Hallo aus Hamburg

  • Hallo,


    ich bin Tom aus Hamburg und habe mir einen ehemaligen Schausteller Packwagen zugelegt. Der Kauf war etwas impulsiv und die ganzen Fragen tun sich jetzt erst auf. Deshalb pflüge ich mich jetzt erst mal durchs Forum und versuche mir so viele Fragen wie möglich selber zu beantworten bevor ich euch damit belästige ;)


    An dem Wagen muss so ziemlich alles gemacht werden, von isolieren über Fenster und Türen einbauen bis Dach hochsetzten und dann natürlich Strom, Wasser, Toilette u.v.m.



    Ich freue mich schon auf den Ausbau meines Wagens und hoffe das ich nicht bei meiner Recherche feststelle das ich ihn doch lieber wieder verkaufen sollte so wie er jetzt dasteht.



    Also bis bald...

  • Hallo ???? (wir reden uns hier üblicherweise mit Vornamen an)
    Da hast Du Dir ja was vorgenommen, Respekt.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg und rate Dir, schon jetzt nach einem Stellplatzt zu suchen.


    Auf einem Camping- oder Wochenendplatz sind die baul. Forderungen sicherlich niedriger, als auf einem Baugrundstück, wo Du eine Baugenehmigung benötigst.


    Gruß
    und viel Erfolg
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    erst mal vielen Dank für die Begrüßung! Damit du mich mit Vornamen ansprechen kannst hatte ich ihn im Begrüßungstext genannt ;)


    Der Wagen steht erst mal in einer Gärterei und dient offiziell als Aufenthaltsraum für uns. Die Gärtnerei wird von uns kommerziell genutzt.
    Dort kann er erst mal stehen bleiben und ich kann ihn da auch ausbauen. Ich will ihn aber am Ende so ausbauen das er auch als bewohnbare Einheit irgendwo anders stehen kann.


    Herzlichen Gruß
    Tom

  • Guten Morgen Tom,


    Achtung: für einen Aufenthaltsraum benötigst Du eine Baugenehmigung.
    Es kann gut sein, dass der Wagen ziemlich lang unter dem Radar durchläuft, aber wenn jemand darauf aufmerksam wird, gibt es Ärger.


    Für eine Genehmigung müsste der Wagen den Bestimmungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz) entsprechen. Nach dem, was man hier von den Dämmspezialisten so liest, ist das auf Rädern bei 3,.. to fast nicht zu realisieren.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    vielen Dank für den Hinweis! Ich werde das in eine Planung mit einfließen lassen!


    LG
    Tom

  • Achtung: für einen Aufenthaltsraum benötigst Du eine Baugenehmigung.

    "in einer Gärtnerei" heißt das der "Bauwagen" landwirtschaftlich genutzt wird


    und je nach Größe des Betriebs könnte man/würde ich (um dem Anschein einer "ortsfesten" Immobilie vorzubeugen) diesen auch ab und zu versetzen ...


    (ist ja wohl in der Praxis auch kein Problem, wenn ein Spargel- oder Erdbeerbauer mal schnell ein paar Container wo hinstellt, um 20 oder 40 Erntehelfern/osteuropäischen Wanderarbeitern eine Behausung anzubieten)


    @ Tom:
    Die bürokratische Herausforderung kommt wahrscheinlich erst dann, wenn Du den Wagen NACH dem Ende der ganzen Ausbauarbeiten "als bewohnbare Einheit" nutzen willst ...


    also viel Spaß beim Basteln & viel Erfolg bei der Suche nach einer stressfreien Möglichkeit der wohnlichen Nutzung dann!

  • Hallo Exit????
    Es wäre schön, wenn auch Du einen Namen verwenden würdest.


    1. Landwirtschaftliche Nutzung entbindet nicht von einem Bauantrag, ermöglicht allerdings ggf. im Außenbereich zu bauen.


    2. Ab und zu Umsetzen hilft im Rechtsfall gar nicht, weil der Tatbestand der "überwiegend ortsfesten Nutzung" bleibt.


    3. Dass man sich an geltende Regeln auch nicht halten kann (Tempo 50 in der Spielstraße) weiß jeder selbst, dafür benötigt er keinen Rat. Wir geben in diesem Forum Ratschläge wie man es richtig macht. Was der Beratene dann damit macht liegt wiederum ganz alleine in seiner Verantwortung. Ratschläge zum Rechtsbruch kann/darf ein Forenbetreiber nicht dulden.


    4. Der Spargelbauer hat sowohl seine Erntehelfer als auch deren Unterkünfte angemeldet - er bekäme ansonsten nicht nur mit der Bauaufsicht Probleme.


    Gruß
    Stefan

  • 1. Landwirtschaftliche Nutzung entbindet nicht von einem Bauantrag, ...


    ...


    3. Dass man sich an geltende Regeln auch nicht halten kann ... Ratschläge zum Rechtsbruch

    ich wollte Tom vor allem sensibilisieren, dass er aus einer ihm eventuell gewohnten "gelebten Praxis" im landwirtschaftlichen Betrieb (z.B. in Gärtnereien) heraus nicht ableiten sollte, was in einem anderen Kontext geduldet wird


    beste Grüße
    Roland

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