritten werden.
    Nur kleinschuppige Dacheindeckung zulässig.
    Garagen und überdachte Stellplätze müssen 5m Abstand vom öffentlichen Verkehrsraum einhalten.


    AbstandsflächenSatzung (bei mir von 2021)
    Widerruf der Erleicherungen der neuen Bayrischen Bauordnung


    Dazu kommen dann die Regelungen im Bebauungsplan selbst.


    Baufenster
    Geschoßgkeit
    Grundflächen- Geschoßflächenzahl
    Mindest-Grundstücksgrößen
    Dachform Dachneigung max. Firsthöhe, Firstrichtung
    Dacheindeckung Hauptgebäude (z.b. nur Ziegel)
    max. Höhe Gebäude-Boden über Geländeniveau
    keine Einfriedung von Stellplätzen und Garagenzufahrten (gilt wohl auch für Carports!)
    usw.


    Dann noch spezielle Regeln für Kamine (Brandstättenverordnung od. Gesetz ??)
    Zumindest in Bayern benötigt man 15 m Abstand zu den umliegenden Gebäuden,
    oder der Kamin ist 1 m höher als das höchste Fenster der Umgebung.
    (Die exakte Regelung habe ich nicht herausgesucht, denn an meinem "Hoffentlich- Stellplatz" habe ich keine Chance auf Kamin)



    Gilt alles auch für Tinys, wenn man sie auf "Bauland" aufstellen will. (Campingplätze gelten andere Regeln, jeder Campingplatz gesondert).


    Be den vielen einzuhaltenden ortsspezifischen Regeln, ist ein Ortswechsel für Tinys sehr schwierg bis unmöglich.
    Dazu kommen ja dann noch die regelmäßigen Verschärfungen der Energiegesetze (EneV, GEG).



    Gruß
    Georg

    6 Mal editiert, zuletzt von OAL-Tiny ()

  • Wenn du mal durch die Ortschaften fährst, merkst du, dass die Verpflichtung Stellplätze für Neubauten zu schaffen mehr als sinnvoll ist, weil der öffentliche Verkehrsraum durch stehende Fahrzeuge völlig überfüllt ist. Mittlerweile schon in kleinen Dörfern.


    Ob es sinnvoll ist, den Individualverkehr in erster Linie mit PKW zu bewältigen, ist eine andere Frage. Aber eine Baugenehmigung ist nicht an die Nutzer/Bewohner, die vielleicht gar kein Auto möchten oder bestitzen, gebunden, sondern an das Gebäude. Wenn es verkauft oder vermietet wird, kann man niemandem verbieten, ein Auto zu besitzen und es würde wieder öffentlicher Raum für private Zwecke (Abstellen meines Autos vor meiner Wohnung) missbraucht.


    Ich muss in einer 10.000 Einwohner-Stadt 2 Stellplätze für ein tiny house mit 20m2 nachweisen. Das geht pro Wohneinheit, was auch sinnvoll ist, da in der Regel ein Paar 2 PKW besitzt.

  • @OAL-TinyHouse hat aber recht. So einfach mal umziehen mit dem tiny house hinten am Auto halte ich ebenfalls für schwierig. Ein Umstellen ist immer mit einer neuen Baugenehmigung verbunden.


    Deshalb habe ich mich persönlich aktuell auch gegen einen Trailer entschieden, weil dieser nach meinem Dafürhalten 2 bis 3 mal im Leben eines tiny-houses benötigt werden würde. Ich spreche dabei von tiny-houses als "offiziellen" Wohnhäusern.


    Für unmöglich halte ich es in der Praxis aber nicht. Nicht jeder Bebauungsplan gibt 30° Satteldach mit roten Ziegeln vor. Aber inmitten eines Neubaugebietes zwischen Einfamilienhäusern hielte ich ein tiny-house für etwas deplatziert. tiny houses eignen sich meiner Meinung nach für Baulücken, sehr kleine Grundstücke oder als Ensemble von mehreren auf einem großen Grundstück.


    Ich denke, es ist auch eine gute Idee, schon bei der Grundstückssuche Expertise in Form von Fachleuten wie zum Beispiel Architekten einzuholen. Ich habe Grundstücksangebote explizit für tiny-houses gesehen, die zum Einen unverschämt teuer und zum Anderen völlig ungeeignet sind. Es scheint einige Leute zu geben, die ihr nicht zu verwertendes Grundstück so zu Geld machen wollen.

  • Hallo Gerd,
    wenn ich andere Threads richtig verstanden habe, dann baust Du ja ein "Musterhaus".
    Dann gelten die von mir nicht beschrieben Regeln für Gebäude mit Publikumsverkehr.
    Da brauchst Du dann leicht anzufahrende oberirdische Stellplätze in Sondergröße.
    Nötige Anzahl wird von der Komune indviduell festgesetzt und kann nur im Ausnahmefall mit den normalen 2 Stellplätzen zusammenfallen.
    (Könnte in Deinem Fall klappen, da Du das Tiny nicht Bewohnst während der Besichtigungen).
    Diese Regeln habe ich oben nicht angeführt, da für normale Tiny-Nutzer nicht relevant.


    Ansonsten macht das "Zuparken von Dorfstraßen" manchmal Sinn. Ich kenne einen Fall wo Anwohner so die Abkürzungs-Raser ausbremsen.
    Ihre Gartenabfall-Anhänger könnten locker auf dem eigenen Grundstück stehen, aber leicht versetzt auf beiden Straßenseiten, werden die Abkürzungs-Raser per Slalom abgebremst und schwupps schon ist man nicht mehr die schnellste Verbindung bei Google.


    Gruß
    Georg

  • Hallo Georg,


    ich habe die Genehmigung für den Bau eines Ferienhauses beantragt, das ich als Musterhaus haben möchte. Da ist kein Publikumsverkehr. In einer formlosen Anfrage an die Stadt, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig sei (keine Bauvoranfrage!) teilte man mir mit, dass 2 Stellplätze nachzuweisen sind. Ich nehme an, dass die Stadt das Ferienhaus bezüglich der Stellplätze genau so behandelt wie eine Wohneinheit.


    Ob das Zuparken von Straßen Sinn macht, wage ich zu bezweifeln. Die Ausweisung einer Tempo 30 Zone oder einer Spielstraße würde ich eher ins Auge fassen, um den Durchgangsverkehr zu bremsen. Hier in unserer Gegend gibt es fast immer Tempo 30 Zonen in engen Ortskernen und immer mehr Tempo 30 Zonen ab 22:00 Uhr, was ich für sehr sinnvoll und auch angenehm halte, obwohl ich zugeben muss, dass ich auch schon geblitzt wurde ;)


    Grüße aus Hessen
    Gerd

  • Hallo,

    Wenn du mal durch die Ortschaften fährst, merkst du, dass die Verpflichtung Stellplätze für Neubauten zu schaffen mehr als sinnvoll ist, weil der öffentliche Verkehrsraum durch stehende Fahrzeuge völlig überfüllt ist.

    OT: das Problem dabei ist doch, daß es keine Nutzungspflicht gibt. Will sagen - die Garage(n) stehen voller Gerümpel und die Autos auf der Straße (bzw. hier oft auf Grünstreifen neben der Straße oder auf dem Gehweg, wogegen die Kommune nicht vorgeht. Die sind noch von der Sorte - "Hauptsache der Autoverkehr fließt").
    Bei uns gibt es die Möglichkeit bis zu einer Maximalwohnfläche nur einen Stellplatz stellen zu müssen. Eigentlich für z.B. Einliegerwohnungen gedacht, paßt aber auch für Tinyhouses. Die Stellplatzsatzung der Kommune kann man übrigens auch ändern, da ist halt viel Überzeugungsarbeit zu leisten.
    Zu einem anderen Beitrag - In der "Spielstraße" ist das parken übrigens außerhalb der markierten Stellflächen verboten. Da bleibt einem nichts anderes übrig als selbst Stellplätze zu schaffen oder außerhalb zu parken.


    LG tuxtux

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