Hallo aus München & Nordhessen (Frankenberg/Eder)

  • Hallo Zusammen,


    ich bin Scarlett, 29 Jahre alt und ich komme aus Frankenberg/Eder, wohne aber seit über 5 Jahren in München.
    Nun planen mein Freund und ich den Bau unseres Tiny Houses - den entsprechenden Vlemmix TH720 haben wir uns schon zugelegt.


    Generell haben wir uns schon sehr viel über das Thema informiert, aber wir hängen immer wieder an der Statik und Genehmigung.
    Was ist wirklich Pflicht? Wie stelle ich das an, wenn der Standort noch nicht klar ist? etc...
    Ich möchte unbedingt alles richtig machen und 100% informiert sein. Aber es frustriert sehr, wenn man immer wieder über etwas Neues stolpert was man noch nicht kannte und uns eigentlich in der Planung eher zurück wirft.


    Das TH bauen wir in unserer Heimat Frankenberg, weil wir da einfach mehr Platz und die nötigen Werkzeuge haben.
    Wir möchten dann aber am Liebsten im Münchner Umfeld wohnen bleiben, auch wenn das sehr unrealistisch klingt für ein Tiny House.


    Ich freue mich hier im Forum weiter auszutauschen und wieder was dazu zu lernen.'


    Viele Grüße'
    Scar

  • Liebe Scarlett,


    herzlich willkommen im Forum und viel Erfolg bei Eurem Vorhaben!


    Auch wenn das folgende bereits in vielen Fassungen im Forum existiert, hier nochmal eine Kurzfassung:


    1. Ein Tiny House ist ein HAUS!


    2. Für die Genehmigung des Baus eines Hauses ist in Deutschland ein Bauvorlageberechtigter - i.d.R. ein Architekt - erforderlich.


    3. Für jedes Grundstück in Deutschland gelten teilweise übergreifende Vorschriften - z.B. Energie - und zum Teil örtliche Vorschriften - z.B. Dachform


    4. Man kann kein Haus bauen, dass auf jedem Grundstück in Deutschland genehmigungsfähig ist.


    Deshalb ist es unabdingbar wichtig, folgende Reihenfolge zu befolgen:


    Grundstück suchen --> Architekt suchen --> Planen und Genehmigen --> Baubeginn (selbst oder Firma)


    der Planer/Architekt verhindert auch das Stolpern über neues, er kennt es ja bereits ...


    Alles andere ist zwangsläufig zum Scheitern verurteilt.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Scarlett,


    noch ein Hinweis zu den völlig richtigen Aussagen von Stefan.


    Ein Tiny House auf einem PKW-Anhänger mit seiner Gewichtsbeschränkung auf 3,5t kann schon allein aus physikalischen Gründen niemals die bauordnungsrechtlichen Vorgaben für eine Baugenehmigung erfüllen. Ein genehmigungskonformes Tiny House in der Größenordnung (7,20m) wiegt mind. 5-8 t.
    Wenn ihr also euer Tiny House auf einem 7,20 m Vlemmix aufbauen wollt, so bleibt euch als legaler Standort nur ein Camping-/Wochenendplatz (was euch von der Genehmung und Statik befreit). Auf einem Baugrundstück könnt ihr darin nicht legal wohnen!


    Gruß
    Dietmar

  • Hallo Scarlett,


    Ich kenne mich zwar mit Nordhessen nicht aus aber mein Tinyhouse steht bei München. Ich lebe seit fast zwei Jahren schon darin und teile gerne meine Erfahrungen. Wenn Du Interesse hast, schreib mir einfach eine PN.


    Liebe Grüße
    Luna

  • Danke für eure Beiträge :)


    @DietmarS68, wieso wiegt ein genehmigungskonformes Tiny House mind. 5-8 Tonnen?


    Die 3,5 Tonnen beziehen sich ja nur auf den Straßenverkehr und nicht, wenn wir stehen.
    Zumal unser tiny extra mit Schwerlaststützen versehen ist. :)


    Irgendwie verstehe ich auch nicht, wieso ich damit nicht legal auf einem Baugrund stehen darf. Wenn ich mich an alle Regeln halte, weiß ich nicht wo das Problem ist.


    Bin dankbar für eure Kommentare. Vielleicht weiß ich da noch etwas nicht?! :)


    VG - Scarlett

  • Hallo Scarlett,


    1. wenn Du Dich an alle Regeln hätst, dann darfst Du auch legal auf einem Baugrundstück stehen, nachdem Du eine Baugenehmigung erhalten hast.


    2. Wenn Du Dich an die Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz) hältst und einen daraus resultierenden Wandaufbau realisierst,wird Dein Haus deutlich schwerer als 3,5 to sein und damit mit einen hü-Anhänger und PKW nicht zu transportieren sein.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    danke für deinen Input. :)


    Wir würden uns in erster Linie an die Vorgaben in Bayern halten. Soweit ich weiß, sind Häuschen bis 75m3 sogar verfahrensfrei. Was bei uns der Fall wäre. Solange wir dann auf Baugrund stehen und uns an Vorgabe vor Ort halten, sehe ich da kein großes Problem.


    Dennoch wollen wir uns möglichst auch an Energievorgaben, etc. halten und haben dafür zum Beispiel die ISUM MF14 Folie gefunden, die nur 10mm dick ist und Dämmwerte gemäß GEG einhält.
    Damit können wir sogar noch Gewicht einsparen.


    VG - Scarlett

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