Grundsätzliche Fragen und Gedanken bevor ich loslege

  • Bevor ich mich an die eigentliche Planung zum Umbau meines Bauwagens mache sind mir noch ein paar grundsätzliche Fragen eingefallen die ich mir noch beantworten sollte um zu klären ob ich das alles überhaupt so machen kann.


    Falls der Wagen noch mal bewegt werden soll will ich ihn so planen das dies auch möglich ist. Erst mal steht er auf einem Grundstück wo er auch bleiben kann. Aber man weiß ja nie…


    Da der Boden des Hängers erst bei ca. 110 cm anfängt wäre es nötig den Aufbau so zu gestalten das ich auf ca. 360 cm Höhe komme. Damit kann der Wagen aber nur noch auf eigener Achse transportiert werden.


    Es handelt sich um einen Packwagen eines Schaustellerbetriebes, angeblich als Schnellläufer bis 90 km/h. Dazu finde ich aber im Brief keine Angaben. Er hat nur eine Einleitungsbremse. Die Erstzulassung war Dez.1976 und die Ausserbetriebsetzung im Okt.2020.Er hat ein zulässgies Gesamtgewicht von 9000 KG.


    Muss ich die Einleitungsbremse umbauen auf eine Zweileitungsbremse oder darf ich dann nur noch mit 25km/h gezogen werden?


    Wenn ich den Aufbau ändere verliert der Hänger seine Zulassung. Dann muss diese neu beantragt werden, richtig? Lohnt sich das?


    Ich würde den Wagen gerne als Aufenthaltsraum mit Toilette und Teeküche nutzten. Von außen soll er so gestaltet werden, dass er als „Fotolocation“ durchgeht. Er soll einen typischen „Zirkuswagen Look“ bekommen und bunt lackiert werden.


    Ich will ihn zwar Dämmen aber nicht so wie es die Bauordnung vorschreiben würde sondern lediglich mit ca. 6 cm Dämmung an Boden und Wänden und ca. 12 cm auf dem Dach damit man es im Sommer gut aushalten kann im Wagen.


    Der Standort ist eine Gärtnerei bei Hamburg die jetzt zum Teil noch als Gärtnerei und zum Teil als Fotolocation genutzt wird. Er steht auf Privatgrund.
    Da es dort weder Kanal noch Trinkwasser gibt will ich ihn mit einer Trockentrenntoilette ausstatten und mit einem Frischwasser- und einem Grauwassertank.
    Die Nutzung beschränkt sich wohl nur auf die warmen Monate so dass keine Heizung geplant ist.


    Kann ich ihn dort stehen lassen oder brauche ich eine Baugenehmigung? Der Grundstücksbesitzer möchte gerne das ich dort bleibe und den Wagen da ausbaue und im Anschluss auch stehen lasse. Es ist zwar kein Bauland aber links und rechts von uns wurde auch gerade neu gebaut und die ehemaligen Schuppen sind teilweise dauerhaft bewohnt.


    Ich habe mich zwar schon gründlich durchs Forum gelesen aber konnte mir nicht alle Fragen selbst beantworten. Deshalb freue ich mich über Ratschläge und Anregungen



    Herzlichen Gruß
    Tom

  • Hallo Tom,
    sobald das ein Aufenthaltsraum ist, unterliegt der Wagen dem Baurecht und benötigt eine Baugenehmigung, die Du so, wie Du planst, nicht bekommen wirst.


    Es gibt in Deutschland zwar keine Baupolizei, aber es gibt Nachbarn ...
    Wenn es nur einen gibt, den Du "störst" wird das Bauamt nachfragen und Du bist im Unrecht.


    Wenn Du den Wagen nicht "nutzt", dann handelt es sich nur um einen Stellplatz, hierzu kenne ich die Regelungen bei Dir nicht. In Bayern gibt es eine Garagen und Stellplatzverordnung.


    Meine Einschätzung: Nutze ihn als Photmotiv und lasse ansonsten die Finger davon.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Tom,
    wir können dir hier keine Tipps zum "Schwarzwohnen" geben. Du musst selbst einschätzen, wie hoch dein Risiko ist, dass du den Standort verlassen musst, weil dich irgendjemand nicht haben will. ... das ist immer zu individuell!
    Begriffe wie "Aufenthaltsraum" verwende lieber nicht. Diese sind per Bauordnung genau definiert. Mit Bauwagen sind die Anforderungen für solche Räume in der Regel nicht zu erfüllen. Wenn du den Bauwagen nur im Sommer als Wochenendhaus nutzen willst, ist doch alles in Ordnung. Mach dir nicht zu viele Gedanken! Vorsicht nur bei ganzjähriger Nutzung (Nachbarn werden misstrauisch, auch Spaziergänger) und bei Einbau einer Feuerstätte. Ein kleiner Ofen kann (muss!) vom Schornsteinfeger technisch abgenommen werden. Dieser kümmert sich aber nicht um die baurechtliche Zulässigkeit (z.B. wegen Waldabstand). Weiterhin ist zu beachten: Lärm, Staubentwicklung (Zufahrten oder Durchfahrten mit PKW oder anderen Fahrzeugen), Medienver- und entsorgung ... also auch aus deinem Trockenklo.
    Aber jeder "brave" Bundesbürger kriegt das hin.


    Gruß sigi

  • Begriffe wie "Aufenthaltsraum" verwende lieber nicht. Diese sind per Bauordnung genau definiert. Mit Bauwagen sind die Anforderungen für solche Räume in der Regel nicht zu erfüllen.


    Ein Bauwagen ist doch nix anderes als ein Aufenthaltsraum...

  • Im Prinzip ja, weil man sich i.d.R. in allen Räumen aufhalten kann. ... nur im Baurecht ist das genauer definiert. Also wenn es nicht um Genehmigungen oder ähnliches geht, kann man den Begriff selbstverständlich verwenden. Ich wollte nur auf diese Besonderheit hinweisen, weil ja auch die Frage nach einer Baugenehmigung gestellt wurde.


    Gruß sigi

  • Wenn Du den Wagen nicht "nutzt", dann handelt es sich nur um einen Stellplatz, hierzu kenne ich die Regelungen bei Dir nicht. In Bayern gibt es eine Garagen und Stellplatzverordnung.

    In Bayern gilt auch das Baurecht, wenn er dauerhaft (ich meine länger als drei Monate) abgestellt ist. Auch in Hamburg wird es für Land- und Forstwirtschaft Sonderregelungen im Baurecht geben und da würde der Gartenbau dazu gehören. Da er aber ausdrücklich nicht der Gärtnerei dienen soll (da wäre es durchaus als Unterstand/"Baubude" denkbar), fällt das auch flach.


    Zur Einkreisbremse - da dürfte es schwierig werden eine passende Zugmaschine zu finden. Selbst Oldtimer sind in aller Regel umgerüstet und die wenigen anderen stehen im Museum. 25km/h geht eigentlich (TM) auch nur unter bestimmten Umständen, u.a. in der Land- und Forstwirtschaft oder im Schaustellergewerbe. Mal ein paar km über Nebenstraßen ziehen, ist rein praktisch drin, aber rechtlich schon Grauzone. Verkehrssicher muß er dazu aber auch ohne TÜV sein.
    Kurz - am besten auf einem Tieflader transportieren.


    Wenn du nicht wirklich isolieren willst, pflanze Bäume auf die Südseite. So wie du es planst, setzt du dich im richtigen Sommer nicht mehr oft rein ;)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!