Tiny House nur zum Arbeiten, Genehmigung notwendig?

  • Hallo zusammen,


    ich habe das Forum bereits durchforstet, bisweilen leider noch keine richtige Antwort auf meine Fragestellung gefunden.


    Sehr gerne würde ich mir ein Tiny House auf Rädern (ähnlich bspw. dem Wohlwagen) anschaffen. So wäre das Tiny House für mich in erster Linie zum Arbeiten & Nachdenken gedacht und nicht zum Übernachten oder Ähnlichem.


    Aufgestellt werden sollte das Ganze im Außenbereich in SH, hier haben wir als auch meine Eltern jeweils einen sehr, sehr großen Garten. Da kommt für mich jedoch die Frage nach der Genehmigung auf.


    Die drei Arten, die hier im Forum aufgeführt wurden, da passt meine Nutzungsart aus meiner Sicht nicht so recht rein (das Tiny House soll alle paar Monate bewegt werden und nur zum Arbeiten dienen). Irgendwie hat es ein wenig von Ferien- bzw. Wochenendsitz jedoch ohne Übernachten aber irgendwie auch von Camping-Wagen.


    Habt ihr vielleicht Ideen oder Gedanken, wie ich hier weiter machen könnte? Eine ganz normale Genehmigung für Wohnraum wird es hier im Außenbereich in Schleswig-Holstein trotz wirklicher Abgeschiedenheit ohne Nachbarn vermutlich nicht geben...


    Lieben Dank euch!

  • Hallo Tom (oder Tim?)
    Das was Du vor hast ist rechtlich "Aufenthalt" und damit baurechtlich relevant. Du benötigst - auch bei nur kurzer Standzeit - eine Baugenehmigung unddie bekommst Du im Außenbereich nicht!!!


    Das ist auch gut so, stell Dir bitte mal vor, wie es in der wenigen, verbliebenen Natur aussähe, wenn das anders wäre ...


    Gruß
    Stefan

  • Hi Stefan,


    (Tom ist richtig). Vielen Dank für die schnelle Info!


    Ich habe mich noch einmal in die von euch toll aufbereiteten Gesetze eingelesen. Da ich Forscher bin, könnte ich mir grundsätzlich vorstellen, dass ich die Verwendung des Tiny Houses an die Erforschung an Windenergie koppeln könnte. Hat hier jemand Erfahrungen damit?


    Lieben Dank.

  • Hallo Tom,


    1. Wenn Du damit versuchst, ein gesetz zu umgehen, ist der Versuch zum Scheitern verurteilt (Gott sei Dank, s.o.)


    2. Solltest Du ein Echtes Forschungsvorhaben haben, dann kannst Du damit Deinen Bauantrag begründen und bekommst ggf. eine temp. Baugenehmigung.


    Gruß
    Stefan


    PS.: Du bekommst hier keine Ratschlägefür das Umgehen von Gesetzen. Das kann sich der Betreiber des Forums und die Administratoren nicht erlauben, allerdings halten wir z.B. den §35 BauGB für ausgesprochen wichtig!!! (s.o.)

  • Danke für den schnellen Hinweis.


    Bisweilen forsche ich in meinen Büros & an den jeweiligen Forschungsstandorten. So würde es hier also auch um ein Echtes Forschungsvorhaben gehen.

  • Hallo Tom,
    so wie sich das bei dir liest, solltest du für die Aufstellung im Außenbereich eine Genehmigung erhalten ... selbstverständlich im Rahmen deiner Forschugsarbeiten.


    Gruß sigi

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