Bebauungsplan etc.

  • Hallo, meine erste Info vom Bauamt über mein zukünftiges Grundstück ist folgende:


    das angefragte Grundstück xxxxx liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes xxxxx. Dieser weist das Grundstück als bebaubare Fläche aus, eine freistehende Wohnbebauung liegt im Rahmen der als Dorfgebiet festgesetzten Art der baulichen Nutzung. Als Hausart und Bauweise liegt ein freistehendes maximal 2-geschossiges Gebäude innerhalb des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung, wobei eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 0,4 als Höchstmaß der bebaubaren Grund- und Geschoßfläche einzuhalten ist. Sofern die ausreichende Erschließung durch die Stadt xxxxx bestätigt wird, ist das Grundstück bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich bebaubar.


    Die Xe stehen nur für die Flurnummer und Städte und Gemeinde ;)


    Kann man hiermit schon irgendetwas anfangen?


    Ich bin noch nicht festgefahren, was meine zukünftige Bebauung anbetrifft. Aber wie hoch stehen die Chancen für ein Tiny House?


    Was meint ihr?


    LG
    Christine

  • Eine endgültige Bestätigung deines geplanten Bauvorhabens kann Dir nur eine positive Bauvoranfrage liefern. Alles Andere ist aus meiner Sicht nur Spekulation.
    VG Sabine

  • im text steht doch nur was von Max. Masse, nix von Mindestens.
    Also kleiner geht immer...

  • Hallo Christine,


    zunächst einmal, weg von dem Gedanken ein Tiny House wäre etwas Besonderes, Spezielles, das nicht ins Baurecht passt. Ein Tiny House ist schlicht und einfach ein kleines Wohnhaus!


    Hier hast du es mit einem Baugrundstück mit Bebauungsplan zu tun. Auf Baugrundstücken wird z.B. eine Tiny House auf einem PKW-Anhänger zu 99,99% keine Chance haben eine Genehmigung zu erhalten (3,5t sind einfach zu wenig um die Vorgaben der Landesbauordnung einzuhalten).
    Es wird also in dem meisten Fällen bei Baugrundstücken auf ein Tiny House in Modulbauweise, auf Wechselbrücke oder als Mobilheim hinauslaufen.
    Sollte das Grundstück jetzt nicht mehr als 1000 m² haben, so deutet die GRZ von 0,3 schon auf eine "nicht sehr große Bebauung" hin. In diese Grundflächenzahl fällt ja nicht nur die Grundfläche des Hauses, sondern auch der benötigte PKW-Stellplatz, die Zufahrt, der Weg zum Haus usw. und auch eine Terasse, also alle Flächen, die nicht "naturbelassen frei bewitterbar" sind.


    Bei einem Bebauungsplan ist eine Bauvoranfrage nur dann sinnvoll, wenn von vorherein klar ist, das man von den Vorgaben des B-Plans abweichen will.
    Hälst du, mit deinem Tiny House, die Vorgaben des Bebauungsplan (das wären evtl. zu dem oben genannten Größenangaben z.B. noch Dachform, Firstrichtung, Dacheindeckung, Fassadengestaltung, usw.) und natürlich die Vorgaben der Landesbauordnung ein, so steht dem nichts im Wege.
    Dir sollte klar sein, das du das nicht selber machen kannst, dafür brauchst du einen Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur oder Zimmermannsmeister).


    Viele Grüße
    Dietmar

  • Nur eine kleine Ergänzung, damit man nicht suchen muss:
    GRZ 0,3 bedeutet, dass das Grundstück zu max. 30 % (0,3) mit allen Nebenflächen (s.o.) bebaut werden darf.
    GFZ 0,4 bedeutet, dass die Summe der Flächen in den max. 2 zul. Geschossen nicht größer als 40 % des Grundstücks sein darf.


    Also los, Architekt suchen und anfangen ... :)


    Gruß
    Stefan

  • Danke für Eure Antworten.
    Durch das viele Lesen hier im Forum bin ich total verunsichert, was das Thema "Tiny House" und Baugenehmigung angeht.


    @Stefan: noch gehört das Grundstück nicht offiziel mir, also ich muß mich noch etwas gedulden.


    @Dietmar: das Grundstück ist exakt 1000 qm groß. Also sollte die GRZ für mich ja kein Problem darstellen, sowie ich das jetzt aus Stefans und deiner Nachricht herauslese.


    Ein Tiny House auf Rädern wird es voraussichtlich eh nicht werden, da ich ja das Grundstück kaufen werde.


    Also muß ich mich erst einmal bei dem Bauamt über Dachform, Firstrichtung, Dacheindeckung, Fassadengestaltung, etc. informieren?


    Bevor ich mir einen Architekten suche, brauche ich für mich absolute Gewissheit, was darf und was will ich bauen ;)

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