rechtliche Einordnung des TH

  • Wie strebt ihr an eure TH rechtlich einordnen zu lassen?
    Soweit ich das verstanden habe, sollte man sie "abnehmbar" auf den Anhänger bauen, so dass sie als Ladung und nicht als Wohnwagen gelten.
    Aber muss man das so machen? Was sind die entsprechenden Folgen, wenn man ganzjährig darin wohnen will und zwecks dessen ein Grundstück sucht?


    Warum kann man sie nicht einfach als Wohnwagen / Wohnanhänger klassifizieren lassen? Das ist doch im Prinzip nicht verboten darin ganzjährig zu wohnen, insofern man ein entsprechendes Grundstück findet und laut der StVO sehe ich nichts was dagegen spricht, außer dass man Führerscheinklasse BE braucht (bräuchte man ja aber in den meisten Fällen eh)?


    Wie ist das z.B. bei Schäfer- und Zirkuswagen, die ja schon etwas länger als Wohnobjekte verwendet werden und im Prinzip ja auch nicht anders als ein TH sind?


    Irgendwelche Gedanken oder Erfahrungswerte eurerseits?

  • Hallo Vera,
    ein Tiny House als Ladung zu deklarieren ist wohl der gängigste oder am meisten besprochenste Weg hierzulande und solange man mit dem Haus nicht reist sondern nur gelegentlich umzieht, halte ich das auch für praktikabel. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass wenn es wirklich zum Crash kommen sollte, die Versicherung sehr viel Möglichkeiten hat, eine mangelhafte "Ladungssicherung" in Betracht zu ziehen und somit aus der Zahlung komplett rauszunehmen. In dem Fall bist Du die Dumme und bleibst nicht nur auf deinem eigenen sondern auch auf dem Schaden deines Gegenüber sitzen und dabei ist es sogar noch völlig egal, ob Du Schuld hast oder nicht.


    Dieter Puhane von Tiny House Rheinau hat es geschafft, seine Häuser als Wohnwagen zuzulassen, allerdings war das Prozedere dahin nicht ganz einfach. Erstmal muss man einen willigen Tüv Prüfer finden, dann stehen Vollbremstest und Elchtest an und natürlich muss man die gesetzlich bestimmten maximalen Maße und Gewichte einhalten.


    Eine andere Möglichkeit wäre, das Haus auf einem 25km/h Anhänger zu bauen und von einem Traktor ziehen zu lassen, dann sehen die Gewichtsgrenzen ganz anders aus. Ob man das aber über 1000km quer durch Europa haben möchte, ist in Frage zu stellen...


    Viele Grüße
    Martin

  • Hallo Martin, danke für die sehr hilfreiche Antwort!
    Das Problem mit der Ladungssicherung und -versicherung liegt uns bei so einer langen Strecke natürlich unangenehm im Magen.


    Und einen Elchtest mit dem TH zu machen kann ich mir nicht so recht vorstellen, wenn das schief geht fällt es ja nicht nur durch, sondern ist eventuell auch gleich Schrott. Deshalb sind wir am überlegen, ob wir aufgrund solcher und ähnlicher rechtlicher Bedenken für den Rohbau doch auf eine Firma zurückgreifen - aber eigentlich wollen wir unbedingt selbst bauen - aus Spaß an der Sache und auch aus Kostengründen.


    Die Strecke mit nur 25km/h zu fahren wäre eventuell sogar eine Option, hab das gerade mal ausgerechnet, das wären etwa 48h reine Fahrtzeit. Dafür müssten wir uns halt Urlaub nehmen und einen gemütlichen Roadtrip draus machen ;)


    Weißt du denn irgendwas darüber, was das für die Maße und Gewichtsgrenzen sowie das erlaubte Zugfahrzeug und den notwendigen Führerschein bedeuten würde - oder wo ich das nachlesen kann? Ich habe dazu noch nichts finden können. Und einen Traktor kann man natürlich nicht bei Europcar in der Einwegmiete bekommen :) also sollte es hoffentlich auch mit einem anderen Gefährt gehen.

  • Ich glaube, für einen Traktor braucht man den Führerschein klasse T, allerdings kenne ich mich da mit den Grenzen und Begrenzungen nicht wirklich aus...
    Ich glaube, mit den ganzen Vorgaben, die ihr mitbringt, solltet ihr bei 3,5to bleiben, das erhält auch den Wiederverkaufswert.


    Viele Grüße
    Martin

  • T ist nur für Land und Forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen
    das fällt wohl bei einem Tinyhouse aus ;)
    Also Zugmaschinen, LKW oder PKW, das wären dann die Klassen BE, CE etc...
    und Traktoren müssen ein "schwarzes Nummernschild" haben.

  • Ja, ich lese grade nach:
    https://www.tuev-sued.de/uploa…-fuehrerscheinklassen.pdf
    und hier
    http://www.wagendorf.de/index.…iehen#ziehen_mit_6_km.2Fh nach.


    Demnach gilt die Zulassungsfreiheit für max. Fahrgeschwindigkeit von 25 km/h nur dann, wenn der Anhänger auch von einer entsprechenden Zugmaschine für landwirtschaftliche oder baugewerbliche oder Schausteller-Zwecke gezogen wird. Einfach mit einem anderem Zugfahrzeug nur 25 km/h fahren darf man nicht.


    D.h. für kürzere Strecken kann man sich nen Traktor samt Fahrer mit Führerscheinklasse L besorgen (soweit ich das Dokument verstehe kommt Klasse T für diese Option auch nicht in Frage). Unter Umständen braucht man aber dennoch zusätzlich eine Einzelgenehmigung.


    Für längere Strecken kommt das nicht in Frage, denn
    a) wer will schon viele hundert km in einem furchtbar lauten Traktor fahren
    b) wenn es nicht der eigene ist, müsste man den ja auch die gleiche Strecke wieder zurückbringen.

  • Daraus ergeben sich für einen TH Transport über längere Strecken nur wenige Optionen:


    Anhängergewicht samt Haus und Inneneinrichtung bis maximal 3,5 t + entsprechend ausgelegtes Zugfahrzeug (mit einem Kleinwagen geht das nicht ;)


    - ein Fahrer mit Jahrzehnte-altem Führerschein der Klasse B, der das Ziehen dieses Anhängergewichts zusätzlich zum PKW noch erlaubt
    - ein Fahrer mit Führerscheinklasse BE


    Anhängergewicht samt Haus und Inneneinrichtung von mehr als 3,5 t + entsprechend ausgelegtes Zugfahrzeug


    - ein Fahrer mit Führerschein C1E:
    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der
    • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vonmehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kgnicht übersteigt,
    • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehrals 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nichtübersteigt.
    Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig!
    (siehe Dokument https://www.tuev-sued.de/uploa…-fuehrerscheinklassen.pdf)


    Darüber hinaus gibt es nur dann noch andere Möglichkeiten, wenn das Zugfahrzeug fest mit dem TH verbaut ist, man also gar keinen Anhänger benutzt. Dafür kämen dann entweder LKWs mit festem Aufbau (Führerschein C1) oder diverse Busse mit den entsprechenden Führerscheinen in Frage (verschiedene Klassen D). Großer Nachteil: Das lohnt sich eigentlich nur, wenn man das TH wirklich sehr häufig bewegen will, da man ja sonst die Investition in ein Fahrzeug, das nur rumsteht, zu tragen hat. Darüber hinaus muss man sich darum kümmern, dass es beim nächsten Umzug auch noch fahrtüchtig ist und gültigen TÜV hat.


    Für unsere Zwecke bedeutet das, dass ich mich als nächstes mal informieren werde, wie man ein TH über längere Strecken professionell transportieren lassen könnte und was es dabei an Kosten und Versicherungsfragen zu bedenken gibt.

  • Als Neuling gebe ich gleich mal meinen Kenntnisstand dazu:


    Solange das Tiny-House auf dem Hänger steht und der Räder hat, halte ich es für sinnvoller ihn als Wohnanhänger einordnen zu lassen. Da spielt dann die Ladungssicherung keine allzu große Rolle. Da ich vorhabe, nicht dauernd umzuziehen, sondern die Möglichkeit und Flexibilität schätze, kann ich mir übrigens auch vorstellen, das Tiny-House mit einem Klein-LKW zu ziehen, in den ein guter Teil des Inventars beim Umzug kommt. Ein Iveco Daily kann z.B. 3,5 t ziehen.


    Auf dem "Dauerstellplatz" sollten laut Tiny-House-Rheinau das Haus an vier Punkten aufgebockt und die Räder demontiert werden. Mit Demontage der Räder würde mein Landkreis das Haus als "feste Baut" betrachten, wodurch die Problematik des festen Wohnsitzes geklärt ist. Damit kann ich auf dem Grundstück, auf dem mein Tiny-House steht, auch gemeldet sein.

  • Hallo Freibeuter,


    zwei wichtige Punkte fallen mir dazu ein:


    1. wenn dein TH als "feste Baut" gilt, dann brauchst du dafür wahrscheinlich auch eine Baugenehmigung. Das ist ja auch einer der Gründe aus denen man es auf Räder baut, damit man das Problem nicht hat. Das würde ich zumindest mit deinem Landkreis vorher abklären.


    2. Wie bereits in anderen threads angedeutet bringt die Zulassung als Wohnanhänger sehr sehr viele Einschränkungen mit sich. Die sind zwar nicht unmöglich zu meistern, aber eine der wichtigsten ist, dass man wohl Einscheibensicherheitsglas (also Autoscheiben) verbauen muss. Das bedeutet man muss alle Fenster professionell so verglasen lassen (teuer?) + ob man mit Autoscheiben (dauerhaft) wohnen will ist natürlich auch eine Frage der Energiebilanz... Zwar nicht aus rechtlichen Gründen, aber neben den Umweltaspekten und Heizkosten ist es auch eine Frage der Wohnlichkeit, ob man sich ständig in der Nähe von sehr kalt abstrahlenden Scheiben befinden möchte.


    Man korrigiere mich bitte, falls das mit dem Sicherheitsglas nicht stimmt ;)

  • Das stimmt nicht ;)
    Du kannst normales Isoglas nehmen, musst die Fenster beim Transport nur sicher verdecken.

  • Um das Haus als Ladung zu bewegen ja. Aber für die Zulassung als Wohnanhänger auch? Bist du dir da sicher? Ich habe nämlich gelesen, dass dann eben alles in und am Haus genau so sein muss, dass man es immer ohne weitere Veränderungen transportieren kann wie bei einem normalen Wohnanhänger - inkl. straßenzulässigem Glas.


    Das heißt z.B. auch, dass alle Möbel für die Zulassung fest eingebaut sein müssen und das für die Zulassung so komplett möbliert sein muss, dass man es auch so als Wohnanhänger nutzen könnte. D.h. natürlich kann man nachträglich noch nen Sessel oder so reinstellen und den dann für den Transport wieder rausnehmen. Küche, Kühlschrank, Sitzgelegenheit etc. müssten aber alle schon fest drin sein. Kann gerne demnächst mal noch die Quellen dafür posten.

  • In meinem Fall ist eine Bauberatung beim Landkreis positiv verlaufen. Das Grundstück, was ich zu kaufen gedenke, ist nach §34 des Baugesetzbuches zu bebauen. Das heißt, es muss sich in die Nachbarbebauung einfügen. Im Bauamt sagte mir, dass es von der Kubatur (die äußere Form) her ja passe und somit durchaus möglich sei. Die Frau im Bauamt hat sich auf meine Terminvereinbarung hin auch im Netz über Tiny Houses informiert. Die finden das selber spannend und wollen da nicht im Weg stehen. Rechtsverbindlich in der Hand habe ich das allerdings erst, wenn ich eine Bauvoranfrage gestellt habe. Das mache ich aber erst später, denn wenn ich auf das Grundstück kein Tiny House sollte setzen dürfen, dann werde ich zur Not wohl auf ein kleines Modulhaus ausweichen. Das bekomme ich dann auch besser finanziert, weil hier im Gegensatz zum Tiny House auch ein Baukredit in Frage kommt.


    Um die Zulassung als Wohnanhänger darf sich Tiny House Rheinau kümmern ;)

  • Hallo, mal paar Gesetze aus dem Ösiland, ich war gestern beim TÜV Steiermark und mir wurde dort gesagt das es keinen unterschied macht ob das Haus fix montiert ist oder abnehmbar. Nach der Aussage des TÜV Fuzis " wenn es eine Kontrolle auf der Straße für diese Fahrzeuge oder ähnlich gibt bin ich dabei, und laut Paragraf so und so kann es und ist es mir wurscht ob fix oder abnehmbar, wenn keine splitersicheren Teile verbaut werden lege ich sie an Ort und Stelle still" allso ich sag nur holla die Waldfee das mit dem überlegen ob fix oder nicht hat sich bei mir erledigt ^^.

  • Hallo da würde ich noch mal nachfragen.

    Keine Ahnung wie der TÜV in Österreichdrauf ist, in Deutschland gibt es ab und zu auch noch so Typen die meinen das sie Götter sind und sie Gesetze sprechen.
    Einfach nochmal wo anders nachfragen.

    Wenn nur Splitterfrei transportiert werden darf frag ich mich wie man in Österreich Glasscheiben/Fenster transportiert. Nur komplett abgedeckt? Das hab ich in Österreich aber schon anders gesehen.

    Wenn er wirklich so sein sollte muss man halt bei den Fenstern die äußere Scheiben der Fenstern aus VSG oder ESG ausführen. Ist zwar etwas teurer, aber denke ich auch zu verschmerzen. (Hat dann auch einbruchshemmende Wirkung).

    Gruß Stefan

  • Mein Tüv Prüfer gab sich damit zufrieden dass die Scheiben der fenster die nicht VSG Glas sind, von einem Fensterladen bei der Fahrt so verdeckt werden können, dass das Glas im Falle eines Bruchs nach Innen wegsplittert und nicht nach außen.


    Bei der Fassade war nur wichtig dass keine all zu scharfen Ecken und Kanten vorhanden sind.
    ....


    Ich würd auch noch mal wo anders nachfragen an deiner Stelle.

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