Fragen eines Grundstückbesitzers

  • Guten Tag,


    wir haben ein Baugrundstück von ca. 480m² und überlegen es für ein Tiny House bzw evtl auch zwei Tiny Houses zu vermieten.
    Selbst haben wir ebenfalls großes Interesse an Tiny Houses und sind deshalb auch auf die Idee gekommen es dafür zu verpachten anstatt es ungenutzt zu lassen.


    Was muss man denn allgemein dabei beachten? Gibt es einen Muster-Tiny House-Pachtvertrag?
    Wie sind die Erfahrungen mit der Behörde, wenn man ein Baugrundstück für zwei Tiny-Houses verpachten möchte ohne das Grundstück zu teilen?


    Vielen Dank fürs beantworten unserer Fragen! :D


    Bitte seht von konkreten Pachtanfragen ab, wir müssen uns ja erstmal ein Bild verschaffen ;) Sollten wir uns dafür entscheiden, stellen wir das Grundstück auch offiziell ein ^^

  • Hallo Namenloser Grundstücksbesitzer ;) (wir reden uns hier üblicherweise mit Vornamen an - darf ja auch ein falscher sein)


    • Lese Doch bitte erstmal hier im Forum in der Abteilung Rechtliches Dietmar's Beitrag zum Deutschen Baurecht durch, dann bist Du schon viel schlauer. Ergänzende vertiefende Fragen beantworte ich dann gerne.
    • Dietmar hat bei Indiviva einen Muster Mietvertrag (Pacht ist hier der falsche Begriff) erstellt, da wird Dir sicher weiter geholfen

    Viel Erfolg und Erhenntnis beim Lesen und Planen


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    danke erst mal für die Hinweise :)
    Das werde ich mir dann mal zu Gemüte führen!


    Ich dachte mir schon, dass es irgendwo einen Muster-Mietvertrag (ok, nicht Pachtvertrag ^^ ) gibt.


    Gruß
    Matthias

  • Hallo Matthias,


    ein Baugrundstück mit 480 m² eignet sich nicht für 2 Tiny Houses. Du musst bedenken, das ihr ja das Baurecht einhalten müsst, mit den entsprechenden Abstandsflächen. Da wird es bei einem geteilten Grundstück mit nur 240 m² schon sehr knapp. Und die meisten wollen ja lieber etwas Grün ums Haus anstatt dem Nachbarn in den Kochtopf zu schauen.


    IndiViva bietet dir z.B. an, erst einmal das Grundstück zu prüfen, ob es sich für das Aufstellen eines Tiny House eignet. Du kannst auch gerne das Komplettpaket "Grundstücksentwicklung" bei uns in Auftrag geben, dann Prüfen wir nicht nur, sondern stellen auch eine Bauvoranfrage und suchen einen Mieter für dein Grundstück.


    Ich hab dir per PN schon mal unser Infoblatt für Grundstückseigentümer zugeschickt.


    Gruß
    Dietmar

  • ein Baugrundstück mit 480 m² eignet sich nicht für 2 Tiny Houses. Du musst bedenken, das ihr ja das Baurecht einhalten müsst, mit den entsprechenden Abstandsflächen. Da wird es bei einem geteilten Grundstück mit nur 240 m² schon sehr knapp.

    "normale" Häuser werde doch auch gerne als Doppelhäuser gebaut?
    also ohne Abstandsfläche ZWISCHEN den beiden DHH!


    was spricht dagegen, analog zwei Tiny-DHH mit den fensterlosen Längsseiten direkt aneinander zu stellen?

  • Dagegen spricht, dass es sich dann um eine Gebäudeklasse 2 handelt und die Wand zwischen den THs besondere Brandschutztechnische Anforderungen erfüllen muss ("Wand anstelle einer Brandwand").
    Des weiteren dürfen in dieser Wand z.B. keine wasserführenden Rohre verlaufen (Schallschutz). Es gibt sicher noch mehr Vorschriften, die ich nicht kenne ...


    Gruß
    Stefan

  • Also ich lebe jetzt seit 2 Jahren in einem tiny house und mich würden am meisten die Geräusche des Nachbarn stören. Die Ständerbauweise mit der Dämmung dazwischen funktioniert ein bisschen wie eine Bassbox sie verstärkt alles, jedes Geräusch.


    Einige Häuser weiter hat ein Nachbar ein gut gedämmtes Musikstudio. Obwohl im Garten nicht zuhören ist und er auch die Nachbarn mit Steinhäusern nichts wahrnehmen höre ich den Bass in meinem Haus, in dem Studio gearbeitet wird.
    So würde ich auch alles hören was der Nachbar der mit dem mein Haus verbunden ist tut.

  • "normale" Häuser werde doch auch gerne als Doppelhäuser gebaut?
    also ohne Abstandsfläche ZWISCHEN den beiden DHH!


    was spricht dagegen, analog zwei Tiny-DHH mit den fensterlosen Längsseiten direkt aneinander zu stellen?

    Machbar ist das schon, doch wie Stefan schon sagte, kommen dann Brand- und Schallschutz ins Spiel.


    Der Schallschutz ist ja noch recht einfach umzusetzen, mit entsprechenden Dämmmaterialien und den Verzicht von Rohrleitungen in der Wand.


    Beim Brandschutz wird jedoch ganz genau hingeschaut, da drückt auch niemand ein Auge zu.
    Einfach gesagt, zwischen zwei Gebäuden muss aus Brandwschutzgründen ein Abstand von mind. 5 m eingehalten werden.
    Wird dieser Abstand unterschritten, dann sind die Außenwände als Brandschutzwand auszuführen.
    Bei einem "normalen" aus Stein gemauerten Haus ist das kein Problem, die verwendeten Materialien erfüllen hier meist automatisch die erforderliche Brandschutzklasse, da wird bei DHH meist nur eine Schallschutzmatte und eine Feuchtigkeitssperre eingebaut.
    Bei Häusern in Holzständerbauweise ist das jedoch nicht so einfach, und wenn die Wand dann auch noch mit "nichtmineralischer" Dämmung (Holzfaser, Schafwolle, Hanf, etc.) gedämmt wird, dann wird es richtig kompliziert und sehr teuer. Das ist dann nur noch etwas für Bauexperten.


    Gruß
    Dietmar

  • Mit Tinyhäusern erfinden wir nicht das Fahrrad neu. Es gibt bereits sehr gute Detaillösungen für Holzbauweisen im Mehrgeschossbau und selbstverständlich auch für Haustrennwände. Brandschutz und Schallschutz sind keine Hexerei. Man muss sich nur darüber klar sein, dass die Aufgabenstellung kompromisslos umgesetzt werden muss. Wenn man das fachtechnisch sauber plant, kann man das selbstverständlich in Eigenleistung umsetzen. Auch eine bautechnische (Einzel-)Abnahme einer Brandwand durch einen Architekten oder Bauingenieur ist möglich.


    Gruß sigi

  • Was sagt denn der Bebauungsplan?
    Doppelhaushälften werden von Ort zu Ort sehr unterschiedlich gesehen. Teilweise sind dazwischen Garagen bzw. Carport zulässig. Anderseits habe ich auch schon erlebt das optisch keine Unterschiede zwischen den Häusern auszumachen sein darf. Putz, Ziegel durchgedrückt...
    Zwei tinyhouses auf einem "Stellplatz" hat mit Sicherheit auch sehr viele Vorteile...

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