Wohncontainer 36qm als Dauerwohnsitz

  • Hi,


    Ich möchte für diesen Container hier eine Genehmigung als Dauerwohnsitz durchexzessieren:
    https://conliving.de/wohncontainer/
    Hat jemand Erfahrung mit den Kosten, den zu erwartenden Streitigkeiten für einen Bauantrag für einen Wohncontainer?
    Dank+Gruß
    Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von raller ()

  • Hallo Ralf!


    Auf der Homepage steht, der Container würde die ENEV erfüllen - das war gesteren, heute gilt GEG. Ich gehe mal davon aus, dass sie das auch irgendwie erfüllen. Dann wäre das erste Problem gelöst.


    Dann muss nur noch der Bebauuungsplan für Dein Baugrundstück keine - für Container unlösbare - besonderen Vorgaben machen, dann sollte das ganze gar kein Problem sein - also ich sehe keine potentiellen Streitigkeiten. Das gespräch mit dem Bauamt ist da aber grundsätzlich hilfreich.
    Da gab's am ein Sprichwort mit Wald ...


    Gruß
    Stefan

  • Danke für deine Informationen, Stefan!
    Dann hoffe ich mal, dass meine Gespräche erfolgreich verlaufen werde
    Ist dies auch 2021 aktuell?
    "Energieeinsparverordnung (EnEV) gegenwärtig (2016) erst für Wohnflächen ab fünfzig Quadratmeter vorgeschrieben."
    Dies erleichtert ggf. die Antragstellung?!
    Gruß
    Ralf

  • Hallo Ralf,
    nach meinem Wissen wurde die ENEV letztes Jahr durch das GEG (Gebäude-Energie-Gesetz ersetzt).
    Ob es auch da eine und wenn ja welche Sonderrergelung für kleine Gebäude gibt, weiß ich nicht.
    Gruß
    Stefan

  • Hallo raller!
    Ich empfehle grundsätzlich eine Erstberatung bei einem Fachanwalt. Ich habe das so gehandhabt und kostet in der Regel so um die 100 € +/-. Dann bist du gut informiert, alles weitere ergibt sich dann mehr oder weniger von selbst. Ebenso ist eine zunächst unverbindliche Anfrage beim Bauamt der Gemeinde ratsam. Anhand der Antwort, die auch mal dauern kann, kannst du dann eigentlich ganz gut einschätzen, ob dein Vorhaben erfolgversprechend ist.


    Adam :)

  • Hallo ?
    Ein Anwalt macht erst Sinn, wenn ein abgelehnter Vorbescheid oder ein abgelehnter Bauantrag vorliegt.
    Ansonsten kann man mit einem Anwalt noch nicht anfangen.


    Vorher benötigt man höchstens einen Architekten, welcher einem de Vorgaben des Bebauungsplans und der Satzungen erklärt und ggf. die Bebauung in der Nachbarschaft prüft.


    Wenn der Bebauungsplan Satteldach größer x Grad vorschreibt, dann hat man keine Chance ein Pultdach oder Flachdach durchzusetzen, es sei denn im Gebiet des jeweiligen Bebauungsplan wurden bereits mehrere Flachdächer oder Pultdächer genehmigt (Schwarzbauten zählen nicht!).


    Also 1. Schritt Gespräch mit den Baubehörden, Einsichtnahme in Bebauungsplan und Satzungen , nächster Schritt dann Bauvoranfrage (mit oder ohne Architekt). Nach Ablehnung der Voranfrage kann dann ein Anwalt tätig werden, Erfolgsausicht nur wenn das Bauvorhaben dem Bebauungsplan, beziehungsweise der genehmigten Nachbarbebauung entspricht.


    Gruß
    Georg

  • Hallo @OAL-Tiny, vielen Dank für deinen Kommentar. Ich habe mir schon etwas gedacht bei meinem Vorschlag. Das Baurecht ist bekanntlich eine Sache für sich und gerade die jüngsten Änderungen können den einen oder anderen Fallstrick bergen. Für mich war der Weg zuerst über einen Anwalt goldrichtig. Ist lediglich ein Tipp. Dem kann man folgen, muss man aber nicht! :)


    Grüße, Adam

  • Hallo Adam,
    Du magst das Gefühl haben, dass der Weg für Dich richtig war, er war es aber auf jeden Fall für den Anwalt.


    Wie Du schreibst ist das Bau-ORDNUNGS-Recht etwas besonderes. Eine der Besonderheiten ist, dass nicht der Anwalt, sondern der Architekt der Sachwalter des Baurechts ist. Dazu kommt, dass man den Architekten für den Bauantrag sowieso benötigt, der Anwalt erzeugt in diesem Stadium völlig unnötige/sinnlose Zusatzkosten.


    Probleme und Streitigkeiten löst hier der Architekt mit Sachkenntnis und Kenntnis der Örtlichen Gegebenheiten. Wenn das nicht hilft, kann man zu einem Anwalt gehen, die Aussichten sind eher gering, aber nicht hoffnungslos, die Kosten eher hoch.


    Gruß
    Stefan

  • Hi Stefan!
    Ich plane mein stationäres Tinyhouse ohne Architekt (w/m/d). Hätte ich wohl besser vorher erwähnt, dachte aber, dass das verwirrend wird. Grundsätzlich hast du natürlich recht. Danke für deine Anmerkungen.


    Gruß
    Adam

  • Hallo Adam,
    ohne Architekt bekommst Du allerdings keine Baugenehmigung und die ist außerhalb von Bayern und von Campingplätzen (o.ä.) verpflichtend.
    Gruß
    Stefan

  • Alles zu seiner Zeit. Momentan steht der Standort noch gar nicht fest. Ich experimentiere zudem noch mit der einen oder anderen Idee…

  • Nun, das mit der Baugenehmigung ohne Architekt geht schon

    Da gibt es auch noch einen kleinen Nebensatz im Gesetz, der oft überlesen wird.


    Außerdem kann man ein Flachdach sehr wohl benutzen und Solarpanele in der entsprechenden Dachneigung installieren

    Da kann die Behörde nur noch den Einspruch machen, wenn bei der Dacheindeckung der Farbton oder Material vorgeschrieben ist.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!